EP-4489691-B1 - OPHTHALMOLOGICAL IMPLANT COMPRISING A MACHINE-READABLE PRODUCT IDENTIFIER
Inventors
- Nicoli, Francesca
- BADUR, Thorben
Dates
- Publication Date
- 20260506
- Application Date
- 20230307
Claims (9)
- Ophthalmic implant (10) having a main body (12) which comprises product identification (18) that is preferably machine-readable, wherein the product identification (18) consists at least in part of at least one interference dye (22), characterized in that the at least one interference dye (22) consists at least in part of nanocellulose, in particular cellulose nanocrystals, cellulose nanofibres, nanofibrillated cellulose and/or bacterial nanocellulose.
- Ophthalmic implant (10) according to Claim 1, characterized in that the at least one interference dye (22) contains particles and/or particle agglomerates having a mean dimension of at least 40 µm, in particular of at least 50 µm, and/or in that the interference dye (22) comprises self-organizing particles and/or particle agglomerates which are designed to arrange themselves in an ordered structure, in particular a periodic structure.
- Ophthalmic implant (10) according to Claim 1 or 2, characterized in that the at least one interference dye (22) is arranged on the main body (12) and/or within the main body (12) and/or on a coating of the main body (12) and/or within a coating of the main body (12) and/or under a coating of the main body (12).
- Ophthalmic implant (10) according to any of Claims 1 to 3, characterized in that the product identification (18) characterizes an implant type and/or an optical property of the ophthalmic implant (10), in particular a refractive power, and/or a database key and/or positioning information.
- Ophthalmic implant (10) according to any of Claims 1 to 4, characterized in that the product identification (18) comprises at least one round and/or square and/or elongate and/or geometrically irregular marking point (20) made of the at least one interference dye (22), and/or in that the product identification (18) comprises multiple marking points (20) in the form of a linear barcode and/or a 2D matrix code and/or a 3D matrix code and/or a dot grid with a pseudo-random irregular character.
- Ophthalmic implant (10) according to any of Claims 1 to 5, characterized in that the at least one interference dye (22) interacts with light in the wavelength range between 300 nm and 3000 nm, in particular in the wavelength range between 400 nm and 750 nm and/or in the wavelength range between about 750 nm and about 3000 nm.
- Ophthalmic implant (10) according to any of Claims 1 to 6, characterized in that the product identification (18) comprises at least two interference dyes (22a-f) of different colours.
- Ophthalmic implant (10) according to any of Claims 1 to 7, characterized in that the latter is designed as a capsular tension ring or as a stent or as an intraocular lens or as an implantable contact lens.
- Ophthalmic implant (10) according to any of Claims 1 to 8, characterized in that the main body (12) comprises at least one optic portion (14) and at least one haptic portion (16), wherein the product identification (18) is arranged on the at least one optic portion (14) and/or on the at least one haptic portion (16).
Description
Technisches Gebiet Die Erfindung betrifft ein ophthalmologisches Implantat mit einem Grundkörper, welcher eine vorzugsweise maschinenlesbare Produktkennzeichnung umfasst. Stand der Technik Ophthalmologische Implantate wie beispielsweise Intraokularlinsen (IOLs) werden üblicherweise durch Produktkennzeichnungen auf der Verpackung gekennzeichnet. Die Produktkennzeichnung kann neben Herstellerinformationen den Typ der IOL sowie weitere relevante Informationen wie beispielsweise den Brechwert angeben. Die Versorgung des Patienten setzt somit voraus, dass die verpackte und ausgelieferte IOL den Angaben auf der Produktkennzeichnung entspricht. Damit sich ein Anwender hierbei nicht auf die Verpackungsangaben verlassen muss, ist es weiterhin bekannt, eine Produktkennzeichnung auf dem ophthalmologischen Implantat selbst anzubringen. Diese Art der Kennzeichnung verhindert die Gefahr einer Verwechslung, falls ein ophthalmologisches Implantat falsch verpackt beziehungsweise die Verpackung falsch gekennzeichnet wurde. Zudem sind damit wichtige Informationen über das Implantat für Ärzte und Patienten auch nach der Operation zugänglich. Die EP 3 202 369 A1 offenbart Intraokularlinsen mit Quantenpunkten, Materialien und Verfahren zur Herstellung optischer Linsen sowie Verfahren zur Verwendung derartiger Linsen. Die Linsen bieten detektierbare Markierungen, die zum Ausrichten, Erkennen und Korrigieren der Ausrichtung von Linsen vor, während und nach dem Gebrauch verwendet werden können. Die WO 2016/012368 A1 offenbart ein Verfahren zur Markierung von Substraten und markierten Behältern. Ein Verfahren umfasst die Schritte des Auftragens und Aushärtens einer Beschichtungszusammensetzung, die (a) ein matrixbildendes Material, das ein anorganisches Oxid oder einen anorganischen Oxidvorläufer umfasst, und (b) ein organisches Porenbildungsmittel umfasst. Die Markierung erfolgt durch Entfernen mindestens eines Teils des organischen Porenbildners an einer ausgewählten Stelle der Beschichtungsschicht. Die Markierung kann auf einem Behälter angebracht werden, in dem sich ein Produkt oder ein wärmeempfindliches Produkt befindet. Weitere Ausführungsformen beziehen sich auf mehrschichtige Beschichtungen und Verfahren zur Herstellung mehrschichtiger Beschichtungen. Die WO 2009/156275 A1 offenbart Pigmentmischungen, die zwei unterschiedliche Komponenten A und B enthalten, wobei Komponente A ein Graphit in Form von Plättchen (Graphit-Nanoplättchen) ist, die eine mittlere Teilchengröße von unter 50 Mikron und eine Dicke von unter 100 nm aufweisen, und Komponente B ein organisches oder anorganisches Pigment ist. Die Verwendung von Graphit-Nanoplättchen in einer Pigmentmischung mit organischen und/oder anorganischen Pigmenten, insbesondere Effektpigmenten (Komponente B), ermöglicht die Herstellung metallisch anmutender Einfärbungen mit maximaler Deckkraft (Hintergrundsubstrat verschwindet vollständig) bei gleichzeitig gutem rheologischen Verhalten (Einsatz in geringer Konzentration). Die WO 2009/124838 A2 beschreibt ein ophthalmologisches Implantat mit einer Markierung, die auch auf einem optisch abbildenden Element möglich ist. Allerdings wird zur Markierung in diesem Fall entweder ein fluoreszierender Farbstoff mit einem Emissionsmaximum außerhalb des für den Menschen sichtbaren Lichtspektrums oder ein absorbierender Farbstoff mit einem Absorptionsmaximum außerhalb des für den Menschen sichtbaren Lichtspektrums verwendet. Die meisten Farbstoffe erfüllen allerdings nicht die Anforderungen an die Biokompatibilität, um für ophthalmologische Implantate verwendet werden zu können. Darüber hinaus erfordern Fluoreszenzfarbstoffe eine spezielle Ausrüstung, um gelesen zu werden, z. B. einen Anregungslaser mit der richtigen Wellenlänge. Außerdem können sie nur eine begrenzte Anzahl von Malen abgelesen werden, da die Moleküle nicht photostabil sind und bei Lichteinwirkung schnell ausbleichen. Damit ist beispielsweise die zuverlässige Identifizierung eines Implantats durch einen Arzt, der die Informationen erst Jahre nach der Operation abrufen muss, in der Regel nicht mehr möglich. Neben dem Problem der unzureichenden Photostabilität sind organische Farbstoffe auch aufgrund ihrer chemischen Struktur in ihrer Anwendung stark eingeschränkt. Während UV- und UV-nahe Absorber relativ einfach zu realisieren sind, erfordern Strukturen, die bei längeren Wellenlängen, beispielsweise im für den Menschen sichtbaren Wellenlängenbereich zwischen etwa 380 nm und etwa 750 nm, absorbieren, entweder große konjugierte aromatische Verbindungen oder solche, die geladen sind. Erstere sind schwierig zu synthetisieren und bieten eine geringe Löslichkeit, während letztere bei Verwendung in einem Implantat das physiologische System stören können. Darstellung der Erfindung Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Möglichkeit zur Realisierung einer dauerhaften Produktkennzeichnung eines ophthalmologischen Implantats zu schaffen. Die Aufgabe wird erfindungsgemä