Search

DE-102025119604-B3 - Kraftfahrzeug mit Klimatisierungsregelung unter Verwendung eines Gurtstraffersignals und Verfahren zum Betreiben einer Klimatisierungseinrichtung

DE102025119604B3DE 102025119604 B3DE102025119604 B3DE 102025119604B3DE-102025119604-B3

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Klimatisierungseinrichtung, welche zum Temperieren eines Fahrgastraums des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Wenigstens eine Erfassungseinrichtung des Kraftfahrzeugs ist für ein Abschätzen eines Bekleidungsgrads eines Insassen (20) des Fahrgastraums nutzbar. Eine Steuerungseinrichtung (18) ist dazu ausgebildet, die Klimatisierungseinrichtung in Abhängigkeit von wenigstens einem Signal der Erfassungseinrichtung anzusteuern. Die wenigstens eine Erfassungseinrichtung umfasst einen Gurtstraffer (22), welcher zum Straffen eines Sicherheitsgurts (24) des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Die Steuerungseinrichtung (18) ist dazu ausgebildet, für das Ansteuern der Klimatisierungseinrichtung wenigstens ein Signal des Gurtstraffers (22) zu verarbeiten. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer Klimatisierungseinrichtung eines Kraftfahrzeugs.

Inventors

  • Thomas HIRN
  • Manuel Rapp

Assignees

  • AUDI AKTIENGESELLSCHAFT

Dates

Publication Date
20260507
Application Date
20250520

Claims (10)

  1. Kraftfahrzeug (10) mit einer Klimatisierungseinrichtung (12), welche zum Temperieren eines Fahrgastraums (14) des Kraftfahrzeugs (10) ausgebildet ist, mit wenigstens einer Erfassungseinrichtung, welche für ein Abschätzen eines Bekleidungsgrads eines Insassen (20) des Fahrgastraums (14) nutzbar ist, und mit einer Steuerungseinrichtung (18), welche dazu ausgebildet ist, die Klimatisierungseinrichtung (12) in Abhängigkeit von wenigstens einem Signal der Erfassungseinrichtung anzusteuern, dadurch gekennzeichnet , dass die wenigstens eine Erfassungseinrichtung einen Gurtstraffer (22) umfasst, welcher zum Straffen eines Sicherheitsgurts (24) des Kraftfahrzeugs (10) ausgebildet ist, wobei die Steuerungseinrichtung (18) dazu ausgebildet ist, für das Ansteuern der Klimatisierungseinrichtung (12) wenigstens ein Signal des Gurtstraffers (22) zu verarbeiten.
  2. Kraftfahrzeug (10) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Steuerungseinrichtung (18) dazu ausgebildet ist, als das wenigstens eine Signal des Gurtstraffers (22) einen Messwert zu verarbeiten, welcher eine Länge eines von dem Insassen (20) angelegten Abschnitts (26) des Sicherheitsgurts (24) angibt.
  3. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Steuerungseinrichtung (18) dazu ausgebildet ist, als das wenigstens eine Signal des Gurtstraffers (22) einen Messwert zu verarbeiten, welcher eine mittels des Gurtstraffers (22) bewirkbare Längenänderung eines von dem Insassen (20) angelegten Abschnitts (26) des Sicherheitsgurts (24) angibt.
  4. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Steuerungseinrichtung (18) dazu ausgebildet ist, als das wenigstens eine Signal des Gurtstraffers (22) einen Messwert zu verarbeiten, welcher eine beim Straffen des Sicherheitsgurts (24) von dem Gurtstraffer (22) aufgebrachte Kraft angibt.
  5. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Steuerungseinrichtung (18) dazu ausgebildet ist, als das wenigstens eine Signal des Gurtstraffers (22) einen Messwert zu verarbeiten, welcher ein beim Straffen des Sicherheitsgurts (24) von dem Gurtstraffer (22) aufgebrachtes Drehmoment und/oder eine elektrische Leistungsaufnahme und/oder Stromaufnahme des Gurtstraffers (22) beim Straffen des Sicherheitsgurts (24) angibt.
  6. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Steuerungseinrichtung (18) dazu ausgebildet ist, zum Abschätzen des Bekleidungsgrads ein Betätigen eines Gurtschlosses (28) des Sicherheitsgurts (24) zu berücksichtigen, wobei zum Betätigen des Gurtschlosses (28) eine Schlosszunge (30) des Sicherheitsgurts (24) in das Gurtschloss (28) einführbar oder aus dem Gurtschloss (28) herausziehbar ist, wobei die Steuerungseinrichtung (18) insbesondere dazu ausgebildet ist, zum Abschätzen des Bekleidungsgrads wenigstens ein Signal des Gurtstraffers (22) zu verarbeiten, welches im Anschluss an ein mehrmaliges Betätigen des Gurtschlosses (28) ausgebbar ist.
  7. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Steuerungseinrichtung (18) dazu ausgebildet ist, zum Abschätzen des Bekleidungsgrads jeweilige Signale des Gurtstraffers (22) zu verarbeiten, welche bei einem ersten Straffen vor einem Lockern des Sicherheitsgurts (24) durch den Insassen (20) und im Anschluss an das Lockern des Sicherheitsgurts (24) bei einem zweiten Straffen des Sicherheitsgurts (24) ausgebbar sind.
  8. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Steuerungseinrichtung (18) dazu ausgebildet ist, zum Abschätzen des Bekleidungsgrads wenigstens eine Kennlinie und/oder wenigstens ein Kennlinienfeld heranzuziehen, wobei durch die wenigstens eine Kennlinie und/oder durch das wenigstens ein Kennlinienfeld dem wenigstens einen Signal des Gurtstraffers (22) ein jeweiliger Bekleidungsgrad des Insassen (20) zuordenbar ist.
  9. Kraftfahrzeug (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Steuerungseinrichtung (18) dazu ausgebildet ist, durch das Ansteuern der Klimatisierungseinrichtung (12), welches von der Steuerungseinrichtung (18) in Abhängigkeit von dem wenigstens einen Signal des Gurtstraffers (22) vornehmbar ist, eine Temperatur und/oder eine Stärke und/oder eine Richtung und/oder eine Feuchte eines in den Fahrgastraum (14) einbringbaren Luftstroms (16) einzustellen.
  10. Verfahren zum Betreiben einer Klimatisierungseinrichtung (12) eines Kraftfahrzeugs (10), welche zum Temperieren eines Fahrgastraums (14) des Kraftfahrzeugs (10) ausgebildet ist, wobei wenigstens eine Erfassungseinrichtung des Kraftfahrzeugs (10) für ein Abschätzen eines Bekleidungsgrads eines Insassen (20) des Fahrgastraums (14) genutzt wird, und wobei eine Steuerungseinrichtung (18) des Kraftfahrzeugs (10) die Klimatisierungseinrichtung (12) in Abhängigkeit von wenigstens einem Signal der Erfassungseinrichtung ansteuert, dadurch gekennzeichnet , dass die wenigstens eine Erfassungseinrichtung einen Gurtstraffer (22) umfasst, mittels welchem ein Sicherheitsgurt (24) des Kraftfahrzeugs (10) gestrafft wird, wobei die Steuerungseinrichtung (18) für das Ansteuern der Klimatisierungseinrichtung (12) wenigstens ein Signal des Gurtstraffers (22) verarbeitet.

Description

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Klimatisierungseinrichtung, welche zum Temperieren eines Fahrgastraums des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Wenigstens eine Erfassungseinrichtung des Kraftfahrzeugs ist für ein Abschätzen eines Bekleidungsgrads eines Insassen des Fahrgastraums nutzbar. Eine Steuerungseinrichtung des Kraftfahrzeugs ist dazu ausgebildet, die Klimatisierungseinrichtung in Abhängigkeit von wenigstens einem Signal der Erfassungseinrichtung anzusteuern. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer Klimatisierungseinrichtung eines Kraftfahrzeugs. Das menschliche Wärmeempfinden, welches auch Insassen eines Fahrgastraums eines Kraftfahrzeugs haben, hängt zum einen von Umgebungsparametern ab, etwa von der Lufttemperatur, der Sonneneinstrahlung und dergleichen. Des Weiteren ist das Wärmeempfinden wesentlich von der Kleidung abhängig, welche der Insasse trägt. Es gibt Ideen, in einem Kraftfahrzeug die Bekleidung eines Fahrzeuginsassen bei der Steuerung oder Regelung einer Klimaanlage des Kraftfahrzeugs zu berücksichtigen. Beispielsweise beschreibt die DE 103 20 829 A1 ein Verfahren zur Steuerung einer Klimaanlage in einem Kraftfahrzeug, bei welchem mittels Bilderkennungssensoren in Form von CCD-Kameras ein Fahrzeuginsasse erfasst und die Art einer Bekleidung des Fahrzeuginsassen ermittelt wird. Entsprechend einer Auswertung der Art der Bekleidung wird die Klimaanlage gesteuert. Des Weiteren beschreibt die CN 106515352 A ein Verfahren, bei welchem ein Auslösesignal ausgegeben wird, wenn eine Person ein Gurtschloss eines Sicherheitsgurts verriegelt. Nach dem Erfassen dieses Auslösesignals wird mittels Bildsensoren ein Bekleidungszustand eines Insassen detektiert und ein Betriebszustand einer Fahrzeugklimaanlage angepasst. Als nachteilig ist hierbei der Umstand anzusehen, dass es mit einem vergleichsweise großen Aufwand einhergeht, ein Kraftfahrzeug mit einer Kamera auszustatten und von der Kamera aufgenommene Bilder auszuwerten, um basierend auf der Auswertung der Bilder die Klimaanlage des Kraftfahrzeugs anzusteuern. Die zusätzliche Sensorik in Form der Kamera für die Bekleidungserkennung ist nämlich zum einen kostenaufwendig. Zum anderen ist eine Integration der Auswertung von mittels der Kamera aufgenommenen Bildern für das Ansteuern der Klimatisierungseinrichtung eine komplexe Herausforderung. Daher kommen derartige Ideen bislang nicht zu einem breiten Einsatz. Ohne eine Kenntnis über die tatsächlich von dem Insassen des Fahrgastraums getragene Kleidung kann beim Temperieren des Fahrgastraums mittels der Klimatisierungseinrichtung vorgesehen sein, dass ein durchschnittlicher Standardwert im Hinblick auf den Bekleidungsgrad des Insassen angenommen wird. Wenn der tatsächliche Bekleidungsgrad des Insassen von dem angenommenen Standardwert abweicht, kann der Insasse die Klimatisierungseinrichtung manuell an seine Bedürfnisse oder Wünsche anpassen. Dies ist für den Insassen allerdings weniger komfortabel als eine den Bekleidungsgrad berücksichtigende Ansteuerung der Klimatisierungseinrichtung. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welchem eine Berücksichtigung des Bekleidungsgrads des Insassen besonders einfach realisierbar ist, und ein entsprechendes Verfahren zum Betreiben einer Klimatisierungseinrichtung anzugeben. Diese Aufgabe wird durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen und in der nachfolgenden Beschreibung angegeben. Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug weist eine Klimatisierungseinrichtung auf, wobei die Klimatisierungseinrichtung zum Temperieren eines Fahrgastraums des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Wenigstens eine Erfassungseinrichtung des Kraftfahrzeugs ist für ein Abschätzen eines Bekleidungsgrads eines Insassen des Fahrgastraums nutzbar. Eine Steuerungseinrichtung des Kraftfahrzeugs ist dazu ausgebildet, die Klimatisierungseinrichtung in Abhängigkeit von wenigstens einem Signal der Erfassungseinrichtung anzusteuern. Die wenigstens eine Erfassungseinrichtung umfasst einen Gurtstraffer, welcher zum Straffen eines Sicherheitsgurts des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Die Steuerungseinrichtung ist dazu ausgebildet, für das Ansteuern der Klimatisierungseinrichtung wenigstens ein Signal des Gurtstraffers zu verarbeiten. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die vom Insassen getragene Bekleidung einen Einfluss auf das Straffen des Sicherheitsgurts hat, welchen der Insasse angelegt hat. Wenn nämlich der Insasse nur ein dünnes Bekleidungsstück wie etwa ein T-Shirt trägt, so kann der Gurtstraffer lediglich eine geringere Straffung des angelegten Sicherheitsgurts bewirken als dann, wenn der Insasse beispielsweise eine dicke, gepolsterte Jacke wie etwa eine Daunenjacke oder mehrere Bekleid