DE-112022006343-B4 - Verpackung
Abstract
Verpackung (1, 100) umfassend eine Schale (2) und einen Deckel (3), wobei die Schale (2) und der Deckel (3) einen Innenraum der Verpackung (1, 100) einschließen, die Schale (2) durch eine vordere Fläche (4) und eine erste Seitenwand (5), eine zweite Seitenwand (6), eine dritte Seitenwand (7), eine vierte Seitenwand (8) gebildet ist, wobei die zweite Seitenwand (6) an die erste Seitenwand (5) und die dritte Seitenwand (7) an die zweite Seitenwand (6) angrenzt, wobei die erste Seitenwand (5) einen ersten Siegelrand (16) aufweist, die zweite Seitenwand (6) einen zweiten Siegelrand (17) aufweist, die dritte Seitenwand (7) einen dritten Siegelrand (18) aufweist, und die vierte Seitenwand (8) einen vierten Siegelrand (19) aufweist, der erste, der zweite, der dritte und der vierte Siegelrand (16; 17; 18; 19) von dem Innenraum weg nach außen abgewinkelt und mit dem Deckel (3) verklebt sind, wobei zwischen der vorderen Fläche (4) und der ersten Seitenwand (5) eine erste Falzkante (9), zwischen der vorderen Fläche (4) und der zweiten Seitenwand (6) eine zweite Falzkante (10), zwischen der vorderen Fläche (4) und der dritten Seitenwand (7) eine dritte Falzkante (11) und zwischen der vorderen Fläche (4) und der vierten Seitenwand (8) eine vierte Falzkante (12) verläuft, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Falzkante (9), die zweite Falzkante (10) und die dritte Falzkante (11) eine Sollbruchstelle (13) aufweisen, die sich von der ersten Falzkante (9) über die zweite Falzkante (10) auf die dritte Falzkante (11) erstreckt, so dass die Verpackung (1, 100) durch Aufreißen der Sollbruchstelle (13) an den Falzkanten so geöffnet werden kann, dass sich die vordere Fläche von den ersten bis dritten Seitenwänden ablöst.
Inventors
- Rainer Frömel
- André Rehmet
- Thomas Clos
Assignees
- M + C SCHIFFER GMBH
Dates
- Publication Date
- 20260507
- Application Date
- 20221010
Claims (11)
- Verpackung (1, 100) umfassend eine Schale (2) und einen Deckel (3), wobei die Schale (2) und der Deckel (3) einen Innenraum der Verpackung (1, 100) einschließen, die Schale (2) durch eine vordere Fläche (4) und eine erste Seitenwand (5), eine zweite Seitenwand (6), eine dritte Seitenwand (7), eine vierte Seitenwand (8) gebildet ist, wobei die zweite Seitenwand (6) an die erste Seitenwand (5) und die dritte Seitenwand (7) an die zweite Seitenwand (6) angrenzt, wobei die erste Seitenwand (5) einen ersten Siegelrand (16) aufweist, die zweite Seitenwand (6) einen zweiten Siegelrand (17) aufweist, die dritte Seitenwand (7) einen dritten Siegelrand (18) aufweist, und die vierte Seitenwand (8) einen vierten Siegelrand (19) aufweist, der erste, der zweite, der dritte und der vierte Siegelrand (16; 17; 18; 19) von dem Innenraum weg nach außen abgewinkelt und mit dem Deckel (3) verklebt sind, wobei zwischen der vorderen Fläche (4) und der ersten Seitenwand (5) eine erste Falzkante (9), zwischen der vorderen Fläche (4) und der zweiten Seitenwand (6) eine zweite Falzkante (10), zwischen der vorderen Fläche (4) und der dritten Seitenwand (7) eine dritte Falzkante (11) und zwischen der vorderen Fläche (4) und der vierten Seitenwand (8) eine vierte Falzkante (12) verläuft, dadurch gekennzeichnet , dass die erste Falzkante (9), die zweite Falzkante (10) und die dritte Falzkante (11) eine Sollbruchstelle (13) aufweisen, die sich von der ersten Falzkante (9) über die zweite Falzkante (10) auf die dritte Falzkante (11) erstreckt, so dass die Verpackung (1, 100) durch Aufreißen der Sollbruchstelle (13) an den Falzkanten so geöffnet werden kann, dass sich die vordere Fläche von den ersten bis dritten Seitenwänden ablöst.
- Verpackung (1, 100) gemäß Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet , dass die Sollbruchstelle (13) durch eine Perforation gebildet ist.
- Verpackung (1, 100) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass sich ein Abschnitt (14) der Sollbruchstelle (13) auf die erste Seitenwand (5) erstreckt.
- Verpackung (1, 100) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Schale (2) und/oder der Deckel (3) aus einem zellulosehaltigen Material bestehen.
- Verpackung (1, 100) nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet , dass die Schale (2) länglich ausgebildet ist und dass die erste Seitenwand (5) eine Längswand der Schale ist.
- Verpackung (1, 100) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Deckel (3) und/oder die Schale (2) ein Sichtfenster (20) aufweisen.
- Verpackung (1, 100) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass der Deckel (3) eine Ausnehmung (22) zum Aufhängen der Verpackung (1, 100) aufweist.
- Verpackung (1, 100) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass sich die Sollbruchstelle (13) nur über einen Teilabschnitt der ersten Falzkante (9) erstreckt.
- Verpackung (1, 100) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass sich ein Abschnitt (14) der Sollbruchstelle (13) bogenförmig auf die erste Seitenwand (5) erstreckt.
- Verpackung (1, 100) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die vierte Falzkante (12) nicht mit einer Sollbruchstelle (13) versehen ist.
- Verpackung (1, 100) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , dass die Verpackung (1, 100) eine Zahnbürste enthält.
Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung, insbesondere eine Verpackung für Stückgut, wie beispielsweise Hygieneartikel, und ein Verfahren zum Öffnen der Verpackung. Stückgut für den Einzelhandel wird häufig in sogenannten Sichtverpackungen, auch als Blisterverpackungen bezeichnet, angeboten. Sichtverpackungen werden insbesondere für Hygieneartikel, wie beispielsweise Zahnbürsten verwendet. Sichtverpackungen umfassen üblicherweise einen Deckel und eine Schale, die zusammen einen Innenraum umschließen, in welchem das Stückgut gelagert ist. Der Deckel und/oder die Schale können aus einem transparenten Material hergestellt sein, oder Sichtfenster aufweisen, um den Blick auf die Ware in der Verpackung freizugeben. Außerdem umfassen der Deckel und/oder die Schale üblicherweise eine Aufhängelasche zum Aufhängen der Verpackung an einem Haken. Auf diese Weise können die Verpackungen im Regal eines Geschäfts gelagert und angeboten werden. Häufig besteht der Deckel aus einer Pappe, während die Schale aus Kunststoff gefertigt ist. Aus Umweltschutzgründen werden sowohl Deckel als auch Schale vermehrt aus recyclebaren, zellulosehaltigen Material, insbesondere aus Pappe oder Karton, hergestellt. Der Deckel besteht üblicherweise aus einem ebenen Zuschnitt, während die Schale eine vordere Fläche und mindestens eine von der vorderen Fläche abgewinkelte Seitenwand aufweist. Die Seitenwände der Schale sind üblicherweise mit dem Deckel verklebt. Zum besseren Verkleben von Schale und Deckel weisen die Seitenwände der Schale üblicherweise Siegelränder auf, die von den Seitenwänden abgewinkelt sind. Diese Siegelränder bilden einen Flansch entlang dem Rand der Schale und können leicht mit dem Deckel verklebt werden. Bei Sichtverpackungen besteht ein Problem darin, wie die Verpackung vom Nutzer geöffnet werden kann, um das Stückgut zu entnehmen, ohne das Produkt zu beschädigen. Eine mögliche Lösung des Problems wird in DE 195 32 162 A1 offenbart. In dieser Druckschrift wird eine Sichtverpackung gezeigt, deren Deckel eine Perforation zum Öffnen der Verpackung aufweist. Zum Öffnen der Verpackung wird der Deckel entlang der Perforation aufgerissen, so dass sich eine ausreichend große Öffnung auf der Rückseite der Verpackung bildet. US 2009/ 0 205 981 A1 offenbart eine wiederverschließbare Spenderverpackung mit einem eine Rückwand ausbildenden Trägersubstrat und einen damit verbundenen wiederverschließbaren schalenförmigen Behälter aus einer flexiblen Folie. Der Behälter enthält Lagen von Einwegtüchern und hat gegenüber zu der Rückwand eine wiederverschließbare Öffnung zur Entnahme der Tücher. Ein umlaufender Siegelrand des Behälters ist mit dem Trägersubstrat verklebt. Ein über den Behälter hinausgehender Abschnitt des Trägersubstrats ist mit einer Ausnehmung zum Aufhängen der Spenderverpackung versehen. US 2016/ 0 297 593 A1 offenbart eine Zahnbürstenverpackung mit einem eine Rückwand ausbildenden Trägersubstrat und einer mit dazu komplementärer Außenkontur ausgebildeten ersten Schale, die unter Einschluss der Zahnbürste mit dem Trägersubstrat verbunden ist, das zur Entnahme der Zahnbürste mit einer auf der Fläche der Rückwand ausgebildeten Perforation versehen ist. Die erste Schale liegt teilweise der Kontur der Zahnbürste folgend gegen diese an und hat einen mit der Rückwand verbundenen umlaufenden Siegelrand, der auf der der Rückwand gegenüberliegenden Seite mit zwei weiteren Schalen verbunden ist, die die erste Schale in sich aufnehmen und wie die erste Schale aus transparentem Kunststoff gebildet sind. Die über die zwei weiteren Schalen hinausgehenden komplementären und miteinander verklebten Abschnitte der ersten Schale und des Trägersubstrats sind mit einer Ausnehmung zum Aufhängen der Zahnbürstenverpackung versehen. Eine weitere Variante einer Verpackung wird in DE 10 2019 216 307 A1 offenbart, die als gattungsgemäß angesehen werden kann. Hierbei weist die Schale mehrere Seitenwände mit Siegelrändern auf, wobei die Siegelränder mit dem Deckel verklebt sind. Zusätzlich befindet sich eine Perforation zwischen einer ersten Seitenwand und dem daran anschließenden ersten Siegelrand, so dass beim Öffnen der Verpackung zunächst der erste Siegelrand gemeinsam mit dem damit verklebten Abschnitt des Deckels von der ersten Seitenwand abgerissen wird. Die übrigen Siegelränder werden anschließend vom Deckel abgezogen. Auf diese Weise werden Schale und Deckel voneinander getrennt. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Erfindung die Aufgabe, eine Verpackung für Stückgut bereit zu stellen, die sich auf einfache Weise öffnen lässt. Die Verpackung soll vorzugsweise eine Sichtverpackung sein. Besonders bevorzugt soll es sich um eine Verpackung für Hygieneartikel, insbesondere für Zahnbürsten handeln. Insbesondere soll sich die Verpackung aus umweltfreundlichen, recyclebaren Material herstellen lassen. Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die vorliegende Erfindung eine Verpackung mit den Merkmalen von Anspruch 1 vor. Bevorzugte Weiterbildungen si