EP-4737081-A1 - WORK TABLE FOR A SAWING MACHINE
Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Arbeitstisch für eine Sägemaschine, wobei der Arbeitstisch (300) folgendes aufweist: eine Plattform mit einer ersten Längsführung (302) und einer parallel zur ersten Längsführung (302) angeordneten, zweiten Längsführung (304); eine erste Tischplatte (310), welche längs entlang der ersten Längsführung (302) verschiebbar ist; eine zweite Tischplatte (312), welche längs entlang der zweiten Längsführung (304) verschiebbar ist, wobei die erste und zweite Längsführung (302, 304) zwischen den ersten und zweiten Tischplatten (310, 312) angeordnet sind, und wobei die erste Längsführung (302) derart senkrecht zur Längsrichtung von der zweiten Längsführung (304) beabstandet ist, dass ein Spaltbereich zwischen der ersten und zweiten Längsführung (304) entsteht
Inventors
- Laipple, Benno
Assignees
- HILTI Aktiengesellschaft
Dates
- Publication Date
- 20260506
- Application Date
- 20251016
Claims (15)
- Arbeitstisch für eine Sägemaschine, wobei der Arbeitstisch (300) dazu ausgebildet ist ein Werkstück zu tragen, und wobei der Arbeitstisch (300) folgendes aufweist: - eine Plattform mit einer ersten Längsführung (302) und einer parallel zur ersten Längsführung (302) angeordneten, zweiten Längsführung (304); - eine erste Tischplatte (310), welche längs entlang der ersten Längsführung (302) verschiebbar ist; - eine zweite Tischplatte (312), welche längs entlang der zweiten Längsführung (304) verschiebbar ist, wobei die erste und zweite Längsführung (302, 304) zwischen den ersten und zweiten Tischplatten (310, 312) angeordnet sind, und wobei die erste Längsführung (302) derart senkrecht zur Längsrichtung von der zweiten Längsführung (304) beabstandet ist, dass ein Spaltbereich zwischen der ersten und zweiten Längsführung (304) entsteht.
- Arbeitstisch (300) nach Anspruch 1, wobei die erste Tischplatte (310) erste Führungsmittel, insbesondere Führungsrollen (320), aufweist, welche entlang der Längsrichtung beweglich in der ersten Längsführung (302) aufgenommen sind, und/oder wobei die zweite Tischplatte (312) erste Führungsmittel, insbesondere Führungsrollen (324), aufweist, welche entlang der Längsrichtung beweglich in der ersten Längsführung (302) aufgenommen sind.
- Arbeitstisch (300) nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Arbeitstisch (300) eine dritte Längsführung (306) aufweist, welche parallel zur ersten Längsführung (302) und auf einer der zweiten Längsführung (304) gegenüberliegenden Seite der ersten Längsführung (302) angeordnet ist.
- Arbeitstisch (300) nach Anspruch 3, wobei die erste Tischplatte (310) zwischen der ersten und der dritten Längsführung (302, 306) verschiebbar angeordnet ist, wobei die erste Tischplatte (310) vorzugsweise zweite Führungsmittel, insbesondere Führungsrollen (322), aufweist, welche entlang der Längsrichtung beweglich in der dritten Längsführung (306) aufgenommen sind.
- Arbeitstisch (300) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Arbeitstisch (300) eine vierte Längsführung (308) aufweist, welche parallel zur zweiten Längsführung (304) und auf einer der ersten Längsführung (302) gegenüberliegenden Seite der zweiten Längsführung (304) angeordnet ist.
- Arbeitstisch (300) nach Anspruch 5, wobei die zweite Tischplatte (312) zwischen der zweiten und der vierten Längsführung (304, 308) verschiebbar angeordnet ist, wobei die zweite Tischplatte (312) vorzugsweise zweite Führungsmittel, insbesondere Führungsrollen (326), aufweist, welche entlang der Längsrichtung beweglich in der vierten Längsführung aufgenommen sind.
- Arbeitstisch (300) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die erste und/oder die zweite Längsführung (302, 304) einen im Wesentlichen C-förmigen Querschnitt aufweisen.
- Arbeitstisch (300) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die erste Tischplatte (310), vorzugsweise lösbar, derart mit der zweiten Tischplatte (312) verbunden ist, dass die erste Tischplatte (310) synchron mit der zweiten Tischplatte verschiebbar ist.
- Arbeitstisch (300) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Plattform wenigstens eine Querstrebe (314) aufweist, welche im Wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung ausgerichtet ist und die erste und zweite Längsführung (302, 304) miteinander verbindet.
- Arbeitstisch (300) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei eine Oberseite (334) der ersten Tischplatte (310) in einer gemeinsamen Ebene (330) mit einer Oberseite (336, 340, 342) der ersten Längsführung (302), der zweiten Längsführung (304) und der zweiten Tischplatte (312) angeordnet ist.
- Sägemaschine (301) für Steinmaterialien, wobei die Sägemaschine folgendes aufweist: - einen Arbeitstisch (300) nach einem der Ansprüche 1 bis 10; - ein Sägeblatt (319), welches derart gegenüber dem Arbeitstisch (300) angeordnet ist, dass zumindest ein Teilbereich des Sägeblatts (319) innerhalb des Spaltbereichs zwischen der ersten und der zweiten Längsführung (302, 304) angeordnet oder anbringbar ist; - eine Absaugvorrichtung (317) mit einem Saugkanal (318), wobei sich zumindest ein Teilbereich des Saugkanals (318) in den Spaltbereich erstreckt.
- Sägemaschine nach Anspruch 11, wobei der Saugkanal (318) der Absaugvorrichtung (317) einen Saugschlitz aufweist und wobei sich zumindest ein Teilbereich des Sägeblatts in den Saugschlitz hinein erstreckt.
- Sägemaschine nach Anspruch 11 oder 12, wobei der Saugkanal (318) eine Oberseite (338) aufweist, welche in einer gemeinsamen Ebene (330) mit einer Oberseite (336, 340) der ersten Längsführung (302) und der zweiten Längsführung (304) angeordnet ist.
- Sägemaschine nach einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei die Absaugvorrichtung (317) einen Auffangbehälter (328) zum Sammeln von Sägestaub aufweist, und wobei der Auffangbehälter (328) unterhalb des Spaltbereichs angeordnet ist.
- Sägemaschine nach einem der Ansprüche 10 bis 14, wobei das Sägeblatt (319) mit einer Antriebsachse verbunden ist, wobei die Antriebsachse oberhalb des Arbeitstisches (300) angeordnet ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Arbeitstisch für eine Sägemaschine, insbesondere für eine Steinsägemaschine. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Sägemaschine für Steinmaterialien mit dem erfindungsgemäßen Arbeitstisch. Hintergrund der Erfindung Steinsägen sind Spezialmaschinen, die zum Sägen harter Materialien wie Ziegel, Beton oder Naturstein verwendet werden. Sie sind im Bauwesen und bei Renovierungsarbeiten unerlässlich, da sie präzise und effiziente Schnitte in Materialien ermöglichen, die von herkömmlichen Sägen nicht verarbeitet werden können. Ein Hauptanliegen beim Einsatz von Steinsägen ist die Staubentwicklung, da die entstehenden feinen Partikel die Gesundheit der Arbeiter gefährden und die Arbeitsumgebung verschmutzen können. Aus diesem Grund kommen zwei Hauptmethoden der Staubvermeidung zum Einsatz: Wasserberieselung und Luftabsaugung. Bei Steinsägen mit Wasserberieselung wird Wasser auf die Schnittstelle geleitet, um Staubpartikel unmittelbar beim Entstehen zu binden. Das Wasser reduziert den Staub effektiv und verhindert, dass er in die Atemluft der Arbeiter gelangt. Gleichzeitig kühlt das aufgebrachte Wasser das Sägeblatt, was dessen Lebensdauer verlängert und eine Überhitzung verhindert. Nachteilig ist an der Wasserberieselung, dass diese einen Wasseranschluss benötigt, welcher auf einigen Baustellen nicht vorhanden oder nur schwer zugänglich ist. Auch führt die Wasserberieslung zu Schmutzwasser, das sich auf dem Arbeitstisch der Säge ansammelt und abgeleitet werden muss. Bei der Luftabsaugung wird durch eine Absaugvorrichtung an der Säge oder nahe der Schnittstelle der entstehende Staub direkt abgesaugt und in einen Filtersack oder Behälter geleitet. Die Absaugung hält das Arbeitsumfeld trocken und sauberer, was für besonders für das Arbeiten in Innenräumen geeignet ist. Es entsteht kein Schmutzwasser, und die Methode kann flexibler eingesetzt werden. Jedoch sind Luftabsaugungen oft weniger leistungsfähig bei Staubentfernung als Wasser. Um die Effektivität von Luftabsaugen zu verbessern, ist es bekannt einen Längsschlitz im Arbeitstisch vorzusehen, in welchen sich zumindest ein unserer Endbereich des Sägeblatts hinein erstreckt. Eine Absaugung kann direkt über den Längsschlitz im Arbeitstisch erfolgen, sodass die Absaugung sehr nahe am Kontakt. Zwischen dem Sägeblatt und dem Werkstück erfolgt. Hierdurch lässt sich die Absaugwirkung steigern. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass ein derartiger Längsschlitz im Arbeitstisch die Stabilität des Arbeitstisches reduziert. Hierdurch kann es insbesondere bei schweren Werkstücken zu Verspannungen kommen. Die Verspannungen können einerseits dazu führen, dass der Arbeitstisch nicht mehr leichtgängig bewegt werden kann. Andererseits kann die Ausrichtung des Arbeitstisches gegenüber dem Werkstück beeinträchtigt werden, wodurch unter Umständen ungerade Schnitte entstehen können. Auf Grundlage der oben genannten Problemstellung ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Arbeitstisch für Sägemaschinen anzugeben, welcher eine hinreichende Stabilität aufweist und gleichzeitig eine direkte Absaugung an der Kontaktfläche zwischen dem Sägeblatt und dem Werkstück ermöglicht. Die Aufgabe wird gelöst durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Ausführungsformen zu dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche finden sich in den abhängigen Ansprüchen. Dementsprechend betrifft die vorliegende Erfindung einen Arbeitstisch für eine Sägemaschine, wobei der Arbeitstisch dazu ausgebildet ist ein Werkstück zu tragen, und wobei der Arbeitstisch folgendes aufweist: eine Plattform mit einer ersten Längsführung und einer parallel zur ersten Längsführung angeordneten, zweiten Längsführung;eine erste Tischplatte welche längs entlang der ersten Längsführung verschiebbar ist;eine zweite Tischplatte welche längs entlang der zweiten Längsführung verschiebbar ist, wobei die erste und zweite Längsführung zwischen den ersten und zweiten Tischplatten angeordnet sind, und wobei die erste Längsführung derart senkrecht zur Längsrichtung von der zweiten Längsführung beabstandet ist, dass ein Spaltbereich zwischen der ersten und zweiten Längsführung entsteht. Mit anderen Worten ist es eine Grundlage der vorliegenden Erfindung, dass der Arbeitstisch zweigeteilt wird. Dabei wird der Arbeitstisch in zwei unabhängig voneinander geführte Tischplatten unterteilt. Beide Tischplatten sind stabil in ihren jeweiligen Längsführungen verankert. Eine Verbindung der beiden Tischplatten miteinander ist dementsprechend zumindest für die Stabilität des Arbeitstisches nicht notwendig. Vielmehr kann eine Verbindung der beiden Tischplatten auf Grund einer erwünschten Synchronisation erfolgen. Hierfür ist jedoch ein kleines/leichtes Verbindungselement ausreichend, da dieses das Gewicht der Tischplatten bzw. des Werkstücks nicht abstützen muss. Durch die Aufteilung des Arbeitstisches in zwei Tischplatten kann darüber hinaus ein Spaltbereich zwischen den zwei Längsfü