DE-112014006581-B4 - Feldgerät
Abstract
Feldgerät (1) mit einem Gehäuse (3), wenigstens einer in dem Gehäuse (3) angeordneten Elektronikkomponente (5) zur Erfassung eines Zustandes des Feldgerätes (1) und wenigstens einem Leuchtmittel (7) zur optischen Anzeige des Zustandes, wobei die Anzeige außerhalb des Feldgerätes (1) ablesbar ist, wobei ein Lichtleiter (9) vorgesehen ist, der mit dem Leuchtmittel (7) so zusammenwirkt, dass die Anzeige außerhalb des Feldgerätes (1) ablesbar ist, wobei der Lichtleiter (9) geeignet ausgebildet und angeordnet ist, dass eine flächige Abstrahlung mit einer Abstrahlfläche (A) senkrecht zu einer Hauptabstrahlrichtung des Leuchtmittels (7) erzielbar ist, die ein Vielfaches einer Abstrahlfläche (A) des Leuchtmittels (7) beträgt, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter (9) im wesentlichen topfförmig und als Deckel (4) des Feldgerätes (1) ausgebildet ist.
Inventors
- Clemens Hengstler
- Günter Kech
Assignees
- VEGA GRIESHABER KG
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20140411
Claims (14)
- Feldgerät (1) mit einem Gehäuse (3), wenigstens einer in dem Gehäuse (3) angeordneten Elektronikkomponente (5) zur Erfassung eines Zustandes des Feldgerätes (1) und wenigstens einem Leuchtmittel (7) zur optischen Anzeige des Zustandes, wobei die Anzeige außerhalb des Feldgerätes (1) ablesbar ist, wobei ein Lichtleiter (9) vorgesehen ist, der mit dem Leuchtmittel (7) so zusammenwirkt, dass die Anzeige außerhalb des Feldgerätes (1) ablesbar ist, wobei der Lichtleiter (9) geeignet ausgebildet und angeordnet ist, dass eine flächige Abstrahlung mit einer Abstrahlfläche (A) senkrecht zu einer Hauptabstrahlrichtung des Leuchtmittels (7) erzielbar ist, die ein Vielfaches einer Abstrahlfläche (A) des Leuchtmittels (7) beträgt, dadurch gekennzeichnet , dass der Lichtleiter (9) im wesentlichen topfförmig und als Deckel (4) des Feldgerätes (1) ausgebildet ist.
- Feldgerät (1) nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass das Leuchtmittel (7) als Flächiges Leuchtmittel ausgebildet ist.
- Feldgerät(1) nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass das Leuchtmittel (7) als Leuchtfolie, bevorzugt als OLED-Folie ausgebildet ist.
- Feldgerät (1) nach Anspruch 1 oder 2 , dadurch gekennzeichnet , dass der Lichtleiter (9) wenigstens abschnittsweise plattenförmig ausgebildet ist.
- Feldgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass das Leuchtmittel (7) als Leuchtdiode, bevorzugt als Mehrfarb-Leuchtdiode ausgebildet ist.
- Feldgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Lichtleiter (9) eine Einkopplungsanordnung (11) aufweist, die mit dem Leuchtmittel (7) derart zusammenwirkt, dass von dem Leuchtmittel (7) abgestrahltes Licht in den Lichtleiter (9) eingekoppelt wird.
- Feldgerät (1) nach Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , dass die Einkopplungsanordnung (11) als eine kegelförmige Ausnehmung des Lichtleiters (9) mit einem Öffnungswinkel zwischen 45° und 80°, vorzugsweise etwa 65°, ausgebildet ist.
- Feldgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Lichtleiter (9) außenseitig in einem der Einkopplungsanordnung (11) gegenüberliegenden Bereich eine erste Beschichtung (13) aufweist.
- Feldgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Lichtleiter (9) innenseitig, wenigstens abschnittsweise eine zweite Beschichtung (14) und / oder eine Strukturierung aufweist.
- Feldgerät (1) nach einem der Ansprüche 8 oder 9 , dadurch gekennzeichnet , dass die Beschichtung als eine Metallisierung, eine Lackierung oder als ein Aufkleber und/oder die Strukturierung als Satinierung oder Rillen in einer Oberfläche ausgebildet ist.
- Feldgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Lichtleiter (9) aus einem Polymethylmethacrylat, bevorzugt aus satiniertem Polymethylmethacrylat gefertigt ist.
- Feldgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Lichtleiter (9) bei Betrieb des Leuchtmittels (7) im Wesentlichen eine Leuchtdichte von wenigstens 30 cd/m 2 , insbesondere zwischen 30 cd/m 2 und 150 cd/m 2 , bevorzugt von wenigstens 50 cd/m 2 , weiter bevorzugt von wenigstens 75 cd/m 2 und weiter bevorzugt von wenigstens 100 cd/m 2 , bei einer Fläche von wenigstens 20 cm 2 , vorzugsweise 40 cm 2 , insbesondere 46 cm 2 aufweist.
- Feldgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass als Zustand eine Information über die Betriebsbereitschaft des Feldgerätes (1) oder eine Information über eine erfasste Messgröße angezeigt wird.
- Feldgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Elektronikkomponente (5) als Modul ausgebildet ist, das über einen Verbindungsmechanismus mit weiteren Modulen verbindbar ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Feldgerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Feldgeräte mit einem Gehäuse, wenigstens einer in dem Gehäuse angeordneten Elektronikkomponente zur Erfassung eines Zustandes des Feldgerätes und wenigstens einem Leuchtmittel zur optischen Anzeige des Zustandes bekannt, wobei die Anzeige außerhalb des Feldgerätes ablesbar ist. Ein beispielhaftes Feldgerät gemäß dem Stand der Technik ist in 3 dargestellt. 3 zeigt ein Feldgerät 1 mit einem Gehäuse 3, das mit einem Deckel 4 verschlossen ist. In dem Gehäuse 3 ist ein Sensor 15 angeordnet, der zur Umwandlung einer Messgröße in ein Messsignal ausgebildet ist. Dem Sensor 15 ist eine Auswerteelektronik 16 nachgeschaltet, die neben einer Auswertung des Messsignals auch eine Erfassung eines Zustands des Sensors 15 und gegebenenfalls des Feldgerätes 1 selbst bewerkstelligt. Der Zustand kann beispielsweise eine Grenzwertüber- oder - unterschreitung des Messsignals, eine Funktionsfähigkeit des Messgerätes an sich, eine Über- oder Unterschreitung einer zulässigen Temperatur oder dergleichen umfassen. Der entsprechende Zustand wird dann an eine Elektronikkomponente 5, die ebenfalls in dem Gehäuse 3 angeordnet ist, weitergegeben. Die Elektronikkomponente 5 weist ein Leuchtmittel auf, das zur optischen Anzeige des Zustandes geeignet ausgebildet ist. Als Leuchtmittel 7 können beispielsweise eine oder mehrere Leuchtdioden vorgesehen sein, die den Zustand des Gerätes beispielsweise im Sinne einer Ampel-Schaltung mit drei unterschiedlichen Zuständen nach außen hin sichtbar macht. In einer solchen Ampelschaltung wird beispielsweise eine grüne Leuchtdiode für den Zustand „Gerät betriebsbereit“, eine gelbe Leuchtdiode für den Zustand „Fehler vorhanden“ und eine rote Leuchtdiode für den Zustand „Gerät ausgefallen“ eingesetzt werden. Im Stand der Technik ist es bekannt, diese Leuchtinformation des Leuchtmittels 7 mittels eines Lichtleiters ausgehend von der Elektronikkomponente 5, auf der das Leuchtmittel 7 angeordnet ist durch den Deckel 4 zu leiten und an der Oberfläche des Deckels 4 oder außerhalb des Feldgerätes 1 zur Anzeige zu bringen. Zum Stand der Technik kann ein Lichtleiter vorgesehen sein, der derart ausgebildet ist, dass dieser einen Querschnitt aufweist, der im Wesentlichen einem Durchmesser des Leuchtmittels in seiner Hauptabstrahlrichtung entspricht, so dass eine Abstrahlung mit einer Abstrahlfläche A in der Größe des Leuchtmittels erreicht wird. An diesen aus dem Stand der Technik bekannten Feldgeräten wird es als nachteilig empfunden, dass eine Ablesbarkeit nur gewährleistet ist, wenn eine Bedienperson mit unmittelbaren Zugang zu dem Feldgerät 1 hat und frontal auf die Anzeige blickt. Weiterer Stand der Technik ist aus DE 88 16 551 U1, DE 10 2008 047 422 A1, US 2009 / 0 225 530 A1, EP 2 177 881 A2 und DE 10 2005 025 670 A1 bekannt. Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Feldgerät mit einer entsprechenden Zustandsanzeige derart weiterzubilden, dass eine universelle Ablesbarkeit insbesondere aus größeren Entfernungen und unter verschiedenen Betrachtungswinkeln möglich ist. Diese Aufgabe wird durch ein Feldgerät mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Ein erfindungsgemäßes Feldgerät weist ein Gehäuse, wenigstens eine in dem Gehäuse angeordnete Elektronikkomponente zur Erfassung eines Zustands des Feldgerätes und wenigstens ein Leuchtmittel zur optischen Anzeige des Zustandes auf, wobei die Anzeige außerhalb des Feldgerätes ablesbar ist und wobei das Leuchtmittel als flächiges Leuchtmittel ausgebildet ist und/oder ein Lichtleiter vorgesehen ist, der mit dem Leuchtmittel so zusammenwirkt, dass die Anzeige außerhalb des Feldgerätes ablesbar ist, wobei der Lichtleiter geeignet ausgebildet und angeordnet ist, dass eine flächige Abstrahlung mit einer Abstrahlfläche senkrecht zu einer Hauptabstrahlrichtung des Leuchtmittels erzielbar ist, die ein Vielfaches einer Abstrahlfläche des Leuchtmittels beträgt. Als plattenförmiger Lichtleiter soll im Sinne der vorliegenden Anmeldung ein Lichtleiter verstanden werden, der senkrecht zur Hauptabstrahlrichtung des Leuchtmittels eine deutlich größere Ausdehnung aufweist als in Richtung der Hauptabstrahlrichtung des Leuchtmittels. Als flächiges Leuchtmittel wird in der vorliegenden Anmeldung ein Leuchtmittel verstanden, dass eine Ausdehnung senkrecht zu seiner Hauptabstrahlrichtung aufweist, die ein Vielfaches einer Ausdehnung in Richtung der Hauptabstrahlrichtung beträgt. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird also ein Feldgerät zur Verfügung gestellt, bei dem durch Erzeugung einer flächigen Abstrahlung mittels eines Lichtleiters eine im Vergleich zum Stand der Technik deutlich vergrößerte Abstrahlfläche und damit eine deutlich verbesserte Ablesbarkeit erreicht wird. Zusätzlich kann ein flächiges Leuchtmittel vorgesehen sein. Als flächiges Leuchtmittel kann beispielsweise eine Leuchtfolie, insbesondere eine Leuchtfolie aus organische