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EP-4737078-A1 - CUTTING DEVICE FOR INSULATING MATERIALS AND ASSOCIATED METHOD

EP4737078A1EP 4737078 A1EP4737078 A1EP 4737078A1EP-4737078-A1

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schneidvorrichtung für weiche, in flächiger Form vorliegende Materialien. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Schneiden von in Platten- oder Rollenform vorliegenden Dämmmaterialien. Die Vorrichtung umfasst eine Grundplatte (1) und eine Führungsbahn (2), zwischen denen sich ein zum Durchschieben des Dämmmaterials vorgesehener Spalt ergibt, wobei an der Führungsbahn (2) entlang der Führungsbahn (2) verschiebbares Rundmesser (4) angeordnet ist. Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung einen das Rundmesser (4) umgebenden Messerschutz (5) auf, der mit dem Rundmesser (4) entlang der Führungsbahn (2) in horizontaler Richtung bewegbar, jedoch vom Rundmesser (5) unabhängig in vertikaler Richtung verschiebbar ist, so dass seine Unterkante auf im Spalt befindlichem Dämmmaterial ablegbar und dieses vom Messerschutz (5) komprimierbar ist, während sich Rundmesser (4) und Messerschutz (5) entlang der Führungsbahn (2) bewegen. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Schneiden von platten- oder rollenförmigem Dämmmaterial.

Inventors

  • KALEZIC, BOZIDAR

Assignees

  • Kalezic, Bozidar

Dates

Publication Date
20260506
Application Date
20250916

Claims (13)

  1. Vorrichtung zum Schneiden von platten- oder rollenförmigem Dämmmaterial, die Vorrichtung umfassend eine Grundplatte (1), auf welcher eine Führungsbahn (2) mittels zweier, an den Enden der Führungsbahn (2) angeordneter Säulen (3A, 3B) angebracht ist, so dass sich zwischen Grundplatte (1) und Führungsbahn (2) ein zum Durchschieben des Dämmmaterials vorgesehener Spalt ergibt, wobei an der Führungsbahn (2) ein in Richtung der Grundplatte (1) weisendes, entlang der Führungsbahn (2) verschiebbares Rundmesser (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen das Rundmesser (4) umgebenden, nach unten hin offenen Messerschutz (5) aufweist, wobei der Messerschutz (5) mit dem Rundmesser (4) zusammen entlang der Führungsbahn (2) in horizontaler Richtung bewegbar, jedoch vom Rundmesser (5) unabhängig in vertikaler Richtung verschiebbar ist, so dass seine Unterkante auf im Spalt befindlichem Dämmmaterial ablegbar und dieses vom Messerschutz (5) komprimierbar ist, während sich Rundmesser (4) und Messerschutz (5) entlang der Führungsbahn (2) bewegen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Messerschutz (5) in Richtung der Grundplatte (1) weisende Rollen (6A, 6B) aufweist, und/oder wobei die in Richtung der Längsrichtung der Führungsbahn (2) gemessene Breite (B) des Messerschutzes (5) nicht größer als ein Restabstand (R) zwischen einem Seitenanschlag (7) und dem nutzbaren Ende der Führungsbahn (2) ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei dieselbe zwei an einer ersten Längsseite der Grundplatte (1) angeordnete Skalenprofile (8A, 8B) umfasst, auf welchen das Dämmmaterial ablegbar ist, und mit denen der Abstand zwischen Rundmesser (4) und einem vorderen Ende des Dämmmaterials bestimmbar ist, wobei - die Skalenprofile (8A, 8B) von der Grundplatte (1) abklappbar, oder aus dieser heraus teleskopierbar, oder in diese einsteckbar sind, und/oder - an mindestens einem Skalenprofil (8A, 8B) ein parallel zur Schnittebene des Rundmessers (4) verlaufender, auf oder mit dem Skalenprofil (8A, 8B) verschiebbarer Endanschlag (9A, 9B) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei dieselbe zwei an einer der ersten Längsseite gegenüberliegenden zweiten Längsseite der Grundplatte (1) angeordnete Auflageprofile (10A, 10B) aufweist, und wobei mindestens eines der Auflageprofile (10A, 10B) an seinem distalen Ende mit einem in einem Winkel von 90° ± 45° zur Längsrichtung des jeweiligen Auflageprofils (10A, 10B) verlaufenden Anlageprofil (11A, 11B) verbunden oder verbindbar ist, und wobei - die Auflageprofile (10A, 10B) derart an der Grundplatte (1) befestigt oder befestigbar sind, dass das am Auflageprofil (10A, 10B) angeordnete Anlageprofil (11A, 11B) wahlweise parallel zur Ebene der Grundplatte verläuft, oder in einem Winkel von 90° ± 45° aus dieser herausragt, oder - ein Anlageprofil (11A, 11B) derart an dem Auflageprofil (10A, 10B) befestigt oder befestigbar ist, dass das Anlageprofil (11A, 11B) wahlweise parallel zur Ebene der Grundplatte verläuft, oder in einem Winkel von 90° ± 45° aus dieser herausragt.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei dieselbe zwei nahe der Säulen (3A, 3B) angeordnete Tragegriffe (12A, 12B) aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner umfassend Spanngurte (13A, 13B) zur Befestigung der Vorrichtung an einem Untergrund.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner umfassend eine auf der Grundplatte (1) auflegbare oder in diese einlegbare Schneidmatte (14).
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei die Schneidmatte (14) in einem vertieften Schlitz angeordnet ist, so dass ihre Oberseite sich unterhalb der Oberfläche der Grundplatte (1) befindet.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner umfassend Gerüstböcke, auf welchen die Grundplatte (1) anbringbar ist, oder Kupplungskonsolen (15), auf welchen ein Einlegegerüstboden (17) auflegbar, und auf welchem die Grundplatte (1) an einem Gerüst (16) anbringbar ist, oder die Vorrichtung ist dazu eingerichtet, an diesen Komponenten (15A, 15B, 17) angebracht werden zu können.
  10. Verfahren zum Schneiden von platten- oder rollenförmigem Dämmmaterial, umfassend die folgenden Schritte: - Einbringen des Dämmmaterials in einen Spalt zwischen einer Grundplatte (1) und einer oberhalb derselben angeordneten Führungsbahn (2); - Bewegen eines Rundmessers (4) entlang der Führungsbahn (2), wobei dasselbe das Dämmmaterial durchtrennt; dadurch gekennzeichnet, dass sich ein das Rundmesser (4) umgebender, nach unten hin offener Messerschutz (5) mit dem Rundmesser (4) in horizontaler Richtung mitbewegt, wobei der Messerschutz (5) vom Rundmesser (4) unabhängig in vertikaler Richtung verschoben wird, so dass seine Unterkante auf dem im Spalt befindlichen Dämmmaterial zunächst abgelegt wird, worauf sich das Rundmesser (4) das Dämmmaterial schneidend und der Messerschutz (5) das Dämmmaterial komprimierend entlang der Führungsbahn (2) bewegen.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Dämmmaterial vor dem Schneiden auf vor dem Spalt befindlichen Auflageprofilen (10A, 10B) abgelegt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, wobei das Dämmmaterial vor dem Schneiden bis zu Endanschlägen (9A, 9B) vorgeschoben wird, welche an hinter dem Spalt angeordneten Skalenprofilen (8A, 8B) angeordnet sind.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, wobei eine Vorrichtung nach Definition in einem der Ansprüche 1 bis 9 Verwendung findet.

Description

Einleitung Die Erfindung betrifft eine Schneidvorrichtung für weiche, in flächiger Form vorliegende Materialien. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Schneiden von in Platten- oder Rollenform vorliegenden Dämmmaterialien. Stand der Technik und Nachteile In flächiger Form vorliegende Dämmmaterialien, wie sie zum Schutz gegen Wärmeverlust oder gegen Kälte, aber auch zum Brandschutz Einsatz finden, sind wohlbekannt. Sie weisen zumeist eine Dicke von einigen Zentimetern auf und bestehen häufig aus einem weichen Grundmaterial, zumeist einer Mineral- wie beispielsweise Glas- oder Steinwolle, das ggf. noch von einer schützenden, mechanisch stabilisierenden Deckschicht eingefasst sein kann. In aller Regel ist es nötig, die in Platten- oder Rollenform bestimmter Breite vorliegenden Halbzeuge abzulängen, damit diese am Bestimmungsort passend verbaut werden können. Zum Schneiden werden häufig manuelle Werkzeuge eingesetzt, beispielsweise spezielle Dämmstoffmesser, die einen Wellenschliff aufweisen. Hierbei ergibt sich jedoch oft das Problem, dass es schwierig ist, eine gerade Schnittlinie zu erzeugen, selbst dann, wenn als Hilfsmittel ein einfaches Holzbrett, oder gar eine Lehre wie z.B. eine Wasserwaage oder eine Richtlatte verwendet wird. Zudem benötigt das manuelle Schneiden eine gewisse Zeit, und das Ergebnis ist von der Erfahrung des Benutzers abhängig. Auch elektrische Geräte zum Schneiden solcher Materialien sind bekannt. Jedoch haben auch diese das beschriebene Problem der Erzeugung gerader Schnittlinien. Zudem ist zum Betrieb ein Stromanschluss erforderlich, ggf. vorhandene Akkumulatoren müssen regelmäßig wiederaufgeladen werden. Zudem ist es aus Arbeitsschutzgründen nachteilig, besagtes Dämmmaterial unmittelbar mit der Hand zu berühren, da der sich beim Schneiden ergebende Staub in der Haut festsetzen kann. Das Einatmen der feinen Fasern kann zu einer Lungenbelastung führen, die schlimmstenfalls zu einem Karzinom führt. Auch die Augen werden durch den Staub gereizt. Beim Betrieb elektrischer Schneidgeräte wird zusätzlich ein Staubsauger benötigt, um den beim Schneiden entstehenden und durch den Antriebsmotor des Schneidgeräts aufgewirbelten Staub wieder aus der Luft zu entfernen. Aufgabe der Erfindung und Lösung Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren bereitzustellen, welche bzw. welches die Nachteile des Standes der Technik vermeidet. Demnach soll die Erfindung ein einfaches und präzises Schneiden von Dämmmaterialien erlauben, die Bildung gesundheitsschädlicher Stäube minimieren, und dabei unabhängig von Stromquellen sein. Der Zeitbedarf beim Schneiden soll verkürzt werden. Das Arbeitsergebnis soll von der Erfahrung des Benutzers weitgehend unabhängig sein. Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 und ein Verfahren nach nebengeordnetem Anspruch 10 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind den jeweils abhängigen Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den Figuren zu entnehmen. Beschreibung Nachfolgend wird zunächst die erfindungsgemäße Vorrichtung beschrieben. Es schließt sich eine Beschreibung der Verwendung derselben an. Die Vorrichtung dient dem Schneiden von platten- oder rollenförmigem Dämmmaterial der weiter oben beschriebenen Art. Die Vorrichtung umfasst eine Grundplatte, beispielsweise aus Aluminium, auf welcher eine Führungsbahn mittels zweier, an den Enden der Führungsbahn angeordneter Säulen angebracht ist. Grundplatte und Führungsbahn sind in etwa gleich lang. Ihre Länge übersteigt das typische Breitenmaß von Dämmstoff-Platten oder -rollen etwas, und kann z.B. 1 m, 1,5 m oder 2 m betragen. Bevorzugt beträgt die Breite ca. 1,2 m. Zwischen Grundplatte und Führungsbahn ergibt sich ein zum Durchschieben des Dämmmaterials vorgesehener Spalt. Es ist klar, dass die Höhe des Spaltes etwas größer als die Dicke des frei aufliegenden Dämmmaterials ist; diese beträgt z.B. 2, 5, 10, 12 oder 16 cm. Es ist auch möglich, dass die Höhe des Spaltes einstellbar ist, indem der vertikale Abstand zwischen Grundplatte und Führungsbahn veränderbar ist. An der Führungsbahn ist ein in Richtung der Grundplatte (im Betrieb nach unten) weisendes, entlang der Führungsbahn verschiebbares Rundmesser angeordnet. Dieses weist einen Durchmesser von z.B. 350 mm auf, kann jedoch auch kleiner (bis 50 mm) oder größer (bis 500 mm) sein. Ein solches Rundmesser ist besonders gut dazu geeignet, um Dämmmaterialien der oben beschriebenen Art zu zertrennen. Denkbar ist auch eine andere Art von geeignetem Schneidwerkzeug; dieses kann alternativ auch elektrisch angetrieben sein, was jedoch nicht bevorzugt ist. Optional und besonders bevorzugt ist an der Grundplatte ein senkrecht auf derselben stehender und senkrecht zur Längsrichtung der Führungsbahn verlaufender Seitenanschlag angeordnet. An diesem ist eine Seite des Dämmmaterials anlegbar. Da in aller Regel ein rechter Winkel zwischen der Vorder- und der Seitenkante des Dämmmater