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EP-4737262-A1 - DEVICE FOR APPLYING CONDITIONING AGENT TO THE WHEELS OF RAILWAY VEHICLES

EP4737262A1EP 4737262 A1EP4737262 A1EP 4737262A1EP-4737262-A1

Abstract

Eine Konditioniervorrichtung zum Auftragen von Konditioniermittel auf die Radstirnfläche (46) und Radrückenfläche (47) von Rädern (39) von Schienenfahrzeugen weist wenigstens eine Bürste (20) mit Borsten, einen Träger (14), an dem die Bürste (20) montiert ist, und der eine Auflagefläche (27) aufweist, mit der er z.B. auf einer Schwelle (2) eines Gleises (3) aufliegt, und eine Leitung (48) zum Zuführen des Konditioniermittels zur Bürste (20) auf. Die Leitung (48) mündet zwischen den Borsten der Bürste (20). Dadurch ist eine gute Verteilung des Konditioniermittel innerhalb der Bürste und eine gute Übertragung des Konditioniermittels auf die Radstirnfläche (46) und Radrückenfläche (47) gewährleistet.

Inventors

  • KARABULUT, VOLKAN
  • GUNACKER, MANUEL

Assignees

  • HY-POWER Produktions und Handels GmbH

Dates

Publication Date
20260506
Application Date
20250811

Claims (15)

  1. Konditioniervorrichtung zum Auftragen von Konditioniermittel auf die Radstirnfläche (46) und/oder die Radrückenfläche (47) von Rädern (39) von Schienenfahrzeugen, mit wenigstens einer Bürste (20) mit Borsten, mit einem Träger (14), an dem die Bürste (20) montiert ist, und der eine Auflagefläche (27) aufweist, mit der er z.B. auf einer Schwelle (2) eines Gleises (3) aufliegt, und mit einer Leitung (48) zum Zuführen des Konditioniermittels zur Bürste (20), die zwischen den Borsten der Bürste (20) mündet, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten ein freies Ende (38) haben, dass die vorzugsweise flexible Leitung (48) eine Mündung (49) hat, und dass die Mündung (49) der Leitung (48) um höchstens 50 % der Länge der Borsten gegenüber den freien Enden (38) der Borsten zurückversetzt ist.
  2. Konditioniervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mündung (49) der Leitung (48) um 40 % bis 10 %, bevorzugt 30 % bis 10 %, besonders bevorzugt 20 % bis 10 %, der Länge der Borsten gegenüber den freien Enden (38) der Borsten zurückversetzt ist.
  3. Konditioniervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürste (20) Bündel (37) von Borsten aufweist, dass die Leitung (48) zwischen den Bündeln (37) von Borsten mündet, und dass die Leitung (48) vorzugsweise im Wesentlichen parallel zu den Borsten, insbesondere parallel zu den Bündeln (37) der Borsten, liegt.
  4. Konditioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr als zwei Leitungen (48) zwischen den Borsten der Bürste (20) münden.
  5. Konditioniervorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung (48) biegesteifer als die Bündel (37) der Borsten ist.
  6. Konditioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Winkel (α), in dem die Borsten der Bürste (20) zur Auflagefläche (27) ausgerichtet sind, verstellbar ist.
  7. Konditioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Position der Bürste (20) gegenüber dem Träger (14) verstellbar, insbesondere verschiebbar, ist, und/oder dass die Bürste (20) an einer Halterung (15) angeordnet ist.
  8. Konditioniervorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürste (20) an der Halterung (15) verstellbar, insbesondere verschiebbar, ist.
  9. Konditioniervorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (15) eine Montagefläche (26) aufweist, an der die Bürste (20) montiert ist, und dass die Bürste (20) an der Montagefläche (26) verstellbar, insbesondere verschiebbar, ist.
  10. Konditioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) zwischen den Borsten und der Auflagefläche (27) zwischen 0° und 45°, insbesondere zwischen 10° und 35°, besonders bevorzugt zwischen 15° und 30°, einstellbar ist.
  11. Konditioniervorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten parallel zur Montagefläche (26) ausgerichtet sind, und dass die Halterung (15) verschwenkbar am Träger (14) befestigt ist.
  12. Konditioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürste (20) einen Basisteil (31) aufweist, an dem die Borsten befestigt sind, und dass am Basisteil (31) ein Verteilerblock (51) für das Konditioniermittel angeordnet ist, an den die Leitungen (48) und eine Zuführleitung (12) für das Konditioniermittel angeschlossen sind.
  13. Konditioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass vertikal unter den Borsten der Bürste (20), insbesondere unter den freien Enden (38) der Bürste (20), eine Tropftasse (54) angeordnet ist, und dass an der Tropftasse (54) eine Schlauchführung (55) für die Zuführleitung (12) für das Konditioniermittel zur Bürste (20) angeordnet ist.
  14. Konditioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schallsensor (56) vorgesehen ist, der vorzugsweise mit einer Steuerung (2) für eine Pumpe (7) für das Konditioniermittel verbunden ist.
  15. Bremsanlage mit einem Gleis (3) mit Schienen (2), einer Konditioniervorrichtung (1) an einer Schiene (2) und wenigstens einer Backenbremse (48) an der Schiene (2), die an die Radstirnfläche (46) und die Radrückenfläche (47) von Rädern (39) von Schienenfahrzeugen angreifen kann die in Fahrtrichtung (Pfeil 59) hinter der Konditioniervorrichtung (1) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Konditioniervorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 ausgeführt ist und dass vorzugsweise zu beiden Seiten der Schiene (2) eine Konditioniervorrichtung (1) angeordnet ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Konditioniervorrichtung zum Auftragen von Konditioniermittel auf die Radstirnfläche und/oder die Radrückenfläche von Rädern von Schienenfahrzeugen bzw. Eisenbahnwagen, mit wenigstens einer Bürste mit Borsten, mit einem Träger, an dem die Bürste montiert ist, und der eine Auflagefläche aufweist, mit der er auf einer Schwelle eines Gleises aufliegt, und mit einer Leitung zum Zuführen des Konditioniermittels zur Bürste. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Bremsanlage mit einer derartigen Konditioniervorrichtung. Gleisbremsen bzw. Backenbremsanlagen kommen auf Rangier-Bahnhöfen und Verschub-Bahnhöfen zum Einsatz, um die Geschwindigkeit der Wagen zu reduzieren und diese auf die gewünschte Geschwindigkeit abzubremsen. Derartige Anlagen werden stationär an der Schiene eingebaut. Durch den Kontakt und die Reibung zwischen den Bremsbacken bzw. Bremsbalken mit Verschleißbremsleisten und den Flanken (Radstirnfläche und Radrückenfläche) des Rades erfolgt die Verzögerung. Allerdings entsteht dabei auch hochfrequenter Lärm. Um diesen zu verhindern oder wenigstens zu mindern, wird ein Konditioniermittel verwendet, das die Aufgabe hat, den Reibungskoeffizienten zwischen Rad und Bremsbacke aufrecht zu erhalten. Mit der Konditioniervorrichtung wird das Konditioniermittel auf die Flanken der Räder aufgebracht und von diesen in der Bremsanlage auf die Bremsbacken verteilt, um die Lärmentwicklung soweit wie möglich zu unterbinden. Aus der JP 2015-080978 A ist eine gattungsgemäße Konditioniervorrichtung bekannt. Bei dieser Konditioniervorrichtung wird das Konditioniermittel über Düsen am Grund der Bürste zugeführt. Wenn keine festen Teile der Konditioniervorrichtung in das Lichtraumprofil der Schienen bzw. Gleise ragen sollen, ist es erforderlich, die Bürsten relativ steil aufzurichten, was allerdings die Verteilung des Konditioniermittels zu den freien Enden der Borsten hin, über die das Auftragen des Konditioniermittels auf die Räder erfolgt, erschwert. Eine weitere Konditioniervorrichtung ist aus der EP 2 807 068 A bekannt. Bei der bekannten Vorrichtung wird zwar das Konditioniermittel im Bereich des freien Endes der Borsten zugeführt, allerdings ist die Verteilung des Konditioniermittels ebenfalls mangelhaft, weil die Düsen über den Bürsten angeordnet sind und somit das Konditioniermittel auf den Radabschnitten, die sich von den Düsen und den darunter befindlichen Bürstenabschnitten weg nach oben bewegen, nicht von den Bürsten auf den Flanken der Räder verteilt wird. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Konditioniervorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine bessere Verteilung des Konditioniermittels auf die Flanken der Räder und in weiterer Folge eine Aufbringung des Konditioniermittels zwischen Rad und Bremsbacken ermöglicht. Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Konditioniervorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1. Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Bremsanlage mit den Merkmalen des Anspruches 17. Bevorzugte, aber nicht zwingende Merkmale sind Gegenstand der Unteransprüche. Erfindungsgemäß mündet die vorzugsweise flexible Leitung zum Zuführen des Konditioniermittels zur Bürste zwischen den Borsten der Bürste. Dies hat den Vorteil, dass das Konditioniermittel auf jeden Fall mittels der Bürste zuverlässig auf den Flanken der Räder verteilt wird, weil das Konditioniermittel in der Bürste abgegeben wird und sich rund um die Mündung der Leitung Borsten befinden, die das Konditioniermittel verteilen. Außerdem ist die Mündung der Leitung um höchstens 50 % der Länge der Borsten gegenüber den freien Enden der Borsten zurückversetzt. Das Konditioniermittel wird somit zuverlässig innerhalb der Bürste zwischen den Borsten verteilt, bevor es von der Bürste flächig auf die Flanken der Räder übertragen wird. Erfindungsgemäß ist die Mündung der Leitung um höchstens 50 % der Länge der Borsten gegenüber den freien Enden der Borsten zurückversetzt, weil in diesem Bereich eine gute Verteilung des Konditioniermittels im vorderen Bereich der Bürsten möglich ist. Noch besser ist die Verteilung, wenn die Mündung der Leitung um 40 % bis 10 %, bevorzugt 30 % bis 10 %, besonders bevorzugt 20 % bis 10 %, der Länge der Borsten gegenüber den freien Enden der Borsten zurückversetzt ist. Grundsätzlich gilt, dass eine Verteilung des Konditioniermittels innerhalb der Bürste in einem vorderen Bereich der Bürsten besser als eine Verteilung in einem weiter hinten liegenden Bereich ist, dass die Mündung aber etwas gegenüber den freien Enden der Borsten zurückversetzt sein soll, damit eine gute Verteilung des Konditioniermittels zwischen den Borsten erfolgt. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bürste Bündel von Borsten aufweist, und dass die Leitung zwischen den Bündeln von Borsten mündet. Wenn die Borsten gebündelt sind, ist die Bürste einerseits steifer und andererseits ist es einfacher, die Leitung zwischen die Borsten einzusetzen. Wenn die Leitun