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EP-4737342-A1 - TRANSPORT PALLET, PALLET BLOCK AND METHOD AND APPARATUS FOR ASSEMBLING, DISASSEMBLING AND/OR REPAIRING A TRANSPORT PALLET

EP4737342A1EP 4737342 A1EP4737342 A1EP 4737342A1EP-4737342-A1

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Transportpalette (10), insbesondere Holzpalette, mit zumindest einem Palettenbrett (12) zum Aufnehmen von zu lagernden und/oder zu transportierenden Gegenständen und zumindest einem Palettenklotz (14) und/oder Kantholz zum Beabstanden des Palettenbretts (12) von einem Untergrund, wobei das Palettenbrett (12) und der Palettenklotz (14) und/oder das Kantholz über zumindest einen zwischen dem Palettenbrett (12) und dem Palettenklotz (14) und/oder Kantholz angeordneten Verbindungsbereich (V1) miteinander verbunden sind, und wobei zumindest eine Heizeinrichtung (100) dazu eingerichtet ist, eine in dem zumindest einen Verbindungsbereich (V1) angeordnete Klebstoffmenge (K) zu erhitzen.

Inventors

  • TERWORT, ROLAND

Assignees

  • Terwort, Roland

Dates

Publication Date
20260506
Application Date
20250729

Claims (15)

  1. Transportpalette (10), insbesondere Holzpalette, mit - zumindest einem Palettenbrett (12) zum Aufnehmen von zu lagernden und/oder zu transportierenden Gegenständen, und - zumindest einem Palettenklotz (14) und/oder Kantholz zum Beabstanden des Palettenbretts (12) von einem Untergrund, wobei das Palettenbrett (12) und der Palettenklotz (14) und/oder das Kantholz über zumindest einen zwischen dem Palettenbrett (12) und dem Palettenklotz (14) und/oder dem Kantholz angeordneten Verbindungsbereich (V1) miteinander verbunden sind, gekennzeichnet durch zumindest eine Heizeinrichtung (100), welche dazu eingerichtet ist, eine in dem zumindest einen Verbindungsbereich (V1) angeordnete Klebstoffmenge (K) zu erhitzen.
  2. Transportpalette (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportpalette (10) - mehrere, insbesondere voneinander beabstandet angeordnete, Palettenklötze (14) und/oder Kanthölzer umfasst, und/oder - mehrere, insbesondere parallel zueinander und/oder quer zu ihrer Längserstreckung benachbart und/oder voneinander beabstandet angeordnete, Palettenbretter (12) umfasst, wobei ein, mehrere oder sämtliche der Palettenklötze (14) und/oder Kanthölzer und ein, mehrere oder sämtliche Palettenbretter (12) vorzugsweise über jeweils einen oder mehrere kantholzoberseitige und/oder palettenklotzoberseitige Verbindungsbereiche (V1) miteinander verbunden sind und/oder wobei in einem, mehreren oder sämtlichen der kantholzoberseitigen und/oder palettenklotzoberseitigen Verbindungsbereiche (V1) jeweils eine oder mehrere Heizeinrichtungen (100) zum Erhitzen einer in dem jeweiligen kantholzoberseitigen und/oder palettenklotzoberseitigen Verbindungsbereich (V1) angeordneten Klebstoffmenge (K) angeordnet sind.
  3. Transportpalette (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportpalette (10) - ein oder mehrere zwischen dem zumindest einen Palettenklotz (14) und/oder Kantholz und dem zumindest einen Palettenbrett (12) angeordnete Verbindungsbretter (16) zum Verbinden des Palettenklotzes (14) und/oder des Kantholzes und des Palettenbretts (12) umfasst, wobei das eine oder die mehreren Verbindungsbretter (16) vorzugsweise jeweils ein oder mehrere Palettenbretter (12) und/oder jeweils ein oder mehrere Palettenklötze (14) und/oder Kanthölzer über einen oder mehrere kantholzoberseitige und/oder palettenklotzoberseitige Verbindungsbereiche (V1) miteinander verbinden, und/oder - ein oder mehrere zwischen dem Untergrund und dem zumindest einen Palettenklotz (14) und/oder Kantholz angeordnete Kufenbretter (18) umfasst, wobei das eine oder die mehreren Kufenbretter (18) vorzugsweise jeweils mit einem oder mehreren Palettenklötzen (14) und/oder Kanthölzern über einen oder mehrere kantholzunterseitige und/oder palettenklotzunterseitige Verbindungsbereiche (V2) verbunden sind, wobei in einem, mehreren oder sämtlichen kantholzoberseitigen und/oder palettenklotzoberseitigen Verbindungsbereichen (V1), insbesondere jeweils zwischen einem Verbindungsbrett (16) und einem Palettenbrett (12) und/oder einem Palettenklotz (14) und/oder Kantholz, und/oder in einem, mehreren oder sämtlichen kantholzunterseitigen und/oder palettenklotzunterseitigen Verbindungsbereichen (V1), insbesondere jeweils zwischen einem Kufenbrett (18) und einem Palettenklotz (14) und/oder Kantholz, jeweils ein oder mehrere Heizeinrichtungen (100) zum Erhitzen einer in dem jeweiligen kantholzoberseitigen und/oder kantholzunterseitigen und/oder palettenklotzoberseitigen und/oder palettenklotzunterseitigen Verbindungsbereich (V1, V2) angeordneten Klebstoffmenge (K) angeordnet sind.
  4. Transportpalette (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Heizeinrichtung (100), insbesondere die eine oder die mehreren Heizeinrichtungen (100) in einem, mehreren oder sämtlichen kantholzoberseitigen und/oder palettenklotzoberseitigen Verbindungsbereichen (V1) und/oder die eine oder die mehreren Heizeinrichtungen (100) in einem, mehreren oder sämtlichen kantholzunterseitigen und/oder palettenklotzunterseitigen Verbindungsbereichen (V2), als Heizblech ausgebildet ist.
  5. Transportpalette (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Heizeinrichtung (100), insbesondere die eine oder die mehreren Heizeinrichtungen (100) in einem, mehreren oder sämtlichen kantholzoberseitigen und/oder palettenklotzoberseitigen Verbindungsbereichen (V1) und/oder die eine oder die mehreren Heizeinrichtungen (100) in einem, mehreren oder sämtlichen kantholzunterseitigen und/oder palettenklotzunterseitigen Verbindungsbereichen (V2), elektrisch leitende Kontaktzonen (102) zum elektrischen Kontaktieren der Heizeinrichtung (100) mit einer Spannungsquelle aufweist, wobei die Kontaktzonen (102) vorzugsweise durch Blechabschnitte (104) der als Heizblech ausgebildeten Heizeinrichtung (100) gebildet werden und/oder derart angeordnet sind, dass die Kontaktzonen (102) freiliegend palettenextern kontaktierbar sind.
  6. Transportpalette (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Heizeinrichtung (100), insbesondere die eine oder die mehreren Heizeinrichtungen (100) in einem, mehreren oder sämtlichen kantholzoberseitigen und/oder palettenklotzoberseitigen Verbindungsbereichen (V1) und/oder die eine oder die mehreren Heizeinrichtungen (100) in einem, mehreren oder sämtlichen kantholzunterseitigen und/oder palettenklotzunterseitigen Verbindungsbereichen (V2), eine Heizzone (106) umfasst, wobei die Heizzone (106) vorzugsweise - durch Anlegen einer elektrischen Spannung über die Kontaktzonen (102) zum Erhitzen einer in dem jeweiligen kantholzoberseitigen und/oder kantholzunterseitigen und/oder palettenklotzoberseitigen und/oder palettenklotzunterseitigen Verbindungsbereich (V1, V2) angeordneten Klebstoffmenge (K) aufheizbar ist, und/oder - die zu erhitzende Klebstoffmenge (K) zumindest bereichsweise kontaktiert und/oder von der zu erhitzenden Klebstoffmenge (K) zumindest bereichsweise umgeben ist.
  7. Transportpalette (10) nach einem Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Heizeinrichtung (100) in der Heizzone (106) einen oder mehrere Heizleiter (108) umfasst, wobei sich die Heizleiter (108) vorzugsweise parallel zueinander und/oder zwischen den Kontaktzonen (102) erstrecken und/oder nebeneinander und/oder durch Ausnehmungen (110) in der Heizzone (106) der Heizeinrichtung (100) voneinander beabstandet angeordnet sind.
  8. Transportpalette (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Heizeinrichtung (100), insbesondere die eine oder die mehreren Heizeinrichtungen (100) in einem, mehreren oder sämtlichen kantholzoberseitigen und/oder palettenklotzoberseitigen Verbindungsbereichen (V1) und/oder die eine oder die mehreren Heizeinrichtungen (100) in einem, mehreren oder sämtlichen kantholzunterseitigen und/oder palettenklotzunterseitigen Verbindungsbereichen (V2), einen oder mehrere Befestigungsfortsätze (112) zum Befestigen der Heizeinrichtung (100) in dem zumindest einen Verbindungsbereich (V1, V2) umfasst, wobei der eine oder die mehreren Befestigungsfortsätze (112) vorzugsweise - in der Heizzone (106) der Heizeinrichtung (100) angeordnet sind, und/oder - jeweils mit einem Heizleiter (108) verbunden und/oder Bestandteil eines Heizleiters (108) sind, und/oder - jeweils als Schlaufe in den Heizleitern (108) ausgebildet sind, und/oder - zum formschlüssigen, kraftschlüssigen und/oder stoffschlüssigen Befestigen der Heizeinrichtung (100) jeweils in eine oder mehrere Ausnehmungen (20) eines Palettenklotzes (14) und/oder Kantholzes und/oder eines Palettenbretts (12) und/oder eines Kufenbretts (18) und/oder eines Verbindungsbretts (16) einführbar sind, und/oder - die in dem zumindest einen Verbindungsbereich (V1, V2) angeordnete Klebstoffmenge (K) zumindest bereichsweise kontaktieren und/oder von der Klebstoffmenge (K) umgeben sind.
  9. Palettenklotz (14) für eine Transportpalette (10), insbesondere für eine Transportpalette (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, mit - zumindest einer Verbindungsfläche (22) zum Verbinden des Palettenklotzes (14) mit zumindest einem Palettenbrett (12) der Transportpalette (10), und - zumindest einer auf der zumindest einen Verbindungsfläche (22) angeordneten Klebstoffmenge (K) zum Verkleben des Palettenklotzes (14) mit dem zumindest einen Palettenbrett (12) der Transportpalette (10), gekennzeichnet durch zumindest eine Heizeinrichtung (100), welche dazu eingerichtet ist, die auf der Verbindungsfläche (22) angeordnete Klebstoffmenge (K) zu erhitzen.
  10. Kantholz für eine Transportpalette (10), insbesondere für eine Transportpalette (10) nach einem Ansprüche 1 bis 8, mit - zumindest einer Verbindungsfläche zum Verbinden des Kantholzes mit zumindest einem Palettenbrett (12) der Transportpalette (10), und - zumindest einer auf der zumindest einen Verbindungsfläche angeordneten Klebstoffmenge (K) zum Verkleben des Kantholzes mit dem zumindest einen Palettenbrett (12) der Transportpalette (10), gekennzeichnet durch zumindest eine Heizeinrichtung (100), welche dazu eingerichtet ist, die auf der Verbindungsfläche angeordnete Klebstoffmenge (K) zu erhitzen.
  11. Verfahren zum Montieren einer Transportpalette (10), insbesondere einer Transportpalette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit den Schritten: - Bereitstellen zumindest eines Palettenbretts (12) zum Aufnehmen von zu lagernden und/oder zu transportierenden Gegenständen, - Bereitstellen zumindest eines Palettenklotzes und/oder Kantholzes (14) zum Beabstanden des Palettenbretts (12) von einem Untergrund, - Auftragen einer Klebstoffmenge (K) in einem Verbindungsbereich (V1) zum Verbinden des Palettenbretts (12) und des Palettenklotzes und/oder Kantholzes (14), - Verbinden des Palettenbretts (12) und des Palettenklotzes (14) und/oder Kantholzes in dem Verbindungsbereich (V1) durch Verkleben mittels der Klebstoffmenge (K), gekennzeichnet durch den Schritt: - Anordnen zumindest einer Heizeinrichtung (100) in dem Verbindungsbereich (V1) zum Erhitzen der in dem Verbindungsbereich (V1) angeordneten Klebstoffmenge (K).
  12. Verfahren nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch einen, mehrere oder sämtliche der folgenden Schritte: - Kontaktieren der Heizeinrichtung (100) mit einer elektrischen Spannungsquelle mittels einer oder mehrerer elektrisch leitender Kontaktzonen (102) der Heizeinrichtung (100), - Erhitzen einer Heizzone (106) der Heizeinrichtung (100) durch Anlegen einer elektrischen Spannung an der Heizeinrichtung (100) mittels der Spannungsquelle zum Erhitzen und/oder Aufschmelzen der Klebstoffmenge (K) in dem Verbindungsbereich (V1).
  13. Verfahren zum Demontieren einer Transportpalette (10), insbesondere einer Transportpalette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit den Schritten: - Entfernen zumindest eines Palettenbretts (12) der Transportpalette (10), - Entfernen zumindest eines Palettenklotzes (14) und/oder Kantholzes der Transportpalette (10), gekennzeichnet durch den Schritt: - Erhitzen einer das Palettenbrett (12) und den Palettenklotz (14) und/oder das Kantholz in einem Verbindungsbereich (V1) verbindenden Klebstoffmenge (K) mittels zumindest einer Heizeinrichtung (100) zum Lösen einer Klebstoffverbindung zwischen dem Palettenbrett (12) und dem Palettenklotz (14) und/oder Kantholz.
  14. Verfahren zum Reparieren einer defekten und/oder beschädigten Transportpalette (10), insbesondere einer Transportpalette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch die Schritte: - Demontieren der Transportpalette (10) durch Ausführen eines, mehrerer oder sämtlicher Schritte des Verfahrens nach Anspruch 13, - Montieren der Transportpalette (10) durch Ausführen eines, mehrerer oder sämtlicher Schritte des Verfahrens nach Anspruch 11 oder 12.
  15. Anlage zum Montieren, Demontieren und/oder Reparieren einer Transportpalette (10), insbesondere einer Transportpalette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch kennzeichnet, dass die Anlage dazu eingerichtet ist, das Verfahren zum Montieren nach einem der Ansprüche 11 oder 12 und/oder das Verfahren zum Demontieren nach Anspruch 13 und/oder das Verfahren zum Reparieren nach Anspruch 14 auszuführen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Transportpalette, insbesondere Holzpalette, mit zumindest einem Palettenbrett zum Aufnehmen von zu lagernden und/oder zu transportierenden Gegenständen und zumindest einem Palettenklotz und/oder Kantholz zum Beabstanden des Palettenbretts von einem Untergrund, wobei das Palettenbrett und der Palettenklotz und/oder das Kantholz über zumindest einen zwischen dem Palettenbrett und dem Palettenklotz und/oder dem Kantholz angeordneten Verbindungsbereich miteinander verbunden sind. Weiterhin betrifft die Erfindung einen Palettenklotz für eine Transportpalette mit zumindest einer Verbindungsfläche zum Verbinden des Palettenklotzes mit zumindest einem Palettenbrett der Transportpalette und zumindest einer auf der zumindest einen Verbindungsfläche angeordneten Klebstoffmenge zum Verkleben des Palettenklotzes mit dem zumindest einen Palettenbrett der Transportpalette. Zudem betrifft die Erfindung ein Kantholz für eine Transportpalette mit zumindest einer Verbindungsfläche zum Verbinden des Kantholzes mit zumindest einem Palettenbrett der Transportpalette und zumindest einer auf der zumindest einen Verbindungsfläche angeordneten Klebstoffmenge zum Verkleben des Kantholzes mit dem zumindest einen Palettenbrett der Transportpalette. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Montieren einer Transportpalette mit den Schritten: Bereitstellen zumindest eines Palettenbretts zum Aufnehmen von zu lagernden und/oder zu transportierenden Gegenständen, Bereitstellen zumindest eines Palettenklotzes und/oder Kantholzes zum Beabstanden des Palettenbretts von einem Untergrund, Auftragen einer Klebstoffmenge in einem Verbindungsbereich zum Verbinden des Palettenbretts und des Palettenklotzes und/oder Kantholzes, Verbinden des Palettenbretts und des Palettenklotzes und/oder Kantholzes in dem Verbindungsbereich durch Verkleben mittels der Klebstoffmenge. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Demontieren einer Transportpalette mit den Schritten: Entfernen zumindest eines Palettenbretts der Transportpalette, Entfernen zumindest eines Palettenklotzes und/oder Kantholzes der Transportpalette. Zudem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Reparieren einer defekten und/oder beschädigten Transportpalette. Ferner betrifft die Erfindung eine Anlage zum Montieren, Demontieren und/oder Reparieren einer Transportpalette. Transportpaletten sind im Allgemeinen aus den Bereichen Lagerung und Logistik bekannt, um Waren insbesondere mit Flurförderfahrzeugen zu transportieren und/oder in entsprechenden Lagerhallen zu lagern. Dabei kommen häufig mehrwegfähige Transportpaletten, beispielsweise Europaletten aus Holz, zum Einsatz. Durch eine schwere Beladung der Transportpaletten und/oder durch mechanische Einwirkungen auf die Transportpaletten beim Transportieren mit Flurförderfahrzeugen sind die Transportpaletten dabei häufig hohen Belastungen ausgesetzt, wodurch die Transportpaletten beschädigt werden können. Folglich ist die Lebensdauer auch von mehrwegfähigen Transportpaletten begrenzt. Im Stand der Technik ist es üblich, dass beschädigte Transportpaletten am Ende ihrer Lebensdauer der Müllverbrennung zugeführt werden, da das Reparieren von defekten Transportpaletten, beispielsweise durch Austausch beschädigter Bretter der Transportpalette, in der Regel unwirtschaftlich ist. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Reparaturen defekter Paletten mit einem hohen Aufwand und somit mit hohen Kosten verbunden sind. Defekte Paletten werden in der Regel stattdessen entsorgt und gegen neue Paletten ausgetauscht, wodurch die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit des Mehrwegpalettensystem insgesamt leidet. Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht somit darin, den Lebenszyklus von Transportpaletten durch eine Vereinfachung der Reparatur der Transportpaletten zu verlängern und folglich die Nachhaltigkeit durch Reduktion der aus defekten Paletten resultierenden Umweltbelastung zu steigern. Die Aufgabe wird gelöst mit einer Transportpalette der eingangs genannten Art, wobei die Transportpalette zumindest eine Heizeinrichtung umfasst, welche dazu eingerichtet ist, eine in dem zumindest einen Verbindungsbereich angeordnete Klebstoffmenge zu erhitzen. Durch das Erhitzen einer Klebstoffmenge mittels einer Heizeinrichtung der Transportpalette wird es ermöglicht, eine Klebeverbindung zwischen Bestandteilen der Transportpalette schnell und unkompliziert zu lösen, sodass beschädigte Transportpaletten durch ein schnelles Austauschen defekter Bestandteile der Transportpalette kostengünstig instandsetzbar sind. Auf diese Weise können beschädigte Bestandteile, beispielsweise beschädigte Palettenbretter, ohne großen Zeitaufwand und somit wirtschaftlich gegen intakte Bestandteile ausgetauscht werden, sodass die Transportpalette durch einen verlängerten Lebenszyklus dem Mehrwegsystem wieder zugeführt werden und länger verwendet werden kann. Dies steigert die Nachhaltigkeit des Mehrwegpalettensystems und reduziert Umwel