Search

EP-4737654-A1 - WALL FEEDTHROUGH

EP4737654A1EP 4737654 A1EP4737654 A1EP 4737654A1EP-4737654-A1

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Wanddurchführung mit einem einen Zulauf (4) und einen Ablauf (6) aufweisenden Rohrbogen (8), mit mindestens zwei gegenüberliegend in der Wandung des Ablaufs (6) ausgebildeten Schlüsselflächen (10) und mit einem Flansch (12) mit einer an die mindestens zwei Schlüsselflächen (10) angepassten Innenkontur (14).

Inventors

  • SCHRÖDER, Klaus
  • Dörseln, Nico

Assignees

  • Viega Technology GmbH & Co. KG

Dates

Publication Date
20260506
Application Date
20251029

Claims (11)

  1. Wanddurchführung - mit einem einen Zulauf (4) und einen Ablauf (6) aufweisenden Rohrbogen (8), - mit mindestens zwei gegenüberliegend in der Wandung des Ablaufs (6) ausgebildeten Schlüsselflächen (10) und - mit einem Flansch (12) mit einer an die mindestens zwei Schlüsselflächen (10) angepassten Innenkontur (14).
  2. Wanddurchführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als ein Paar von sich gegenüberliegenden Schlüsselflächen (10) mit axialem Abstand in der Wandung des Ablaufs (6) ausgebildet sind.
  3. Wanddurchführung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlüsselflächen (10) an der Innenseite (10a) im Wesentlichen eben ausgebildet sind.
  4. Wanddurchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei sich gegenüberliegende Schlüsselflächen (10) im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.
  5. Wanddurchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der die Schlüsselflächen (10) aufweisende Abschnitt des Ablaufs (6) eine größere Wandstärke als der Rohrbogen (8) aufweist.
  6. Wanddurchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (12) aus einem Kunststoff besteht.
  7. Wanddurchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (12) eine Mehrzahl von Befestigungsöffnungen (12a) aufweist.
  8. Wanddurchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (12) einstückig in C-Form ausgebildet ist.
  9. Wanddurchführung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenkontur (14) des Flansches (12) am offenen Bereich beabstandete Flächen (14b) aufweist mit einem Abstand kleiner als der Abstand der beiden sich gegenüber angeordneten Schlüsselflächen (10a).
  10. Wanddurchführung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, - dass die Innenkontur (14) des Flansches (12) am offenen Bereich beabstandete Flächen (14c) mit einem Abstand entsprechend dem Abstand der beiden sich gegenüber angeordneten Schlüsselflächen (10a) aufweist, - dass ein separates Verschlusselement (16) vorgesehen ist und - dass das Verschlusselement (16) mit den beiden beabstandeten Flächen (14c, 12b) des Flansches (12) verbindbar ist.
  11. Wanddurchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, - dass der Flansch (12) zwei Flanschteile (12c) aufweist und - dass die Flanschteile (12c) miteinander verbindbar sind und im verbundenen Zustand die Innenkontur (14) des Flansches (12) ausbilden.

Description

Die Erfindung betrifft eine Wanddurchführung für eine Leitungsanordnung insbesondere für Trinkwasser. Wasserleitungen zur Versorgung von Zapfstellen wie z. B. Wasserhähne oder dergleichen werden regelmäßig als Leitungen zwischen einer Wand und einer Vorwand ausgeführt. Dieses ist insbesondere bei Renovierungsarbeiten erforderlich, um ohne einen großen Eingriff in das Mauerwerk die Wasserleitungen verlegen zu können. Des Weiteren werden Sanitärzellen als Einheit werkseitig hergestellt und müssen dann bauseitig an den erforderlichen Leitungen angeschlossen werden. Auch bei Sanitärzellen kann die Wandung der Vorwand betrachtet werden. In beiden Fällen ist nur wenig Bauraum vorhanden. Wanddurchführungen dienen dabei dazu, eine Anschlussmöglichkeit für Armaturen, Ventile, Leitungen oder ähnlichen Komponenten zur Verfügung zu stellen, ohne eine Montage an der äußeren Wand durchführen zu müssen. Die Wanddurchführung wird an der Vorwand befestigt und der Zulauf der Wanddurchführung wird an eine außerhalb der Vorwand verlaufende Versorgungsleitung, zum Beispiel an eine Wasserleitung, angeschlossen. An den in der Regel im rechten Winkel vom Zulauf wegweisenden Ablauf wird die zu versorgende Komponente wie eine Armatur angeschlossen, so dass das zu leitende Medium, beispielsweise Wasser, von der Versorgungsleitung in die Wanddurchführung und von der Wanddurchführung in die Komponente strömen kann. Ziel der Installation der Wanddurchführung ist eine Anpassung der Tiefe, mit der der Ablauf in der Vorwand angeordnet ist, an die Dicke der Vorwand. Dabei soll das vordere Ende des Ablaufs mit der Vorwand an der Rauminnenseite abschließen, so dass daran die Sanitärkomponente angeschlossen werden kann, ohne dass nach der Installation der Ablauf zu erkennen ist. Die Wandscheiben müssen an der Vorwand an einer vorgegebenen Position fixiert und befestigt werden. Zusätzlich zur Wanddurchführung sind weitere Bauteile für eine Schallentkopplung und eine thermische Isolierung zwischen Wandscheibe und Wandhalterung erforderlich. In der Regel gibt es bei Wanddurchführungen keine Tiefenverstellung. Oftmals wird die Tiefe nur durch Unterlegscheiben eingestellt, die zwischen einem Flansch und der Vorwand angebracht wird. Für die Schallentkopplung wird meist noch ein zusätzliches Bauteil benötigt. Dadurch müssen mehrere Bauteile aufeinandergestapelt werden, was die Montage erschwert. Aus der EP 4 202 132 A1 ist eine Wanddurchführung mit einem Distanzhalter als Zwischenelement bekannt. Der Distanzhalter ist zwischen einem am Ablauf befestigten Flansch und einer an der Vorwand zu befestigenden Dämpfungsplatte angeordnet. Der Distanzhalter hat an der dem Flansch zugewandten Seite ein asymmetrisches Oberflächenprofil, das mit einem Profil des Flansches derart wechselwirkt, dass sich zwei um 90° verdrehte Anordnungen des Distanzhalters und somit verschiedene Abstände des Flansches von der Vorwand ergeben. Daher liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, Reduzierung der Varianten, sowie Vereinfachung der Montage. Außerdem die Möglichkeit, mit nur einem Bauteil, mehrere Wandstärken abdecken zu können. Die zuvor aufgeführte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Wanddurchführung gelöst mit einem einen Zulauf und einen Ablauf aufweisenden Rohrbogen, mit mindestens zwei gegenüberliegend in der Wandung des Ablaufs ausgebildeten Schlüsselflächen und mit einem Flansch mit einer an die mindestens zwei Schlüsselflächen angepassten Innenkontur. Die Wanddurchführung wird also an der Oberfläche des Ablaufs mit Schlüsselflächen versehen. Der Flansch kann als Kunststoffbauteil ausgebildet sein. Der Flansch ist dabei so geformt, dass er sich auf die Schlüsselflächen aufschieben lässt und anschließend in seiner Position verriegelt. Die Verriegelung kann über ein Einrasten oder ein zusätzliches Bauteil als Verriegelungselement erfolgen. Jedenfalls wird nach dem Verriegeln des Flansches ein Aufspreizen oder Abrutschen des Flansches verhindert. Eine weitere Möglichkeit der Verriegelung des Flansches ist die Montage an der Vorwand, weil dadurch die Bestandteile des Flansches in ihrer Position fixiert sind, wodurch zwangsläufig auch die Wanddurchführung in ihrer Position fixiert wird. In bevorzugter Weise kann mehr als ein Paar von sich gegenüberliegenden Schlüsselflächen mit axialem Abstand in der Wandung des Ablaufs ausgebildet sein. Dadurch können - wie erwähnt - verschiedene Wandstärken der Vorwand adaptiert werden. Durch verschiedene axiale Abstände zwischen den Paaren von Schlüsselflächen und Ende des Ablaufs, also der in die Innenseite der Vorwand weisende Gewindeseite, können verschiedene Wandstärken überbrückt und somit angepasst werden. Bevorzugt sind die Schlüsselflächen an der Innenseite im Wesentlichen eben ausgebildet. Dadurch wird das Aufschieben und Positionieren des Flansches erleichtert. Zudem ist es vorteilhaft, wenn zwei sich gegenüberliegende Schlüsselflächen im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind. Somit kann auch di