EP-4736891-A2 - METHOD FOR STERILISING AND STERILE STORAGE OF MEDICAL INSTRUMENTS
Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Sterilisieren von medizinischen Instrumenten, umfassend die Schritte e. Einbringen von Sterilisationsgut umfassend zu sterilisierende medizinische Instrumente in einen ersten Innenraum (11) eines Sterilisators (1), insbesondere eines Autoklaven; f. Sterilisieren des Sterilisationsguts im Sterilisator, insbesondere mittels eines Sterilisierungsprozesses des Sterilisators, um Sterilgut umfassend die medizinischen Instrumente zu erhalten; g. Entnehmen des Sterilguts durch eine Entladeöffnung (12) des Sterilisators; h. Einbringen des Sterilguts in einen zweiten Innenraum (21) einer Sicherheitswerkbank (2), insbesondere einer Laminar Flow Box durch eine Befüllungsöffnung (23) der Sicherheitswerkbank; i. Lagern des Sterilguts im zweiten Innenraum (21) der Sicherheitswerkbank; j. Entnehmen des Sterilguts durch eine Entnahmeöffnung der Sicherheitswerkbank; wobei k. die Entladeöffnung mit der Befüllungsöffnung verbunden ist oder wird, insbesondere derart, dass die Entladeöffnung in die Befüllungsöffnung mündet und/oder geführt ist, insbesondere in die Befüllungsöffnung hineinragt; und I. das Sterilgut dem zweiten Innenraum erst unmittelbar vor einem medizinischen, insbesondere zahnmedizinischen, Eingriff entnommen wird, bei welchem die medizinischen Instrumente eingesetzt werden, wobei m. das Sterilisationsgut auf oder in einem oder mehreren Trägern, insbesondere in Form von (wieder-)verschliessbaren Boxen, in den ersten Innenraum eingebracht wird, wobei insbesondere eine Vielzahl von unterschiedlichen Trägern und/oder Trägern unterschiedlicher Art vorhanden sind oder verwendet werden, welche sich insbesondere dadurch unterscheiden, dass sie dazu ausgelegt sind, ein unterschiedliches Sortiment an medizinischen Instrumenten aufzunehmen, wobei insbesondere eine erste Art von Träger dazu ausgelegt ist, ein erstes Sortiment aufzunehmen, und eine zweite Art von Träger dazu ausgelegt ist, ein zweites Sortiment aufzunehmen, welches sich von dem ersten Sortiment unterscheidet.
Inventors
- FÄSSLER, Daniel, Dr. med. dent.
- HAGMANN, PETER
Assignees
- Dr. med. dent. Fässler, Daniel
Dates
- Publication Date
- 20260506
- Application Date
- 20250917
Claims (20)
- Verfahren zum Sterilisieren von medizinischen Instrumenten, umfassend die Schritte a. Einbringen von Sterilisationsgut umfassend zu sterilisierende medizinische Instrumente in einen ersten Innenraum (11) eines Sterilisators (1), insbesondere eines Autoklaven; b. Sterilisieren des Sterilisationsguts im Sterilisator, insbesondere mittels eines Sterilisierungsprozesses des Sterilisators, um Sterilgut umfassend die medizinischen Instrumente zu erhalten; c. Entnehmen des Sterilguts durch eine Entladeöffnung (12) des Sterilisators; d. Einbringen des Sterilguts in einen zweiten Innenraum (21) einer Sicherheitswerkbank (2), insbesondere einer Laminar Flow Box durch eine Befüllungsöffnung (23) der Sicherheitswerkbank; e. Lagern des Sterilguts im zweiten Innenraum (21) der Sicherheitswerkbank; f. Entnehmen des Sterilguts durch eine Entnahmeöffnung der Sicherheitswerkbank; wobei g. die Entladeöffnung mit der Befüllungsöffnung verbunden ist oder wird, insbesondere derart, dass die Entladeöffnung in die Befüllungsöffnung mündet und/oder geführt ist, insbesondere in die Befüllungsöffnung hineinragt; und h. das Sterilgut dem zweiten Innenraum erst unmittelbar vor einem medizinischen, insbesondere zahnmedizinischen, Eingriff entnommen wird, bei welchem die medizinischen Instrumente eingesetzt werden, dadurch gekennzeichnet, dass i. das Sterilisationsgut auf oder in einem oder mehreren Trägern, insbesondere in Form von (wieder-)verschliessbaren Boxen, in den ersten Innenraum eingebracht wird, wobei insbesondere eine Vielzahl von unterschiedlichen Trägern und/oder Trägern unterschiedlicher Art vorhanden sind oder verwendet werden, welche sich insbesondere dadurch unterscheiden, dass sie dazu ausgelegt sind, ein unterschiedliches Sortiment an medizinischen Instrumenten aufzunehmen, wobei insbesondere eine erste Art von Träger dazu ausgelegt ist, ein erstes Sortiment aufzunehmen, und eine zweite Art von Träger dazu ausgelegt ist, ein zweites Sortiment aufzunehmen, welches sich von dem ersten Sortiment unterscheidet.
- Verfahren nach dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass a. das Sterilisationsgut auf oder in dem einen oder mehreren Trägern sterilisiert wird, b. auf oder in dem einen oder mehreren Trägern dem Sterilisator als Sterilgut entnommen wird, c. das Sterilgut auf oder in dem einem oder mehreren Trägern im zweiten Innenraum (21) der Sicherheitswerkbank gelagert wird; und/oder d. das Sterilgut auf oder in dem einem oder mehreren Trägern dem zweiten Innenraum entnommen wird.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der medizinischen Instrumente und/oder ein Teil der Träger eine eindeutige Kennzeichnung aufweist, welche es insbesondere erlaubt, jedes Instrument und jeden Träger von jedem anderen Instrument bzw. jedem anderen Träger zu unterscheiden, wobei das Verfahren insbesondere den Schritt eines Anbringens der eindeutigen Kennzeichnung an einem oder mehreren Instrumenten oder Trägern umfasst.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest für einen Teil der medizinischen Instrumente mit einer eindeutigen Kennzeichnung und/oder einen Teil der Träger mit einer eindeutigen Kennzeichnung ein Zeitpunkt, insbesondere ein Datum, und/oder ein Zeitraum an bzw. in welchem letztmalig eine Sterilisation im Sterilisator erfolgt ist, in einer Datenbank der entsprechenden eindeutigen Kennzeichnung zugeordnet und/oder gespeichert wird, gegebenenfalls zusammen mit weiteren Daten betreffend einen entsprechenden Sterilisierungsprozess, insbesondere den Sterilisierungsprozess gemäss Merkmal 1.b) von Anspruch 1.
- Verfahren nach dem vorangehenden Anspruch, dass zumindest für den Teil der medizinischen Instrumente mit eindeutiger Kennzeichnung und/oder den Teil der Träger mit eindeutiger Kennzeichnung Informationen betreffend die Positionen gespeichert werden, an welchen die Instrumente oder Träger im zweiten Innenraum gelagert werden; insbesondere für mindestens ein Instrument oder für mindestens einen Träger gespeichert wird, in welchem Fach eines im zweiten Innenraum vorgesehenen Regals oder Gestells die Lagerung erfolgt.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor, während oder unmittelbar nach einem Eingriff die eindeutige Kennzeichnung eines verwendeten oder zur Verwendung vorgesehenen Instruments oder mit Instrumenten bestückten Trägers und/oder die für das zugehörige Instrument oder den zugehörigen Träger in der Datenbank gespeicherten Daten oder Informationen, insbesondere betreffend den letzten Sterilisierungsprozess, zumindest teilweise in eine Patientenakte oder ein Patientendossier übertragen oder kopiert werden, welche(s) dem Patienten zugeordnet ist, an welchem der Eingriff durchgeführt werden soll, wird oder wurde, insbesondere in eine elektronische Patientenakte oder ein elektronisches Patientendossier.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor einem Eingriff, insbesondere vor einem geplanten Eingriff, anhand der eindeutigen Kennzeichnung eines für eine Verwendung vorgesehenen Instruments oder mit Instrumenten bestückten Trägers anhand von in der Datenbank gespeicherten Daten und Informationen überprüft wird, dass ein Verfalldatum für dieses Instrument und/oder diesen Träger, insbesondere die Instrumente, mit welchen dieser Träger bestückt ist, noch nicht überschritten wurde und/oder in der Zukunft liegt.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor, während oder unmittelbar nach der Entnahme eines ersten Instruments oder mit Instrumenten bestückten ersten Trägers anhand von in der Datenbank gespeicherten Daten und Informationen ermittelt wird, ob ein gleichartiges zweites Instrument bzw. ein mit gleichen Instrumenten bestückter zweiter Träger existiert, insbesondere im zweiten Innenraum der Sicherheitswerkbank gelagert wird, für welches bzw. für welchen ein Verfalldatum weniger weit in der Zukunft liegt als ein Verfalldatum für das erste Instrument bzw. für den ersten Träger, insbesondere mindestens mehrere Tage weniger weit in der Zukunft.
- Verfahren nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die in diesem Anspruch beschriebenen Schritte so oft bzw. so lange wiederholt werden, bis kein Instrument oder Träger mehr ermittelt wird, für welches bzw. für welchen das Verfalldatum weniger weit in der Zukunft liegt als für das zuletzt ermittelte Instrument bzw. den zuletzt ermittelten Träger.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass a. vor einem geplanten Eingriff und/oder während eines Eingriffs bestimmt wird, welche Art von Instrument und/oder welche Art von mit Instrumenten bestücktem Träger benötigt wird, b. anhand von in der Datenbank gespeicherten Daten und Informationen ein Instrument und/oder ein Träger der bestimmten Art ermittelt wird, für welchen ein Verfalldatum am wenigsten weit in der Zukunft liegt; c. das ermittelte Instrument oder der ermittelte Träger dem zweiten Innenraum entnommen wird, um den Eingriff durchzuführen.
- Verfahren nach dem vorangehenden Anspruch, wobei das ermittelte Instrument oder der (zuletzt) ermittelte Träger anhand er eindeutigen Kennzeichnung, die es oder er aufweist, identifiziert oder lokalisiert wird.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach einem Entnehmen eines medizinischen Instruments oder eines Trägers mit einer eindeutigen Kennzeichnung aus dem zweiten Innenraum - und ggf. nach Durchführung der Schritte gemäss Anspruch 19 - ein der eindeutigen Kennzeichnung entsprechender oder dieser zugeordneter Eintrag aus der Datenbank gelöscht wird; und/oder in der Datenbank vermerkt wird, dass und/oder wann das Instrument oder der Träger mit besagter eindeutigen Kennzeichnung entnommen wurde;
- System zum Sterilisieren und zum sterilen Lagern und/oder Aufbewahren medizinischer Instrumente, welchem zu sterilisierende medizinische, insbesondere zahnmedizinische, Instrumente als Sterilisationsgut zugeführt und sterilisierte medizinische Instrumente als Sterilgut entnommen werden können, besagtes System umfassend: a. einen Sterilisator (1), insbesondere einen Autoklaven, umfassend: i. einen ersten Innnenraum (11) zur Aufnahme von Sterilisationsgut, ii. eine Entladeöffnung (12) zum Entnehmen von Sterilgut aus dem ersten Innenraum, iii. eine Entladeklappe (121), mittels welcher insbesondere die Entladeöffnung fluid- und druckdicht verschlossen werden kann; b. eine Sicherheitswerkbank (2), insbesondere eine Laminar Flow Box, umfassend: i. einen zweiten Innenraum (21), insbesondere zur Aufbewahrung von Sterilgut, ii. eine Befüllungsöffnung (23) zur Befüllung des zweiten Innenraums mit Sterilgut, iii. eine Entnahmeöffnung zur Entnahme von Sterilgut aus dem zweiten Innenraum; dadurch gekennzeichnet, dass c. die Entladeöffnung mit der Befüllungsöffnung verbunden ist, insbesondere in die Befüllungsöffnung mündet und/oder geführt ist, insbesondere in die Befüllungsöffnung hineinragt.
- Verfahren zum Bereitstellen eines Systems zum Sterilisieren und zum sterilen Lagern und/oder Aufbewahren medizinischer Instrumente, umfassend die Schritte: a. Bereitstellen eines Sterilisators (1), insbesondere einen Autoklaven, umfassend: i. einen ersten Innnenraum (11) zur Aufnahme von Sterilisationsgut, ii. eine Entladeöffnung (12) zum Entnehmen von Sterilgut aus dem ersten Innenraum, iii. eine Entladeklappe (121), mittels welcher insbesondere die Entladeöffnung fluid- und druckdicht verschlossen werden kann; b. Bereitstellen einer Sicherheitswerkbank (2), insbesondere einer Laminar Flow Box, umfassend: i. einen zweiten Innenraum (21), insbesondere zur Aufbewahrung von Sterilgut, ii. eine Befüllungsöffnung (23) zur Befüllung des zweiten Innenraums mit Sterilgut, iii. eine Entnahmeöffnung zur Entnahme von Sterilgut aus dem zweiten Innenraum; gekennzeichnet durch c. Verbinden der Entladeöffnung mit der Befüllungsöffnung, insbesondere derart, dass die Entladeöffnung in die Befüllungsöffnung mündet und/oder geführt ist, insbesondere in die Befüllungsöffnung hineinragt.
- System oder Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das System, insbesondere der Sterilisator, dazu eingerichtet ist, Daten oder Informationen über einen, insbesondere betreffend den letzten, Sterilisierungsprozess und/oder einen Status, insbesondere einen Wartungs- oder Fehlerstatus, des Sterilisators, an eine Datenverarbeitungsanlage zu übermitteln, insbesondere zur Speicherung in einer Datenbank.
- System oder Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten Innenraum eine Ablage, insbesondere ein Regal oder Ständer vorgesehen ist, welche insbesondere eine Vielzahl von Fächern enthält, die für die Aufnahme von Trägern geeignet sind, wobei insbesondere jedes Fach a. durch eine, insbesondere eindeutige, Fachnummer identifizierbar ist und/oder b. dazu ausgelegt ist, genau einen Träger und/oder genau eine Art von Trägern aufzunehmen.
- System oder Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an und/oder für einen Teil der Fächer a. ein Signalgeber, insbesondere ein optischer Signalgeber wie beispielsweise eine Leuchtdiode (LED), vorgesehen ist oder wird; b. eine (zweite) eindeutige Kennzeichnung vorgesehen ist oder wird, insbesondere in Form eines Strichcodes, eines QR-Codes, einer Zahl oder Zeichenfolge; und/oder c. jeweils ein RFID-Lesegerät vorgesehen ist oder wird, welches mit einer Datenverarbeitungsanlage verbunden und/oder verbindbar ist oder verbunden wird, insbesondere um eindeutige (erste) Kennzeichnungen auszulesen, welche auf einem oder mehreren RFID-Chips gespeichert sind, welche mit medizinischen Instrumenten und/oder einem Träger verbunden sind, die sich in dem entsprechenden Fach befinden oder in das entsprechende Fach verbracht werden.
- System oder Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das System ein Erfassungsgerät für Kennzeichnungen umfasst, welche insbesondere an medizinischen Instrumenten, Trägern oder Fächern vorgesehen sind, insbesondere einen Barcode-Scanner, einen QR-Code Scanner und/oder ein RFID-Lesegerät, wobei das Erfassungsgerät insbesondere mit einer Datenverarbeitungsanlage verbindbar oder verbunden ist und/oder insbesondere dazu eingerichtet ist, erfasste Kennzeichnungen an eine Datenverarbeitungsanlage zu übermitteln, insbesondere zur Speicherung in einer Datenbank.
- System oder Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Trägern zur Aufnahme medizinischer Instrumente vorgesehen sind, von denen jeder eine eindeutige Kennzeichnung, insbesondere in Form eines Strichcodes, eines QR-Codes, einer Zahl oder einer Zeichenfolge, aufweist, wobei sich insbesondere die eindeutige Kennzeichnung eines jeden Trägers von der eindeutigen Kennzeichnung aller übrigen Träger unterscheidet.
- System oder Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl medizinischen Instrumenten vorgesehen sind, von denen jeder eine eindeutige Kennzeichnung, insbesondere in Form eines Strichcodes, eines QR-Codes, einer Zahl oder einer Zeichenfolge, aufweist, wobei sich insbesondere die eindeutige Kennzeichnung eines jeden medizinischen Instrumenten von der eindeutigen Kennzeichnung aller übrigen medizinischen Instrumente unterscheidet, und insbesondere von der eindeutigen Kennzeichnung aller Träger unterscheidet.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine für eine Vorbereitung und Handhabung medizinsicher, insbesondere zahnmedizinischer, Instrumente notwendige Logistik. Sie betrifft ein System und Verfahren zum Sterilisieren und sterilen Aufbewahren und/oder Lagern medizinischer Instrumente sowie ein Verfahren zum Bereitstellen eines entsprechenden Systems gemäss den unabhängigen Patentansprüchen. Hintergrund der Erfindung Durch die neuen Hygienevorschriften für Zahnarztpraxen oder Ähnliches (z.B. Podologie) entsteht viel mehr Arbeit und Abfall. Insbesondere in der zahnärztlichen Praxis können Instrumente und Werkzeuge hinsichtlich hygienischer Anforderungen in drei Klassen eingeteilt werden: kritische Instrumente bzw. Werkzeuge, halbkritische Instrumente bzw. Werkzeuge, und nicht-kritische Instrumente bzw. Werkzeuge. Insbesondere jedes kritische Werkzeug, Instrument etc. muss vor dem Einbringen in einen Sterilisator, insbesondere einen Autoklaven, in welchem eine Sterilisation von Instrumenten und Werkzeugen in der (zahn-)ärtzlichen Praxis in der Regel erfolgt, in einen Beutel, insbesondere einen sogenannten Sterilisationsbeutel, eingeschweisst und vor dessen Gebrauch, insbesondere erst unmittelbar vor Gebrauch, wieder ausgepackt werden. Alles, was eingepackt werden muss, hat auch mehr Volumen und erschwert eine Übersicht in der Lagerhaltung in der Praxis. Die Sicht zu den Werkzeugen etc. ist viel eingeschränkter. Zudem entsteht eine Abhängigkeit von einer Verfügbarkeit und/oder zu den Lieferanten der Beutel. Durch das erhöhte Volumen wird eine Kapazität eines Sterilisationsprozesses bzw. eines vorhandenen Sterilisators reduziert, insbesondere können pro Sterilisationsprozess und somit pro Zeiteinheit eine wesentlich geringere Anzahl Werkzeuge, Instrumente etc. sterilisiert werden, als dies bei einer Sterilisation in nicht eingeschweisstem Zustand der Fall wäre. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass Sterilisationsbeutel mit eingeschweissten Werkzeugen, Instrumenten etc. mit einem grösseren Abstand zueinander im Autoklaven positioniert werden müssen als dies bei nicht eingeschweissten Werkzeugen, Instrumenten etc. der Fall wäre, da ansonsten ein unbefriedigendes Sterilisationsergebnis resultieren kann. Auch in eingeschweisstem Zustand, d.h. im Sterilisationsbeutel, können kritische Werkzeuge, Instrumente etc. jedoch nicht zeitlich unbegrenzt aufbewahrt werden. Dies liegt Daran, dass die Sterilisationsbeutel im Laufe der Zeit undicht werden, was insbesondere auf kleinere, teilweise mit blossem Auge nicht sichtbare Beschädigungen wie Löcher oder Schnitte zurückzuführen sein kann. Diese können mehr oder weniger zwangsläufig entstehen, wenn die Sterilisationsbeutel mit den grösstenteils spitzen und oder scharfen Werkzeuge, Instrumente etc. behändigt oder anderweitig bewegt werden, insbesondere beim Herausnehmen einzelner Sterilisationsbeutel aus einer Ansammlung z.B. in einem Sortimentskasten oder einer Sortimentsbox, bei der Lagerung in Schubladen bei deren Öffnen und Schliessen, usw. Teilweise werden die Sterilisationsbeutel, auch mit Blick auf die vorstehend geschilderten Probleme, mit einem Verfalldatum versehen, nach welchem die enthaltenen Werkzeuge, Instrumente etc. nicht mehr verwendet werden dürfen. Wegen einer eingeschränkten Sichtbarkeit der Werkzeuge, Instrumente etc. im Sterilisationsbeutel kommt es auch immer wieder vor, dass versehentlich ein falsches, insbesondere für einen beabsichtigten Verwendungszweck ungeeignetes oder zumindest suboptimales Werkzeug, Instrument etc. ausgepackt wird. In den vorgenannten Fällen müssen die Werkzeuge, Instrumente etc. erneut eingeschweisst und einem Sterilisationsprozess unterzogen werden, bevor sie erneut verwendet werden können. Dies führt zu einem an sich unnötigen Bedarf an Ressourcen, einerseits in Form von Rohstoffen wie für die Herstellung der Sterilisationsbeutel benötigtem Kunststoff und somit letztendlich Erdöl, andererseits in Form von Energie sowohl für die Herstellung der Sterilisationsbeutel als auch für den Sterilisationsprozess selbst. Ferner entsteht unnötiger Abfall in Form zusätzlich benötigter Sterilisationsbeutel. Schliesslich wird Arbeitskraft gebunden, um beschädigte und/oder abgelaufene Sterilisationsbeutel auszusortieren, und die nicht zum Einsatz gekommen Werkzeuge, Instrumente etc. erneut einzuschweissen und zu sterilisieren. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein System und ein Verfahren zum Sterilisieren und sterilen Lagern medizinischer Instrumente und Werkzeuge anzugeben, welche die vorstehend geschilderten Nachteile vermeidet oder vermindert, sowie ein Verfahren zum Bereitstellen eines entsprechenden Systems. Kurze Beschreibung der Erfindung Diese Aufgabe kann erfindungsgemäss durch ein System und Verfahren zum Sterilisieren und sterilen Lagern medizinischer Instrumente und/oder Werkzeuge sowie ein Verfahren zum Bereitstellen eines entsprechenden Systems gemäss den unabhängigen Patentansprüchen gelöst werden. In den nachfolgende