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EP-4738630-A1 - DEVICE AND METHOD FOR PROCESSING CABLES

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Abstract

Offenbart sind eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Schirmfolienentfernung und zur Entdrillung mehrerer Adern eines Endabschnitts eines Datenkabels, wobei die Vorrichtung eine Leitungsklemmung (2) aufweist, zwischen deren mindestens zwei in eine Einführstellung gestellte Haltebacken (12) der Endabschnitt entlang einer Längsachse (11) einführbar ist. Weiterhin ist eine Folienklemmung (3) vorgesehen, deren mindestens zwei Folienmesser (13) an verschiedenen Seiten der Längsachse (11) angeordnet sind, wobei zwischen den in eine Durchlassstellung gestellten Folienmessern (13) hindurch der Endabschnitt entlang der Längsachse (11) in die Leitungsklemmung (2) einführbar ist. Die Leitungsklemmung (2) und die Folienklemmung (3) sind über ein gemeinsames Schwenksystem (1) um die Längsachse (11) drehbar.

Inventors

  • SCHUSTER, UDO

Assignees

  • MD Elektronik GmbH

Dates

Publication Date
20260506
Application Date
20251014

Claims (13)

  1. Vorrichtung zur Schirmfolienentfernung und zur Entdrillung mehrerer Adern eines Endabschnitts eines Datenkabels, wobei die Vorrichtung eine Leitungsklemmung (2) aufweist, zwischen deren mindestens zwei in eine Einführstellung gestellte Haltebacken (12) der Endabschnitt entlang einer Längsachse (11) einführbar ist, und wobei eine Folienklemmung (3) vorgesehen ist, deren mindestens zwei Folienmesser (13) an verschiedenen Seiten der Längsachse (11) angeordnet sind, wobei zwischen den in eine Durchlassstellung gestellten Folienmessern (13) hindurch der Endabschnitt entlang der Längsachse (11) in die Leitungsklemmung (2) einführbar ist, und wobei die Leitungsklemmung (2) und die Folienklemmung (3) über ein gemeinsames Schwenksystem (1) um die Längsachse (11) drehbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Haltebacken (12) radial zur Längsachse (11) hin in eine Einschubstellung bewegbar sind, wobei ein Abstand der Haltebacken (12) zur Längsachse (11) in der Einschubstellung kleiner als in der Einführstellung ist, und wobei die Folienmesser (13) radial zur Längsachse (11) hin in eine Klemmstellung bewegbar sind, wobei ein Abstand der Folienmesser (13) zur Längsachse (11) in der Klemmstellung kleiner als in der Durchlassstellung ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltebacken (12) zumindest in der Einschubstellung einen entlang der Längsachse (11) gerichteten zylindrischen Kanal (18) für den Endabschnitt bilden, dessen Querschnitt an die Adern angepasst ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (18) einen ovalen Querschnitt aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweilige Schneiden (13a) der Folienmesser (13) eine an einen Querschnitt des Datenkabels angepasste Form und jeweils mindestens einen Zahn aufweisen.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Haltebacken (12) derjenigen der Folienmesser (13) entspricht.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienmesser (13) jeweils an eine Haltebacke (12) gekoppelt und/oder jeweils in einer Haltebacke (12) geführt sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4 und nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Haltebacken (12) vorgesehen sind, die direkt und radial aufeinander zu bewegbar sind, wobei eine größere Haltebacke (12) eine größeren Teil des Umfangs des Kanals (18) bildet, als die zweite kleinere Haltebacke (12), und dass zwei Folienmesser (13) vorgesehen sind, die direkt und radial aufeinander zu bewegbar sind, wobei ein größeres Folienmesser (13) eine größere Schneide (13a) hat als ein kleineres Folienmesser (13).
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Ausblasvorrichtung (4), deren Fluidstrahl zwischen die beiden Haltebacken (12) entlang der Längsachse (11) in Richtung zu den Folienmessern (13) gerichtet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausblasvorrichtung (4) über das gemeinsame Schwenksystem (1) um die Längsachse (11) drehbar ist.
  11. Verfahren zur Bearbeitung eines Endabschnitts eines Datenkabels vorzugsweise mit einer Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch die Schritte (S1 bis S6) (S1) Freilegen der von einer Schirmfolie umhüllten Adern des Endabschnitts bis zu einer Wurzel und Stellen der Haltebacken (12) der Leitungsklemmung (2) in die Einführstellung und der Folienmesser (13) der Folienklemmung (3) in die Durchlassstellung; (S2) Durchführen eines Teils des Endabschnitts zwischen den Folienmessern (13) hindurch und Einführen des Teils des Endabschnitts zwischen die Haltebacken (12); (S3) Entdrillen des Teils des Endabschnitts durch Zusammenfahren der Haltebacken (12) von der Einführstellung in die Einschubstellung; (S4) weiteres gänzliches Einführen des Endabschnitts zwischen den Folienmessern (13) hindurch zwischen die Haltebacken (12) bei gleichzeitigem Drehen der Leitungsklemmung (2) und der Folienklemmung (3) um die Längsachse (11) in Entdrillrichtung mittels dem Schwenksystem (1); (S5) Zusammenfahren der Folienmesser (13) von der Durchlassstellung in die Klemmstellung; und (S6) Abziehen der Schirmfolie durch Herausziehen des Endabschnitts aus der Leitungsklemmung (2) durch die Folienklemmung (3) hindurch.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass vor Schritt 2 (S2) durch Drehen des Schwenksystems (1) eine Winkellage der Leitungsklemmung (2) und der Folienklemmung (3) an eine Winkellage des stirnseitigen Endes der Adern angepasst werden.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkellage des stirnseitigen Endes der Adern aus der Winkellage der Adern an der Wurzel und aus der Verdrillung pro Länge, und aus einer Länge des Endabschnitts berechnet wird.

Description

Technisches Gebiet Die vorliegende Offenbarung betrifft die Kabelkonfektionierung, insbesondere die Bearbeitung eines abgemantelten Endabschnitts eines zwei- oder mehradrigen verdrillten Datenkabels. Hintergrund der Offenbarung Aus der Praxis sind Datenkabel bekannt, die zwei Adern aufweisen, wobei die beiden Adern um eine gedachte Mittelachse verdrillt sind (also einen Drall aufweisen mit einer in Längsrichtung der Mittelachse annähernd konstanten Schlaglänge), und wobei die beiden Adern innerhalb einer gemeinsamen, beide Adern umgebenden Schirmfolie (dünne Kunststoff-Folie mit metallischer Beschichtung, ca. 10 µm dick) angeordnet sind. Außerhalb der Schirmfolie kann ein Schirmgeflecht (zylindrisches Geflecht aus metallischen Litzen) angeordnet sein, wobei das Schirmgeflecht die Schirmfolie umgibt. Außerhalb der Schirmfolie (und ggf. außerhalb des Schirmgeflechts) ist radial außen ein im Wesentlichen zylindrischer Kabelmantel aus einem Kunststoff angeordnet. Bei der Kabelkonfektionierung solcher zwei- oder mehradriger Datenkabel mit verdrillten Adern tritt daher die Forderung auf, sowohl die Schirmfolie als auch die Verdrillung an einem abgemantelten Endabschnitt zu beseitigen, um die Adern des Datenkabels mit einem Steckverbinder versehen zu können. Aus dem Stand der Technik ist für solche zwei- oder mehradrigen Datenkabel bekannt, dass, wenn die Adern des Kabels verdrillt sind, die Verdrillung (der Drall) der Adern an einem abgemantelten Endabschnitt des Datenkabels (an dem der äußere Kabelmantel entfernt ist) beseitigt werden muss, um den Endabschnitt des Datenkabels weiter zu verarbeiten. An dem abgemantelten Endabschnitt sind der Kabelmantel aus Kunststoff sowie das ggf. vorhandenes Schirmgeflecht entfernt, wobei letzteres beispielsweise um 90° radial aufgestellt oder um 180° umgelegt (umgestülpt) ist. Damit liegt an dem Endabschnitt des Datenkabels die Schirmfolie frei. Auch diese freigelegte Schirmfolie ist für die weitere Bearbeitung der unter der Schirmfolie angeordneten, verdrillten Adern des Kabels zu beseitigen. Es ergeben sich also die beiden Aufgaben, an dem abgemantelten und ggf. von dem Schirmgeflecht freigelegten Endabschnitt des Kabels die Schirmfolie zu entfernen, undden Drall (die Verdrillung) der Adern zu beseitigen. Stand der Technik Die beiden Teilprozesse an dem abgemantelten und ggf. von dem Schirmgeflecht freigelegten Ende des Kabels, nämlich die Schirmfolie zu entfernen, undden Drall (die Verdrillung) der Adern zu beseitigen, werden üblicherweise in zwei verschiedenen Bearbeitungsstationen durchgeführt, wobei die Reihenfolge unterschiedlich sein kann. Das macht einen Transfer der teilbearbeiteten Kabel von einer Bearbeitungsstation zu der anderen Bearbeitungsstation erforderlich, was Prozesszeit kostet. US 3,853,156 A beschreibt eine Vorrichtung zur Bearbeitung eines zweiadrigen, verdrillten Kabels, wobei das Kabel in einem ersten Klemmenpaar eingespannt ist und ein zweites Klemmenpaar sowohl das Entdrillen als auch das Entfernen der Isolierung der jeweiligen Ader durchführt. WO 2024/024368 A1 beschreibt eine Vorrichtung bzw. ein Verfahren, um einen verbliebenen Überstand einer zuvor entfernten Schirmfolie gegen die Kante des umgelegten Schirmgeflechts zu drücken. Dazu wird das zweiadrigen Kabel mit dem Schirmfolien-Überstand in zwei konturierte Haltebacken einer Klemmvorrichtung eingespannt, wobei die jeweilige Kontur auf die Ader abgestimmt ist, und der Schirmfolien-Überstand mit einer Rippe abschließend verschoben. DE 10 2022 122 184 A1 beschreibt ein Verfahren zum Entdrillen und nachfolgenden Entfernen einer Schirmfolie für ein zweiadriges Kabel. Dabei wird der abgemantelte Endabschnitt zuerst in ein Elektrokabelspannfutter eingespannt und das Elektrokabelspannfutter mittels eines Aktuators so gedreht, dass das Kabel entdrillt wird. Dabei wird die Schirmfolie geweitet. Nachfolgend wird die geweitete Schirmfolie in (weitere) Backen eines Öffnungs- und Schließspannfutters eingespannt, in eine definierte Form gedrückt und abschließend die geformte Schirmfolie geschlitzt und entfernt. Kurzbeschreibung der Offenbarung Aufgabe der vorliegenden Offenbarung ist es, eine Vorrichtung bzw. ein Verfahren zu schaffen, um beide Teilprozesse mit reduzierter Prozesszeit (Taktzeit) durchzuführen. Diese Aufgabe wird in Hinblick auf die Vorrichtung mit der Merkmalskombination des Anspruchs 1 und im Hinblick auf das Verfahren mit der Merkmalskombination des Anspruchs 11 gelöst. Die Vorrichtung gemäß der Offenbarung kann auch als Bearbeitungsstation bezeichnet werden und ist zur Konfektionierung eines Endabschnitts eines Datenkabels mit mindestens zwei Adern vorbereitet und eingerichtet. Die mit der Vorrichtung realisierbare Bearbeitung im Rahmen der Konfektionierung des Datenkabels umfasst ein Entdrillen des Endabschnitts und ein Entfernen einer Schirmfolie am Endabschnitt in einer einzigen Vorrichtung, so dass ein Transfer zwischen zwei beabstandeten Bearbeitungsstationen entfällt und Prozessze