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EP-4245930-B1 - SANITARY FITTING WITH A HOSE

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Inventors

  • WOESTHOFF, WULF
  • SCHLUETER, MATTHIAS
  • KUTSCH, CHRISTIAN

Dates

Publication Date
20260506
Application Date
20230301

Claims (8)

  1. A sanitary fitting (1), having at least: - a fitting housing (2) with an outlet (3) and an outlet opening (4); and - a hose (5) made of silicone with at least one first lumen (6) for routing a first liquid from a first liquid source (7) to the outlet opening (4), a second lumen (8) for routing a second liquid from a second liquid source (9) to the outlet opening (4), and a third lumen (10) for routing a third liquid from a third liquid source (11) to the outlet opening (4), wherein the hose (5) has, at least in part, a jacket (12), characterized in that a first cross-section (15) of the first lumen (6) is semicircular in shape, and in that a second cross-section (16) of the second lumen (8) and a third cross-section (17) of the third lumen (10) are quarter-circular in shape.
  2. The sanitary fitting (1) according to claim 1, wherein the silicone has a hardness of 70 to 85 Shore A.
  3. The sanitary fitting (1) according to any one of the preceding claims, wherein the jacket (12) is formed on an outer surface (13) of the hose (5).
  4. The sanitary fitting (1) according to any one of the preceding claims, wherein tensile forces acting on the hose (5) can be at least partially absorbed by the jacket (12).
  5. The sanitary fitting (1) according to any one of the preceding claims, wherein the jacket (12) is a mesh (14) made of wire or at least one filament.
  6. The sanitary fitting (1) according to claim 5, wherein the wire comprises stainless steel.
  7. The sanitary fitting (1) according to claim 5 or 6, wherein the at least one filament comprises polyethylene terephthalate (PET).
  8. The sanitary fitting (1) according to any one of the preceding claims, wherein first corners (18) of a first cross-section (15) of the first lumen (6), second corners (19) of a second cross-section (16) of the second lumen (8), or third corners (20) of a third cross-section (17) of the third lumen (10) have a radius (21) of 0.4 mm to 0.6 mm.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur, die insbesondere im Zusammenhang mit Spülbecken und/oder Waschbecken, verwendbar ist. Sanitärarmaturen dienen an Spülbecken, Waschbecken, Badewannen und/oder Duschen der bedarfsgerechten Bereitstellung einer Flüssigkeit, insbesondere Wasser. Hierzu können Sanitärarmaturen ein Gehäuse mit einem Auslauf und einer Auslauföffnung für die Flüssigkeit aufweisen. Das Gehäuse der Sanitärarmatur ist an einem Träger, beispielsweise einer Arbeitsplatte oder einem Spül- bzw. Waschbecken, befestigbar. Ferner können Sanitärarmaturen ein Mischventil oder eine Mischkartusche aufweisen, durch die Kaltwasser und Warmwasser zu Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur mischbar sind. Bekannt sind zudem Sanitärarmaturen, mit denen verschiedene Flüssigkeiten, zum Beispiel das Mischwasser, karbonisierte Flüssigkeit, aromatisierte Flüssigkeit, gefilterte Flüssigkeit, gekühlte Flüssigkeit und/oder Heißwasser zapfbar sind. Um die verschiedenen Flüssigkeiten von ihren jeweiligen Flüssigkeitsquellen zu der Auslauföffnung zu leiten sind mehrere Flüssigkeitsleitungen erforderlich, die sich parallel zueinander durch das Armaturengehäuse und/oder den Auslauf erstrecken. Hieraus folgt ein hoher Platzbedarf für die Flüssigkeitsleitungen, der eine Gestaltungsfreiheit der Armaturengehäuse bzw. Ausläufe einschränkt. Es sind auch Sanitärarmaturen mit einem Schlauch bekannt, wobei in dem Schlauch mindestens drei parallel zueinander und getrennt voneinander verlaufende Fluidkanäle gebildet sind, beispielsweise aus DE 10 2018 007 226 A1. Aufgabe der Erfindung ist es daher, die mit Bezug auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu lösen und insbesondere eine Sanitärarmatur anzugeben, durch die verschiedene bzw. mehrere Flüssigkeiten mit geringerem Platzbedarf zu der Auslauföffnung leitbar sind. Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Sanitärarmatur gemäß den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Sanitärarmatur sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den abhängigen Patentansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger technologisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung definieren. Darüber hinaus werden die in den Patentansprüchen angegebenen Merkmale in der Beschreibung näher präzisiert und erläutert, wobei weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung dargestellt werden. Hierzu trägt eine Sanitärarmatur bei, die zumindest die folgenden Komponenten aufweist: ein Armaturengehäuse mit einem Auslauf und einer Auslauföffnung; undeinen Schlauch aus Silikon mit einem ersten Lumen zum Führen einer ersten Flüssigkeit von einer ersten Flüssigkeitsquelle zu der Auslauföffnung, einem zweiten Lumen zum Führen einer zweiten Flüssigkeit von einer zweiten Flüssigkeitsquelle zu der Auslauföffnung und einem dritten Lumen zum Führen einer dritten Flüssigkeit von einer dritten Flüssigkeitsquelle zu der Auslauföffnung, wobei der Schlauch zumindest teilweise eine Ummantelung aufweist. Die Sanitärarmatur dient insbesondere der bedarfsgerechten Bereitstellung von Flüssigkeiten, wie insbesondere Wasser, an Spülbecken und/oder Waschbecken. Die Sanitärarmatur umfasst ein Armaturengehäuse, das insbesondere zumindest teilweise aus Kunststoff und/oder (Guss-)Metall, wie zum Beispiel Messing, bestehen kann. Das Armaturengehäuse ist an einem Träger, beispielsweise einer Arbeitsplatte, dem Spülbecken oder Waschbecken, befestigbar und/oder weist einen (hervorstehenden bzw. abzweigenden) Auslauf auf, der starr oder bewegbar mit dem Armaturengehäuse verbunden ist. Der Auslauf kann zumindest teilweise rohrförmig ausgebildet sein und/oder weist eine Auslauföffnung auf. Die Auslauföffnung kann beispielsweise nach Art eines Strahlbildners oder Mousseurs ausgebildet sein. Die Sanitärarmatur weist einen Schlauch aus Silikon auf. Der Schlauch kann zumindest teilweise durch das Armaturengehäuse und/oder den Auslauf verlaufen. Der Schlauch weist insbesondere einen runden Querschnitt auf. Bei dem Silikon handelt es sich um ein für Trinkwasser zugelassenes und/oder geeignetes Material. Das Silikon kann insbesondere mindestens eine, mehrere oder sogar jede der folgenden Eigenschaften aufweisen: temperaturbeständig bei -40 °C bis 200 °C [Celsius] sein;transluzent sein;eine Dichte von 1,22 g/cm3 [Gramm pro Kubikzentimeter] bis 1,26 g/cm3, bevorzugt (circa) 1,24 g/cm3, aufweisen;eine Reißfestigkeit von 8,6 N/mm2 [Newton pro Quadratmillimeter] bis 8,8 N/mm2, bevorzugt (circa) 8,7 N/mm2, aufweisen;eine Reißdehnung von 390 % bis 410 %, bevorzugt (circa) 400 %, aufweisen;eine Weiterreißfestigkeit von 30 N/mm [Newton pro Millimeter] bis 34 N/mm, bevorzugt (circa) 32 N/mm, aufweisen. Der Schlauch weist ein erstes Lumen zum Führen einer ersten Flüssigkeit von einer ersten Flüssigkeitsquelle zu der Auslauföffnung, ein zweites Lumen zum Führen einer zwe