DE-102025121357-B3 - Kraftfahrzeug
Abstract
Kraftfahrzeug, umfassend eine Brennkraftmaschine (4) mit einer nachgeschalteten Abgasanlage (6) umfassend eine Abgasrohrlei-tung (7), und eine Karosserie (2) mit zwei hohlen Seitenschwellern (3), wobei die Abgasrohrleitung (7) zumindest abschnittsweise im Inneren eines Seitenschwellers (3) angeordnet ist, wobei der Seitenschweller (3) eine Lufteinlassöffnung (11), über die die Abgasrohrleitung (7) kühlende Luft in den Seitenschweller (3) eintritt, sowie eine Luftauslassöffnung (14), über die die Luft aus dem Seitenschweller (3) austritt, aufweist.
Inventors
- Hendrik Gronau
Assignees
- AUDI AKTIENGESELLSCHAFT
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20250602
Claims (10)
- Kraftfahrzeug, umfassend eine Brennkraftmaschine (4) mit einer nachgeschalteten Abgasanlage (6) umfassend eine Abgasrohrleitung (7), und eine Karosserie (2) mit zwei hohlen Seitenschwellern (3), wobei die Abgasrohrleitung (7) zumindest abschnittsweise im Inneren eines Seitenschwellers (3) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet , dass der Seitenschweller (3) eine Lufteinlassöffnung (11), über die die Abgasrohrleitung (7) kühlende Luft in den Seitenschweller (3) eintritt, sowie eine Luftauslassöffnung (14), über die die Luft aus dem Seitenschweller (3) austritt, aufweist.
- Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass ein die Lufteinlassöffnung (11) reversibel öffnendes und schließendes Einlassschließelement (12) vorgesehen ist.
- Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass ein die Luftauslassöffnung (14) reversibel öffnendes und schließendes Auslassschließelement (15) vorgesehen ist.
- Kraftfahrzeug nach Anspruch 2 oder 3 , dadurch gekennzeichnet , dass das Einlassschließelement (12) und/oder das Auslassschließelement (15) über einen elektrischen Antrieb (13, 16) oder einen hydraulischen Antrieb oder einen pneumatischen Antrieb stellbar ist.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass eine Luftleiteinrichtung (9) vorgesehen ist, über die Luft zu der Lufteinlassöffnung (11) führbar ist.
- Kraftfahrzeug nach Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet , dass die Luftleiteinrichtung (9) zwischen einer Stellung, in der die Luft zur Lufteinlassöffnung (11) führbar ist, und einer Stellung, in der die an der Lufteinlassöffnung (11) vorbei führbar ist, stellbar ist.
- Kraftfahrzeug nach Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , dass die Luftleiteinrichtung (9) über einen elektrischen Antrieb oder einen hydraulischen Antrieb oder einen pneumatischen Antrieb stellbar ist.
- Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 5 , oder nach Anspruch 5 oder 6 , dadurch gekennzeichnet , dass wenigstens ein Temperatursensor (18) vorgesehen ist, über den der Antrieb (13) des Einlassschließelements (12), der Antrieb (16) des Auslassschließelement (15) und/oder der Antrieb der Luftleiteinrichtung (9) über eine Steuerungseinrichtung (17) steuerbar ist.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass wenigstens ein in die Abgasanlage (6) geschalteter Wärmetauscher (20) vorgesehen ist, über den Wärme dem Abgas entzogen wird.
- Kraftfahrzeug nach Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet , dass der Wärmetauscher (20) im Seitenschweller (3) angeordnet oder benachbart zum Seitenschweller (3) angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, umfassend eine Brennkraftmaschine mit einer nachgeschalteten Abgasanlage umfassend eine Abgasrohrleitung, und eine Karosserie mit zwei hohlen Seitenschwellern, wobei die Abgasrohrleitung zumindest abschnittsweise im Inneren des Seitenschwellers angeordnet ist. Moderne Kraftfahrzeuge fahren zumeist elektrisch, weisen also einen hinreichend dimensionierten Energiespeicher auf, der zumeist im Bereich des Unterbodens des Fahrzeugs angeordnet und dort zwischen den beiden Seitenschweller positioniert ist. Mitunter wird ein solches batterieelektrisch angetriebenes Kraftfahrzeug auch mit einem sogenannten „Range Extender“ ausgerüstet, bei dem es sich um einen kleinen Verbrennungsmotor handelt, mit dem die Reichweite des Kraftfahrzeugs erhöht werden kann. Über diesen Verbrennungsmotor wird zumeist ein Generator angetrieben, der Strom produziert, der wiederum im Energiespeicher gespeichert wird. Dem Verbrennungsmotor ist eine Abgasanlage nachgeschaltet, da bei seinem Betrieb Abgase entstehen, die abgeführt werden müssen. Die Abgasanlage umfasst üblicherweise die Abgaskrümmer sowie das nachgeschaltete Hosenrohr, dem wiederum eine Abgasrohrleitung folgt. Dabei ist es beispielsweise aus DE 10 2018 213 673 A1 bekannt, die Abgasrohrleitung zumindest abschnittsweise durch einen Seitenschweller zu führen, bei dem es sich von Haus aus um ein hohles Bauteil handelt, in das eine solche Rohrleitung integriert werden kann. Denn aufgrund der Anwendung des üblicherweise relativ groß dimensionierten Energiespeichers im Unterbodenbereich zwischen den Seitenschwellern ist dort nicht unbedingt ausreichend Raum für die Integration der Abgasrohrleitung gegeben. Durch das heiße, die Abgasrohrleitung durchströmende Abgas kommt es zu einer Erwärmung der Abgasrohrleitung, und damit auch zu einer Erwärmung der Luft im Inneren des Seitenschwellers, was dazu führen kann, dass dort eine ungewollte Wärmequelle gegeben ist, die beispielsweise auch in das Innere des Fahrzeugs ausstrahlen kann. Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein verbessertes Kraftfahrzeug anzugeben. Zur Lösung des Problems ist bei einem Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Seitenschweller eine Lufteinlassöffnung, über die die Abgasrohrleitung kühlende Luft in den Seitenschweller eintritt, sowie eine Luftauslassöffnung, über die die Luft aus dem Seitenschweller austritt, aufweist. Der erfindungsgemäß vorgesehene Seitenschweller ist also mit zwei definierten Öffnungen versehen, die es erlauben, dass Luft in axialer Richtung durch den Seitenschweller strömt, über die im Inneren des hohlen Seitenschwellers anfallende Wärme abgeführt werden kann respektive die dort verlaufende Abgasrohrleitung gekühlt werden kann. Dies führt dazu, dass es dort nicht zu einem Wärmestau kommt bzw. dort keine ungewollte Wärmequelle entsteht. Grundsätzlich ist es denkbar, dass die beiden Öffnungen, also sowohl die Lufteinlassöffnung als auch die Luftauslassöffnung, permanent offen sind, mithin also stets, wenn sich das Fahrzeug bewegt, Luft in den Seitenschweller strömt und diesen auch wieder verlässt. Eine zweckmäßige Weiterbildung sieht jedoch vor, dass ein die Lufteinlassöffnung reversibel öffnendes und schließendes Einlassschließelement vorgesehen ist. Über dieses bei Bedarf betätigbare Einlassschließelement ist es also möglich, bedarfsweise die Lufteinlassöffnung in dem Seitenschweller zu öffnen oder zu schließen, mithin also zu steuern, ob kühlende Luft in und durch den Seitenschweller strömen soll oder nicht. Dies ermöglicht es, eine Kühlung nur dann vorzunehmen, wenn sie erforderlich ist respektive gewünscht wird. Diese Ausgestaltung bietet daher die Möglichkeit, die im Seitenschweller anfallende Wärme im Bedarfsfall auch zu nutzen, um beispielsweise ein Fahrzeugaggregat wie einen Wärmetauscher eines Energiespeichers des Kraftfahrzeugs, bei dem es sich in diesem Fall bevorzugt um ein batterieelektrisch betriebenes Kraftfahrzeug handelt, zu wärmen, oder den Innenraum des Fahrzeugs. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn niedrige Umgebungstemperatur angegeben sind, mithin also eine Kühlung nicht erforderlich ist oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, sodass die, zumindest bis dahin anfallende, Abwärme genutzt werden kann. Liegen ausreichend hohe Temperaturen vor oder ändert sich die Situation, so kann die Lufteinlassöffnung durch Betätigen des Einlassschließelements geöffnet werden, sodass es zur aktiven Luftdurchströmung und damit zur aktiven Kühlung kommt. Alternativ oder zusätzlich kann auch ein die Luftauslassöffnung reversibel öffnendes und schließendes Auslassschließelement vorgesehen sein. D. h., dass, alternativ oder zusätzlich, auch die Luftauslassöffnung bedarfsweise geöffnet oder geschlossen werden kann. Sie wird natürlich geöffnet, wenn auch die Lufteinlassöffnung, so diese reversibel geöffnet und geschlossen werden kann, geöffnet ist, um den Luftstrom zu ermöglichen. Sie wird geschlossen, wenn