EP-4737136-A1 - PNEUMATIC TYRE FOR VEHICLES
Abstract
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugluftreifen (1) für ein Nutzfahrzeug, umfassend einen Laufstreifen (2) mit wenigstens einer in Umfangsrichtung verlaufenden Umfangsrille (5), die den Laufstreifen (2) in wenigstens zwei Umfangsrippen (10) gliedert, wobei eine parallel zur Laufstreifenperipherie (9) im Laufstreifen (2) verlaufende, einen Gürtelverband (4) von radial außen berührende erste Einhüllende gemeinsam mit der Laufstreifenperipherie (9) sowie schulterseitigen Flankenabschnitten (6) ein Laufstreifen-Bruttovolumen definiert, wobei sämtliche Rillen (5) im Laufstreifen (2) ein Rillenvolumen definieren, wobei das Rillenvolumen im Laufstreifen (2) zwischen 1% und 10% des Laufstreifen-Bruttovolumens beträgt, wobei der Laufstreifen (2) mindestens zweischichtig ausgebildet ist, aufweisend eine radial innere erste Kautschuklage (2a) aus einer ersten Kautschukmischung und eine radial äußere zweite Kautschuklage (2b) aus einer zur ersten Kautschukmischung unterschiedlichen zweiten Kautschukmischung, und wobei ein Volumen der ersten Kautschuklage (2a) mindestens 20% und höchstens 60% eines Gesamtvolumens des Laufstreifens (2) beträgt.
Inventors
- Plückers, Matthias
- Kotlarski, Maria
Assignees
- Continental Reifen Deutschland GmbH
Dates
- Publication Date
- 20260506
- Application Date
- 20251006
Claims (11)
- Fahrzeugluftreifen (1) für ein Nutzfahrzeug, umfassend einen Laufstreifen (2) mit wenigstens einer in Umfangsrichtung verlaufenden Umfangsrille (5), die den Laufstreifen (2) in wenigstens zwei Umfangsrippen (10) gliedert, wobei eine parallel zur Laufstreifenperipherie (9) im Laufstreifen (2) verlaufende, einen Gürtelverband (4) von radial außen berührende erste Einhüllende gemeinsam mit der Laufstreifenperipherie (9) sowie schulterseitigen Flankenabschnitten (6) ein Laufstreifen-Bruttovolumen definiert, wobei sämtliche Rillen (5) im Laufstreifen (2) ein Rillenvolumen definieren, wobei das Rillenvolumen im Laufstreifen (2) zwischen 1% und 10% des Laufstreifen-Bruttovolumens beträgt, dadurch gekennzeichnet, dass der Laufstreifen (2) mindestens zweischichtig ausgebildet ist, aufweisend eine radial innere erste Kautschuklage (2a) aus einer ersten Kautschukmischung und eine radial äußere zweite Kautschuklage (2b) aus einer zur ersten Kautschukmischung unterschiedlichen zweiten Kautschukmischung, wobei ein Volumen der ersten Kautschuklage (2a) mindestens 20% und höchstens 60% eines Gesamtvolumens des Laufstreifens (2) beträgt.
- Fahrzeugluftreifen (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Laufstreifen (2) mehrere in Umfangsrichtung verlaufende Umfangsrillen (5) aufweist.
- Fahrzeugluftreifen (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfangsrillen (5) über Querrillen und/oder Einschnitte (7) miteinander verbunden sind.
- Fahrzeugluftreifen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Volumen der ersten Kautschuklage (2a) mindestens 25% und höchstens 45%, bevorzugt mindestens 30% und höchstens 40%, des Gesamtvolumens des Laufstreifens (2) beträgt.
- Fahrzeugluftreifen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des Rillenvolumens am Laufstreifen-Bruttovolumen höchstens 8% beträgt.
- Fahrzeugluftreifen (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des Rillenvolumens am Laufstreifen-Bruttovolumen höchstens 6% beträgt.
- Fahrzeugluftreifen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine parallel zu einer Laufstreifenperipherie (9) des Laufstreifens (2) verlaufende, die erste Kautschuklage (2a) von radial außen berührende Einhüllende wenigstens bereichsweise radial außerhalb eines Rillengrundes (8) der radial tiefsten Umfangsrille (5) oder den radial tiefsten Umfangsrillen (5) erstreckt.
- Fahrzeugluftreifen (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhüllende des radial außerhalb des Rillengrundes (8) der radial tiefsten Umfangsrille (5) oder den radial tiefsten Umfangsrillen (5) befindlichen Teils der ersten Kautschuklage (2a) in radialer Richtung um mindestens 1,6 mm beabstandet zum Rillengrund (8) verläuft.
- Fahrzeugluftreifen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rückprallelastizität der ersten Kautschukmischung bei einer Temperatur von 70°C mindestens 65%, vorzugsweise mindestens 68%, ferner bevorzugt 70%, beträgt.
- Fahrzeugluftreifen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kautschuklage (2a) in axialer Richtung (12) unterschiedliche Dicken aufweist.
- Fahrzeugluftreifen (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kautschuklage (2a) in einem Schulterbereich (15) des Laufstreifens (2) eine Dicke von mindestens 4 mm, vorzugsweise mindestens 5 mm, ferner bevorzugt mindestens 6 mm, aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugluftreifen für ein Nutzfahrzeug, umfassend einen Laufstreifen mit wenigstens einer in Umfangsrichtung verlaufenden Umfangsrille, die den Laufstreifen in wenigstens zwei Umfangsrippen gliedert. Eine parallel zur Laufstreifenperipherie im Laufstreifen verlaufende, einen Gürtelverband von radial außen berührende erste Einhüllende definiert gemeinsam mit der Laufstreifenperipherie sowie schulterseitigen Flankenabschnitten ein Laufstreifen-Bruttovolumen. Sämtliche Rillen im Laufstreifen definieren zudem ein Rillenvolumen. Aus der EP 2 292 448 A1 geht ein Fahrzeugluftreifen für Nutzfahrzeuge mit einem Laufstreifen mit zumindest zwei in Umfangsrichtung verlaufenden Umfangsrillen hervor, welche den Laufstreifen in Umfangsrippen unterteilen. Eine parallel zur Laufstreifenperipherie im Laufstreifen verlaufende, die tiefste(n) Umfangsrille(n) von radial innen berührende Einhüllende definiert gemeinsam mit der Laufstreifenperipherie und schulterseitigen Flankenabschnitten ein Laufstreifen-Bruttovolumen. Außerdem definieren sämtliche Rillen im Laufstreifen ein Rillenvolumen. Das Rillenvolumen im Laufstreifen beträgt zwischen 1% und 10% des Laufstreifen-Bruttovolumens. Mit der Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen steigen die Anforderungen an den Rollwiderstand von Fahrzeugluftreifen, insbesondere für elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge, stetig. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Fahrzeugluftreifen für ein Nutzfahrzeug mit einem verbesserten Rollwiderstand bereitzustellen. Die Aufgabe wird gelöst durch den Gegenstand von Patentanspruch 1. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Ein erfindungsgemäßer Fahrzeugluftreifen für ein Nutzfahrzeug umfasst einen Laufstreifen mit wenigstens einer in Umfangsrichtung verlaufenden Umfangsrille, die den Laufstreifen in wenigstens zwei Umfangsrippen gliedert, wobei eine parallel zur Laufstreifenperipherie im Laufstreifen verlaufende, einen Gürtelverband von radial außen berührende erste Einhüllende gemeinsam mit der Laufstreifenperipherie sowie schulterseitigen Flankenabschnitten ein Laufstreifen-Bruttovolumen definiert, wobei sämtliche Rillen im Laufstreifen ein Rillenvolumen definieren, wobei das Rillenvolumen vorzugsweise maximal 10% des Bruttovolumens des Laufstreifens beträgt, wobei der Laufstreifen mindestens zweischichtig ausgebildet ist, aufweisend eine radial innere erste Kautschuklage aus einer ersten Kautschukmischung und eine radial äußere zweite Kautschuklage aus einer zur ersten Kautschukmischung unterschiedlichen zweiten Kautschukmischung, und wobei ein Volumen der ersten Kautschuklage mindestens 20% und höchstens 60%, bevorzugt mindestens 25% und höchstens 45%, besonders bevorzugt mindestens 30% und höchstens 40%, eines Gesamtvolumens des Laufstreifens beträgt. Anders gesagt bestehen 20% bis 60%, vorzugsweise, 25% bis 45%, bevorzugt 30% bis 40%, des Gesamtvolumens des Laufstreifens aus dem ersten Kautschukmaterial und entsprechend 80% bis 40%, vorzugsweise, 75% bis 55%, bevorzugt 70% bis 60%, des Gesamtvolumens des Laufstreifens aus dem zweiten Kautschukmaterial. Das Gesamtvolumen des Laufstreifens entspricht dem Brutto-Laufstreifenvolumen abzüglich des Rillenvolumens. Das Gesamtvolumen des Laufstreifens ist also als Laufstreifen-Nettovolumen zu verstehen, wobei jedoch weder weitere ästhetische, insbesondere Design bedingte, zusätzliche Volumen des Laufstreifens noch andere kleinere Nebenrillen, die nicht zur Funktion des Laufstreifens beitragen, vom Gesamtvolumen des Laufstreifens mitumfasst sind. Für die Erfindung ist eine Kombination aus einer Erhöhung des Gummivolumens im Laufstreifen mit einer Erhöhung des Volumenanteils des ersten Kautschukmaterials am Gesamtvolumen des Laufstreifens wesentlich. In Kombination mit dem sogenannten Low Void-Profilmuster, also dem Profil mit geringem Rillenvolumenanteil, an der zweiten Kautschuklage ("cap") wird zusätzlich der Volumenanteil der ersten Kautschukmischung der ersten Kautschuklage ("base") am Gesamtkautschukbedarf erhöht. Der Volumenanteil des Materials der ersten Kautschukmischung ist im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugluftreifen deutlich höher, sodass auch dessen Wirkung verstärkt wird. Die erste Kautschukmischung ist dabei eine rollwiderstandsoptimierten Mischung. Die beiden Technologien verstärken sich gegenseitig und liefern so einen stark verbesserten Rollwiderstand. Aufgrund des verbesserten Rollwiderstandes eignet sich der Fahrzeugluftreifen besonders für Nutzfahrzeugreifen, insbesondere für Elektrofahrzeuge. Der Laufstreifen besteht aus mindestens zwei Komponenten mit unterschiedlichen Gummimischungen bzw. -zusammensetzungen, die jeweils an die Anforderungen in dem jeweiligen Bereich angepasst sind. Der Laufstreifen ist ein Multikomponenten-Laufstreifen, dessen Abschnitte bzw. Teile verschiedene Eigenschaften aufweisen und Funktionen realisieren. Die erste Kautschuklage ist als Base-Bereich des Laufstreifens zu versteh