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EP-3953110-B1 - DUST HOOD FOR A TOOL ASSEMBLY

EP3953110B1EP 3953110 B1EP3953110 B1EP 3953110B1EP-3953110-B1

Inventors

  • HUBER, FRANZ
  • HANSLMEIER, Xaver

Dates

Publication Date
20260506
Application Date
20200324

Claims (6)

  1. Dust hood (1) for a power tool (2), wherein the dust hood comprises an extraction region (3) in which a suction hose (4) coming from a dust-sucking device opens into the dust hood (1), wherein the dust hood (1) has a curvature (5) in the extraction region (3), characterized in that the curvature (5) is designed to attenuate an impulse surge coming from the dust-sucking device and conveyed through the suction hose (4) into an inner region (6) of the dust hood (1), wherein the attenuation produces a counter-impulse, wherein the counter-impulse prevents a situation in which, in the inner region (6) of the dust hood (1), the vacuum generated by the dusk-sucking device and conveyed by the suction hose (4) at the time of a filter cleaning, wherein the curvature (5) is defined by a ratio of height to diameter and the ratio lies in a range from 0.14 to 1.7.
  2. Dust hood (1) according to Claim 1, characterized in that individual wall regions (7) of the dust hood (1) are of double-walled design.
  3. Dust hood (1) according to either of the preceding claims, characterized in that the dust hood (1) comprises an electrically conductive base material.
  4. Dust hood (1) according to one of the preceding claims, characterized in that the inner region (6) of the dust hood (1) is designed to be homogeneous in terms of flow dynamics, with the result that aerodynamic turbulence in the interior (6) is particularly effectively avoided.
  5. Dust hood (1) according to one of the preceding claims, characterized in that the dust hood (1) comprises a baffle (8) as abrasive wear protection and temperature protection.
  6. Dust hood (1) according to Claim 5, characterized in that the baffle (8) separates the extraction region (3) from the inner region (6) of the dust hood (1).

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Staubhaube für ein Werkzeuggerät, wobei die Staubhaube einen Absaugbereich umfasst, in den ein von einer Staubsaugvorrichtung kommender Saugschlauch in die Staubhaube einmündet. Die Staubhaube weist im Absaugbereich eine Wölbung auf, wobei mit der Wölbung ein Impulsstoß, der im Rahmen eines Filterabreinigungsvorgangs einer Staubsaugvorrichtung erzeugt wird, durch Reflexion aufgeteilt oder umgelenkt werden kann. Bei der Arbeit mit Werkzeuggeräten, wie Bohrmaschinen, Trenn- oder Winkelschleifern oder Schlitzgeräten, wird regelmäßig Staub erzeugt, der für den Menschen gesundheitsgefährdend sein kann, insbesondere wenn der Staub eingeatmet wird. Es sind im Stand der Technik Staubhauben bekannt, mit denen die Arbeitsmittel solcher Werkzeuggeräte, wie Bohrer, Meißel oder Trennscheiben, verkleidet sein können. Solche Staubhauben dienen vorzugsweise dazu, den bei der Arbeit mit dem Werkzeuggerät anfallenden Staub aufzunehmen. Vorzugsweise können die Staubhauben mit einer Staubsaugvorrichtung bzw. einem Entstauber verbunden werden, so dass der in der Staubhaube gesammelte Staub mit der Staubsaugvorrichtung oder dem Entstauber abgesaugt werden kann. Dies geschieht üblicherweise durch die Erzeugung eines Unterdrucks, der über einen Saugschlauch an die Staubhaube übertragen wird. Vorzugsweise weisen die Staubhauben für den Anschluss der Staubsaugvorrichtung bzw. des Entstaubers einen Saugschlauchanschluss auf, in dessen Bereich der Saugschlauch in die Staubhaube mündet. Dieser Bereich der Staubhaube wird im Sinne der Erfindung vorzugsweise als Absaugbereich bezeichnet. Bei konventionellen Staubhauben, die aus dem Stand der Technik bekannt sind, können Staubundichtigkeiten auftreten. Solche Staubundichtigkeiten sind beispielsweise bekannt, wenn die konventionellen Staubhauben mit Schlitzgeräten verbunden sind. Schlitzgeräte sind im Sinne der Erfindung bevorzugt dazu eingerichtet, beispielsweise in einer Wand einen Schlitz zu erzeugen, um in dem "geklopften" Schlitz Leitungen verlegen zu können. Problematisch an dem Auftreten von Undichtigkeiten, in deren Bereich Staub aus den konventionellen Staubhauben nach außen, d.h. in die Umgebung, gelangen kann, ist, dass die entsprechenden Zulassungsnormen stetig niedrigere Grenzwerte für die Staubabgabe vorschreiben, die mit undichten Staubhauben nicht oder nur schwer eingehalten werden können. Insbesondere können die Undichtigkeiten nachteiligerweise dazu führen, dass nicht genug Staub vom Bediener des Werkzeuggeräts ferngehalten werden kann, so dass der Staub von dem Bediener eingeatmet wird und in seine Atemwege gelangen kann. Der Staub umfasst häufig Staubpartikel, die beispielsweise so klein sein können, dass sie lungengängig sind. Andere Staubpartikel können gesundheitsgefährdend oder krebserregend sein. Ein Austreten von Staub wird bei konventionellen Staubhauben insbesondere im Moment der Filterreinigung beobachtet. Bei der Filterabreinigung wird der Filter des Entstaubers bzw. der Staubsaugvorrichtung von solchem Staub befreit, der sich während des Betriebs im Filter angesammelt hat. Dieser Staub kann im Bereich des Filters beispielsweise einen Filterkuchen bilden, der durch den Filterabreinigungsprozess entfernt wird. Bei der Filterabreinigung kann beispielsweise für einen kurzen Moment die Erzeugung des Unterdrucks im Staubsauger unterbrochen werden, so dass sich die Druckverhältnisse im Staubsauger für einen kurzen Moment so ändern, dass ein Druckstoß erzeugt wird, der auf den Filter wirkt. Mit Hilfe des Druckstoßes kann der Filterkuchen gelockert oder vom Filter gelöst werden. In anderen Fällen kann der Filter aktiv mit einem Gegenluftstrom durchpustet werden, wodurch sich der Filterkuchen vom Filter löst. Diese Maßnahmen können einmal durchgeführt werden oder in einem Abreinigungszyklus wiederholt werden. Beispielsweise kann ein Abreinigungszyklus einer Staubsaugvorrichtung drei Abreinigungsstöße umfassen. Die Durchführung eines Abreinigungszyklus kann zum Beispiel automatisch in regemäßigen Zeiträumen veranlasst oder je nach Bedarf gesteuert werden. Da beim Abreinigungsvorgang häufig (Druck-)Stöße auf den Filter ausgeübt werden, wird im Sinne der Erfindung bevorzugt auch von einem Abklopfvorgang gesprochen. Häufig wird bei diesem Abklopfvorgang ein Rückstoß im Saugschlauch bzw. ins Innere der Staubhaube verursacht, der bei konventionellen Staubhauben, die aus dem Stand der Technik bekannt sind, unerwünschterweise zum Ausstoß einer Staubwolke führen kann. Beispielsweise wird in der DE 2 943 001 A1 eine Sägeeinrichtung mit einer Span-Absaugeeinrichtung offenbart. Die US 2018 236 574 A1 beschreibt eine tragbare Schneidvorrichtung mit einer Staubsammeldüse zum Anschließen einer Staubsammelvorrichtung. In der EP 1 266 720 A2 wird ein Staubsammler offenbart, der einen oberen Kanal und eine flexible untere Klappe umfasst, wobei die untere Klappe mit dem oberen Staubkanal verbunden ist und darüber hinaus elastisch ausgebildet ist. D