EP-4736708-A1 - EYEGLASS STORAGE DEVICE
Abstract
Bei einer Brillenablageeinrichtung (1) zum Aufnehmen zumindest einer Brille (4) mit zumindest einem Nasenbügel (40), wobei die Brillenablageeinrichtung (1) zumindest einen Aufnahmeabschnitt und zumindest eine Aufstandsfläche (100) zum Aufstellen der Brillenablageeinrichtung (1) aufweist, weist die Brillenablageeinrichtung (1) zum Aufnehmen und Halten der Brille (4) zumindest einen den Nasenbügel (40) der Brille (4) abstützenden Nasenbügelaufnahme- und -abstützabschnitt (10), zumindest zwei Brillengläseraufnahmeabschnitte (11, 12) und zumindest zwei Brillenbügelaufnahmeabschnitte (13, 14) auf, wobei der zumindest eine Nasenbügelaufnahme- und -abstützabschnitt (10) zwischen den zumindest zwei Brillengläseraufnahmeabschnitten (11, 12) angeordnet und diesen gegenüber erhöht ausgebildet ist.
Inventors
- Marcel, Wintersohl
Assignees
- MW-CNC-Performance UG (haftungsbeschränkt)
Dates
- Publication Date
- 20260506
- Application Date
- 20251030
Claims (10)
- Brillenablageeinrichtung (1) zum Aufnehmen zumindest einer Brille (4) mit zumindest einem Nasenbügel (40), wobei die Brillenablageeinrichtung (1) zumindest einen Aufnahmeabschnitt und zumindest eine Aufstandsfläche (100) zum Aufstellen der Brillenablageeinrichtung (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Brillenablageeinrichtung (1) zum Aufnehmen und Halten der Brille (4) zumindest einen den Nasenbügel (40) der Brille (4) abstützenden Nasenbügelaufnahme- und -abstützabschnitt (10), zumindest zwei Brillengläseraufnahmeabschnitte (11, 12) und zumindest zwei Brillenbügelaufnahmeabschnitte (13, 14) aufweist, wobei der zumindest eine Nasenbügelaufnahme- und -abstützabschnitt (10) zwischen den zumindest zwei Brillengläseraufnahmeabschnitten (11, 12) angeordnet und diesen gegenüber erhöht ausgebildet ist und/oder die zumindest zwei Brillengläseraufnahmeabschnitte (11, 12) gegenüber dem zumindest einen Nasenbügelaufnahme- und -abstützabschnitt (10) vertieft ausgebildet sind.
- Brillenablageeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Brillenbügelaufnahmeabschnitten (13, 14) ein diesen gegenüber überhöhter Abschnitt (15) angeordnet ist.
- Brillenablageeinrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Brillenablageeinrichtung (1) zumindest einen Abschnitt (20) zur Aufnahme zumindest eines Mobiltelefons aufweist.
- Brillenablageeinrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Abschnitt (20) zur Aufnahme zumindest eines Mobiltelefons mit zumindest einer Ladeeinrichtung (23) zum induktiven Laden eines Mobiltelefons versehbar oder versehen ist.
- Brillenablageeinrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Öffnung oder Bohrung (21, 22) zur Aufnahme zumindest eines Schreibgeräts vorgesehen ist.
- Brillenablageeinrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Getränkeaufnahmeabschnitt vorgesehen ist zum Aufstellen zumindest einer Getränkedose oder Flasche, zumindest eines Bechers oder Glases.
- Brillenablageeinrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Aufnahmeabschnitt (16a, 16b, 16c, 16d, 16e, 16f, 17) zur Aufnahme von Karten, insbesondere Visitenkarten, oder anderen flachen Gegenständen vorgesehen ist.
- Brillenablageeinrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein geschirmter Aufnahmeabschnitt vorgesehen ist zur Aufnahme und zum Abschirmen und Verhindern eines Auslesens eines Schlüssels, von Karten oder anderer kabellos auslesbarer Gegenstände.
- Brillenablageeinrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine geschirmte Aufnahmeabschnitt im Innern der Brillenablageeinrichtung (1) angeordnet, insbesondere als Tasche oder Schublade ausgebildet ist.
- Brillenablageeinrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zwei Brillengläseraufnahmeabschnitte (11, 12) muldenartig und/oder trichterförmig und/oder nutartig ausgebildet sind, insbesondere als facettierte Mulde, insbesondere facettierte trichterförmige Mulde (111, 121), zum geführten Abstützen eines jeweiligen Brillenglases (43, 44) und/oder einer Brillenumrandung (143, 144).
Description
Die Erfindung betrifft eine Brillenablageeinrichtung zum Aufnehmen und/oder Halten zumindest einer Brille mit zumindest einem Nasenbügel, wobei die Brillenablageeinrichtung zumindest einen Aufnahmeabschnitt und zumindest eine Aufstandsfläche zum Aufstellen der Brillenablageeinrichtung aufweist. Brillenablageeinrichtungen sind in unterschiedlichsten Ausgestaltungen im Stand der Technik bekannt. Diese dienen zum Ablegen einer Brille und sind oftmals eingebaut in einem Kraftfahrzeug, insbesondere als Wandhalterung ausgebildet, wie beispielsweise in der DE 103 39 289 A1 offenbart. Bei diesem Brillenfach ist es vorgesehen, dass die Brille stehend gelagert wird, wobei auch dieses Brillenfach in einem Fahrzeug angeordnet wird. Aus der DE 20 2020 002 924 U1 ist eine Brillenablage zur Wandmontage bekannt, wobei diese im Innern einteilig ausgefräst ist. Die Ausfräsung dient als Ablagemöglichkeit für Brillen, wobei die Ausfräsung rund, also ohne Ecken, gefertigt ist, damit sich kein Staub in Ecken festsetzen kann. Ferner ist aus der DE 295 04 017 U1 eine Brillenablage bekannt, die eine Schale zur Brillenablage und eine in der Schale drehbar gelagerte Konsole aufweist, die mit der Schale als Aufsteller oder als Aufhänger der Brillenablage zusammenwirkt. Das Drehlager der Konsole im Innern der Schale dient als Anschlag für die Brillengläserfassungen unter dem Nasenbügel der Brille. Aus der DE 201 13 841 U1 und der DE 101 41 013 A1 ist ein universeller Brillenablagehalter bekannt, der aus dem Brillenablagehalter mit integrierten Brillenauflageschenkeln und integrierter Wandbefestigungsleiste besteht. Zwischen den Brillenauflageschenkeln ist ein Fingergreiffreiraum angeordnet, so dass die Brille am Nasenbügel zum Ablegen und zur Aufnahme gegriffen werden kann. Der Brillenablagehalter ist zur Wandbefestigung vorgesehen und wird über sogenannte Powerstrips an der Wand befestigt. Die US 2002 / 0 007 578 A1 offenbart einen Brillenhalter und einen Schreibtischorganisator. Dieser weist einen Drahtrahmen auf, der einen Bereich zum Halten von Brillen, hohle Rohre zur Aufnahme von Stiften, eine Aufbewahrungsschale und einen Rahmen zum Halten von Bildern bietet. Der Brillenhalter und Schreibtischorganisator bietet einen Haken und einen Rahmen, an dem Brillen aufgehängt werden können, sowie durchsichtige Kunststoffabschnitte, die innerhalb des Drahtrahmens gehalten werden, um Bilder aufzustellen. Ferner gibt es einen Schlitz, der an einer Basis befestigt ist, wobei der Schlitz dazu bestimmt ist, eine Reihe von Visitenkarten aufzunehmen und zu halten. Aus der CH 685 844 A5 ist eine Vorrichtung zum Aufbewahren von Brillen, insbesondere zum Einbau in Kraftfahrzeugen, bekannt, die ein Schutzgehäuse und eine mit diesem beweglich verbundene Halterung zur Aufnahme einer Brille aufweist, wobei die Halterung zwischen einer inneren Raststellung, in welcher die Brille im Wesentlichen im Schutzgehäuse eingeschlossen ist und einer äußeren Raststellung, in welcher die Brille aus der Halterung entnommen oder in diese eingelegt werden kann, bewegbar ist und wobei die Halterung so ausgebildet ist, dass in ihrer äußeren Raststellung eine eingelegte Brille so festgehalten ist, dass ihre Bügel ein- oder ausklappbar sind. Bei den vorstehend genannten Lösungen des Standes der Technik erweist es sich als nachteilig, dass entweder eine Brille nur im zusammengeklappten Zustand in einer Brillenablageeinrichtung aufgenommen werden kann oder dass, wie bei der DE 201 13 841 U1 und DE 101 41 013 A1, die nicht zusammengelegte Brille seitlich verrutschen und von der Brillenablageeinrichtung herunterfallen kann bzw. ferner die Brillenablageeinrichtungen des Standes der Technik nicht zum Aufstellen auf einer Ebene, wie einem Tisch oder einem Schrank, geeignet ausgebildet sind, da sie keine Aufstandsfläche aufweisen, wie bei der Aufbewahrungsvorrichtung nach CH 685 844 A5. An der Vorrichtung nach der US 2002 / 0 007 578 A1 ist kein sicherer Halt und keine sichere Aufnahme für eine Brille möglich. Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Brillenablageeinrichtung zum Aufnehmen zumindest einer Brille mit zumindest einem Nasenbügel, wobei die Brillenablageeinrichtung zumindest einen Aufnahmeabschnitt und zumindest eine Aufstandsfläche zum Aufstellen auf einer Ebene, wie einem Tisch oder Schrank, aufweist, vorzusehen, auf der ein sicheres, insbesondere verrutschsicheres, Halten einer nicht zusammengeklappten Brille möglich ist. Die Aufgabe wird für eine Brillenablageeinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Brillenablageeinrichtung zum Aufnehmen und Halten einer Brille zumindest einen den Nasenbügel einer Brille abstützenden Nasenbügelaufnahme- und -abstützabschnitt, zumindest zwei Brillengläseraufnahmeabschnitte und zumindest zwei Brillenbügelaufnahmeabschnitte aufweist, wobei der zumindest eine Nasenbügelaufnahme- und -abstützabschnitt zwischen den zumindest zwei Brillengläseraufnahmeabschnitten angeordnet und die