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EP-4425456-B1 - DEVICE FOR VERIFYING AT LEAST ONE SECURITY FEATURE ON IDENTITY, VALUABLE OR SECURITY DOCUMENTS

EP4425456B1EP 4425456 B1EP4425456 B1EP 4425456B1EP-4425456-B1

Inventors

  • LESCHE, ULRIKE
  • Engel, Marian

Dates

Publication Date
20260506
Application Date
20240216

Claims (14)

  1. A device (20) for verifying at least one security feature (13) on an identity, value or security document (9), comprising a laser pointer (1) whose emitting end is located within an at least translucent, in particular transparent-frosted, mould (2), wherein the mould (2) is open in the direction of the laser beam from the laser pointer (1), and a receiving chamber (3) for holding the identity, security or valuable document (9), which is spaced apart from or adjacent to the mould (2) in the direction of the beam, wherein the receiving chamber (3) is housed in a part of an opaque housing (4) which encloses the mould (2), wherein the housing (4) has at least one viewing opening (5) such that a user of the device (13) can see an outer surface (17) of the mould (2), characterised in that the mould (2) is dome-shaped.
  2. The device (20) according to claim 1, characterised in that the housing (4) comprises a feed-through (12) for the laser pointer (1).
  3. The device (20) according to claim 2, characterised in that a fixing unit (10) for securing the position of the laser pointer (1) is arranged on the housing (4).
  4. The device (20) according to any one of claims 1 to 3, characterised in that a means for switching the laser pointer (1) on and off (6) is attached to its shaft (15), and that the means for switching the laser pointer (1) on and off (6) is located outside the housing (4).
  5. The device (20) according to any one of claims 1 to 4, characterised in that the receiving space (3) is delimited by an intermediate layer (7) with a recess (8), wherein the recess (8) is dimensioned such that the mould (2) can pass through the recess (8) and be placed directly onto the identity, value or security document (9).
  6. The device (20) according to any one of claims 1 to 4, characterised in that the receiving chamber (3) is delimited by an intermediate shelf (7) having at least one translucent section onto which an edge (16) of the mould (2) can be placed.
  7. The device (20) according to any one of claims 1 to 6, characterised in that the inner surface of the housing (4) is dark in colour.
  8. The device (20) according to any one of claims 1 to 7, characterised in that the receiving chamber (3) comprises a positioning template for positioning the identity, valuable or security document (9).
  9. The device (20) according to any one of claims 1 to 8, characterised in that the receiving chamber (3) comprises a second fixing unit for the identity, valuable or security document (9).
  10. The device (20) according to any one of claims 1 to 9, characterised in that the receiving chamber (3) is accessible via a feed slot (11) in the housing (4).
  11. The device (20) according to any one of claims 1 to 10, characterised in that the receiving chamber (3) comprises at least one LED light (18) for illuminating the receiving chamber (3).
  12. The device (20) according to claim 11, characterised in that a means for switching the LED light (18) on and off is mounted on the housing (4).
  13. The device (20) according to any one of claims 1 to 12, characterised in that the mould (2) is made of acrylic glass.
  14. The device (20) according to any one of claims 1 to 13, characterised in that the mould (2) is frosted.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verifikation von mindestens einem Sicherheitsmerkmal an Ausweis-, Wert- oder Sicherheitsdokumenten, umfassend einen Laserpointer, dessen abstrahlendes Ende sich in einer zumindest transluzenten, insbesondere einer transparent-mattierten, Form befindet, wobei die Form in Strahlrichtung des Laserlichts des Laserpointers geöffnet ist, und einen sich in Strahlrichtung von der Form beabstandeten oder angrenzenden Aufnahmeraum für die Aufnahme des Ausweis-, Wert- oder Sicherheitsdokumentes, wobei der Aufnahmeraum in einem Teil eines blickdichten Gehäuses untergebracht ist, welches die Form umschließt, wobei das Gehäuse mindestens eine Sichtöffnung aufweist, derart, dass ein Nutzer der Vorrichtung auf eine äußere Oberfläche der Form sehen kann. Prüfgeräte zur Verifikation von Sicherheitsmerkmalen mit Streulicht wurden bisher mit Laserklasse 2 vertrieben, werden jüngst aber wegen neuer Sicherheitsbestimmungen in Deutschland jedoch nur noch mit der leuchtschwächeren Laserklasse 1 angeboten, die sich auch im Wellenlängenbereich des Laserlichts leicht unterscheiden. Die Eingruppierung der Laserklassen ist durch die Norm DIN EN 60825-1 (Stand 01.07.2022) festgelegt. Mit der derzeit angebotenen Laserklasse 1 können bei maschinell prüfbaren Merkmalen (MPM) im Hologramfilm und im Sicherheitsfaden die erwarteten Reflexionspunkte nur noch unzureichend deutlich erzeugt und nicht mehr sicher beobachtet werden. Diese Art der Prüfanwendung ist unter diesen Umständen also mit keinem auf dem heutigen Markt verfügbaren Neugerät durchführbar. In der JP 2020 - 079 860 A wird eine Vorrichtung zur Prüfung von Sicherheitsmerkmalen mit einem Laserpointer gezeigt. In der US 2005 / 211 914 A1 wird eine als Laserpointer gebildete Prüfvorrichtung beschrieben, wobei am freien Ende des Laserpointers eine Form angebracht ist. Diese Form besitzt aber eine Ausnehmung, sodass ein Nutzer unmittelbar in den Laserstrahl blicken könnte, was den erhöhten Sicherheitsanforderungen zuwiderläuft. Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung bereitzustellen, die die Verwendung eines Lasers mit ausreichend starker Leuchtintensität und spezifischer Wellenlänge unter der Beachtung der Sicherheitsbestimmungen ermöglicht. Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Durch die eingangs genannte Erfindung kann ein Laser, dessen Strahlintensität über der, der durch die Sicherheitsbestimmungen vorgegeben Strahlintensität liegt, dennoch unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen eingesetzt werden. Im Rahmen dieser Anmeldung ist ein Laserpointer eine Einrichtung, die einen Laserstrahl emittiert. Dieser umfasst dabei insbesondere Gehäuse, in welchem eine Laserdiode (bzw. ein Halbleiterlaser) und vorzugsweise eine Kollimatorlinse sowie eine elektrische Schaltung, die eingerichtet ist, die Laserdiode anzusteuern. Die Stromversorgung der Schaltung und der Laserdiode erfolgt beispielsweise zentral mit der Stromversorgung der gesamten Vorrichtung zur Verifikation oder auch durch eine Batterie, die ebenfalls in dem Gehäuse des Laserpointers untergebracht ist, Der Laserpointer kann in unterschiedlichen Wellenlängen emittieren. So ist er vorzugsweise mit einer roten Laserdiode gebildet, da diese konstengünstig zu erhalten ist. Sie emittieren Licht mit einer Wellenlänge von 635 Nanometern (nm) bis 750 nm. In Abhängigkeit des zu verifizierenden Sicherheitsmerkmals können auch andere Wellenlängen verwendet werden. So kann auch eine grüne Laserdiode genutzt werden, deren Wellenlängen von 490 nm bis 575 nm betragen. Es ist auch die Möglichkeit gegeben, dass eine Laserdiode eingesetzt wird, die orangefarbenes bis gelbfarbenes Licht emittiert, das dann eine Wellenlänge von 575 nm bis 635 nm besitzt. Es ist außerdem möglich, dass eine blaues Licht emittierende Laserdiode eingesetzt wird, die Licht mit Wellenlängen von 405 nm bis 490 nm emittiert. Das Gehäuse der Vorrichtung hat vorzugsweise eine Durchführung für den Laserpointer, sodass aus dem Gehäuse ein Schaft des Laserpointers hervorsteht. An diesem Schaft ist ein Mittel (z.B. ein Schalter) zum Einschalten und Ausschalten des Laserpointers angebracht. Durch diese Anordnung befindet sich das Mittel zum Einschalten und Ausschalten des Laserpointers außerhalb des Gehäuses und kann auch außerhalb des Gehäuses betätigt werden. So kann die Vorrichtung sicher und unkompliziert in Betrieb und außer Betrieb genommen werden. Zur Feststellung oder Festlegung der Position des Laserpointers kann zudem am Gehäuse eine Fixiereinrichtung angeordnet sein. Diese Fixierung bietet neben dem Aspekt der Prüfbeständigkeit einen zusätzlichen Sicherheitsaspekt, da der Laserpointer durch diese Maßnahme fest innerhalb des Gehäuses ausgerichtet ist und die Abstrahlrichtung des Laserpointers so nicht willkürlich verände