DE-102025115493-B3 - Batterie
Abstract
Die Erfindung betrifft eine Batterie (1), insbesondere Fahrzeugbatterie, aufweisend ein Gehäuse (2), in welchem mehrere Batteriezellen angeordnet sind, wobei an einer Außenseite des Gehäuses (2) ein Pluspolanschluss (3) und ein Minuspolanschluss (4) angeordnet sind. Erfindungsgemäß ist im Gehäuse (2) eine Steuereinheit angeordnet und an der Außenseite des Gehäuses (2) sind ein Steuereinheitanschluss (5) und ein Entgasungsschlauchanschluss (6) angeordnet, wobei das Gehäuse (2) eine Unterseite, eine von der Unterseite beabstandet angeordnete Oberseite (8) und zwischen der Unterseite und der Oberseite (8) zwei sich gegenüberliegend und zueinander beabstandet angeordnete lange Umfangsseiten (9) und zwei sich gegenüberliegend und zueinander beabstandet angeordnete kurze Umfangsseiten (10) aufweist, die eine Umfangswand des Gehäuses (2) bilden, wobei alle Anschlüsse (3, 4, 5, 6) in einem gemeinsamen Anschlussbereich (13) auf der Oberseite (8) des Gehäuses (2) angeordnet sind, der an eine der beiden kurzen Umfangsseiten (10) angrenzt.
Inventors
- Dominic Angerer
- Timo Baumer
Assignees
- Mercedes-Benz Group AG
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20250422
Claims (10)
- Batterie (1), insbesondere Fahrzeugbatterie, aufweisend ein Gehäuse (2), in welchem mehrere Batteriezellen angeordnet sind, wobei an einer Außenseite des Gehäuses (2) ein Pluspolanschluss (3) und ein Minuspolanschluss (4) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet , dass im Gehäuse (2) eine Steuereinheit angeordnet ist und an der Außenseite des Gehäuses (2) ein Steuereinheitanschluss (5) und ein Entgasungsschlauchanschluss (6) angeordnet sind, wobei das Gehäuse (2) eine Unterseite, eine von der Unterseite beabstandet angeordnete Oberseite (8) und zwischen der Unterseite und der Oberseite (8) zwei sich gegenüberliegend und zueinander beabstandet angeordnete lange Umfangsseiten (9) und zwei sich gegenüberliegend und zueinander beabstandet angeordnete kurze Umfangsseiten (10) aufweist, die eine Umfangswand des Gehäuses (2) bilden, wobei alle Anschlüsse (3, 4, 5, 6) in einem gemeinsamen Anschlussbereich (13) auf der Oberseite (8) des Gehäuses (2) angeordnet sind, der an eine der beiden kurzen Umfangsseiten (10) angrenzt.
- Batterie (1) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass der gemeinsame Anschlussbereich (13) einen größeren Abstand zur anderen kurzen Umfangsseite (10) aufweist, an die er nicht angrenzt, als zu derjenigen kurzen Umfangsseite (10), an die er angrenzt.
- Batterie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass alle Anschlüsse (3, 4, 5, 6) vollständig auf der Oberseite (8) angeordnet sind.
- Batterie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der jeweilige Anschluss (3, 4, 5, 6) von der kurzen Umfangsseite (10), an die der gemeinsame Anschlussbereich (13) angrenzt, beabstandet angeordnet ist.
- Batterie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Steuereinheitanschluss (5) und/oder der Entgasungsschlauchanschluss (6) als ein Steckverbinderanschluss ausgebildet sind/ist.
- Batterie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Pluspolanschluss (3) und/oder der Minuspolanschluss (4) als ein Schraubbolzen ausgebildet sind/ist.
- Batterie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Oberseite (8) und/oder die Unterseite und/oder die jeweilige Umfangsseite (9, 10) rechteckig ausgebildet sind/ist.
- Batterie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass zwischen der Unterseite und mindestens einer der Umfangsseiten (9, 10) ein über die betreffende Umfangsseite (9, 10) nach außen überstehender Absatz ausgebildet ist.
- Batterie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Ausbildung als eine Lithium-Ionen-Batterie.
- Batterie (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Ausbildung als eine Niedervoltbatterie, insbesondere 12V-Batterie.
Description
Die Erfindung betrifft eine Batterie nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Aus dem Stand der Technik ist, wie in der US 2022/0416312 A1 beschrieben, eine Batterie bekannt, wobei die Batterie ein Batteriepack mit Zellenmodulanordnungen aufweist. Weiterhin zeigt die DE 10 2022 206 575 A1 eine Abdeckung für Batteriemodule eines Batteriesystems, sowie ein entsprechendes Batteriesystem. Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Batterie anzugeben. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Batterie mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Eine Batterie weist ein Gehäuse auf, in welchem mehrere Batteriezellen, insbesondere elektrochemische Einzelzellen, angeordnet sind. An einer Außenseite des Gehäuses sind ein Pluspolanschluss und ein Minuspolanschluss angeordnet. Die Batterie ist insbesondere eine Fahrzeugbatterie, insbesondere eine Niedervoltbatterie, insbesondere eine 12V-Batterie, d. h. insbesondere eine Bordnetzbatterie für ein Niedervoltbordnetz, insbesondere 12V-Bordnetz, eines Fahrzeugs. Die Batterie ist insbesondere eine Lithium-Ionen-Batterie. Erfindungsgemäß ist im Gehäuse eine Steuereinheit angeordnet. Diese Steuereinheit ist insbesondere ein integriertes Steuergerät, insbesondere eine Batterieüberwachungselektronik, insbesondere ein Batteriemanagementsystem. An der Außenseite des Gehäuses sind ein Steuereinheitanschluss, insbesondere zum Anschließen eines Signalsteckers, und ein Entgasungsschlauchanschluss, insbesondere zum Anschließen eines Entgasungsschlauches, angeordnet. Durch den Entgasungsschlauchanschluss und den vorteilhafterweise daran befestigten Entgasungsschlauch können Gase und Dämpfe sicher nach außen, insbesondere in eine äußere Fahrzeugumgebung, abgeleitet werden. Der Steuereinheitanschluss ermöglicht eine Kommunikation zwischen der Steuereinheit der Batterie und dem Fahrzeug. Das Gehäuse weist insbesondere eine Unterseite, eine von der Unterseite beabstandet angeordnete Oberseite und zwischen der Unterseite und der Oberseite zwei sich gegenüberliegend und zueinander beabstandet angeordnete lange Umfangsseiten und zwei sich gegenüberliegend und zueinander beabstandet angeordnete kurze Umfangsseiten auf, die eine Umfangswand des Gehäuses bilden. Die Länge der Umfangsseiten bezieht sich insbesondere auf die Umfangsrichtung des Gehäuses, insbesondere parallel zur Oberseite und Unterseite. Es ist somit insbesondere vorgesehen, dass die Oberseite des Gehäuses zwei lange Kanten und zwei kurze Kanten aufweist. An der jeweiligen langen Kanten grenzt die Oberseite, insbesondere in Richtung der Unterseite, an die jeweilige lange Umfangsseite an und an der jeweiligen kurzen Kante grenzt die Oberseite, insbesondere in Richtung der Unterseite, an die jeweilige kurze Umfangsseite an. Es ist insbesondere vorgesehen, dass alle Anschlüsse, d. h. der Pluspolanschluss, der Minuspolanschluss, der Steuereinheitanschluss und der Entgasungsschlauchanschluss, in einem gemeinsamen Anschlussbereich auf der Oberseite des Gehäuses angeordnet sind, der an eine der beiden kurzen Umfangsseiten und somit insbesondere an eine der beiden kurzen Kanten angrenzt. Diese Anschlüsse sind insbesondere jeweils vollständig in diesem gemeinsamen Anschlussbereich angeordnet, d. h. sie stehen nicht über diesen gemeinsamen Anschlussbereich über. Es ist insbesondere vorgesehen, dass dieser gemeinsame Anschlussbereich einen größeren Abstand zur anderen kurzen Umfangsseite bzw. kurzen Kante aufweist, an die er nicht angrenzt, als zu derjenigen kurzen Umfangsseite bzw. kurzen Kante, an die er angrenzt. Es ist insbesondere vorgesehen, dass der Abstand des gemeinsamen Anschlussbereichs zu der kurzen Umfangsseite bzw. kurzen Kante, an die er angrenzt, Null ist und zu der anderen kurzen Umfangsseite bzw. kurzen Kante, an die er nicht angrenzt, größer als Null ist, insbesondere größer ist, insbesondere wesentlich größer ist, als die Hälfte einer Länge der jeweiligen langen Umfangsseite bzw. langen Kante in Umfangsrichtung des Gehäuses beträgt. Es ist insbesondere vorgesehen, dass der jeweilige Anschluss, d. h. der Pluspolanschluss, der Minuspolanschluss, der Steuereinheitanschluss und der Entgasungsschlauchanschluss, von der kurzen Umfangsseite bzw. kurzen Kante, an die der gemeinsame Anschlussbereich angrenzt, beabstandet angeordnet ist. Es ist insbesondere vorgesehen, dass alle Anschlüsse, d. h. der Pluspolanschluss, der Minuspolanschluss, der Steuereinheitanschluss und der Entgasungsschlauchanschluss, jeweils einen kleinen Abstand zu derselben kurzen Umfangsseite bzw. kurzen Kante und einen im Vergleich dazu größeren Abstand, insbesondere wesentlich größeren Abstand, insbesondere um ein Vielfaches größeren Abstand, zu der anderen kurzen Umfangsseite bzw. kurzen Kante aufweisen. Es ist insbesondere vorgesehen, dass alle Anschlüsse, d. h. der Pluspolanschluss, der Minuspolanschluss, der Steuer