EP-4739013-A1 - FASTENING DEVICE FOR FASTENING AN ELECTRONIC COMPONENT
Abstract
Bei einer Befestigungsvorrichtung zur Befestigung einer elektronischen Komponente (13), die wenigstens eine Befestigungslasche (14) mit wenigstens einem Loch (15) aufweist, an einem eine Lochreihe (10) aufweisenden Blechwinkel (12) eines Gestells, umfassend eine Platte (1) mit Abstützmitteln (5) zur Abstützung der Komponente (13) und einem sich in einem in Wesentlichen rechten Winkel von der Platte (1) erstreckenden Befestigungsabschnitt (2) zur Befestigung der Befestigungsvorrichtung am Blechwinkel (12), weist der Befestigungsabschnitt (2) wenigstens ein Innengewinde für das Einschrauben eines Befestigungsbolzens (6) in einer sich im Wesentlichen parallel zur Platte (1) erstreckenden Richtung auf.
Inventors
- GENG, Alexander
Assignees
- Patchbox GmbH
Dates
- Publication Date
- 20260506
- Application Date
- 20241104
Claims (19)
- Befestigungsvorrichtung zur Befestigung einer elektronischen Komponente (13), die wenigstens eine Befestigungslasche (14) mit wenigstens einem Loch (15) aufweist, an einem eine Lochreihe (10) aufweisenden Blechwinkel (12) eines Gestells, umfassend eine Platte (1) mit Abstützmitteln (5) zur Abstützung der Komponente (13) und einem sich in einem in Wesentlichen rechten Winkel von der Platte (1) erstreckenden Befestigungsabschnitt (2) zur Befestigung der Befestigungsvorrichtung am Blechwinkel (12), dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsabschnitt (2) wenigstens ein Innengewinde für das Einschrauben eines Befestigungsbolzens (6) in einer sich im Wesentlichen parallel zur Platte (1) erstreckenden Richtung aufweist.
- Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Innengewinde in einer mit dem Befestigungsabschnitt (2) vorzugsweise durch Einpressen verbundenen Hülse (3) ausgebildet ist.
- Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsabschnitt (2) zwei jeweils sich für das Einschrauben eines Befestigungsbolzens (6) in einer sich im Wesentlichen parallel zur Platte (1) erstreckenden Richtung eignende Innengewinde aufweist.
- Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3 dadurch gekennzeichnet , weiters umfassend wenigstens einen Befestigungsbolzen (6), der in das jeweilige Innengewinde einschraubbar ist.
- Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Befestigungsbolzen (6) einen in das Innengewinde einschraubbaren, mit einem Außengewinde versehenen ersten Bolzenabschnitt (7) und einen mit einem Außengewinde versehenen zweiten Bolzenabschnitt (8) aufweist, der im in das Innengewinde des Befestigungsabschnitts (2) eingeschraubten Zustand des ersten Bolzenabschnitts (7) an der der Platte (1) abgewandten Seite vom Befestigungsabschnitt (2) vorragt.
- Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bolzenabschnitt (8) einen größeren Durchmesser aufweist als der erste Bolzenabschnitt (7).
- Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbolzen (6) zwischen dem ersten Bolzenabschnitt (7) und dem zweiten Bolzenabschnitt (8) eine über den Durchmesser des zweiten Bolzenabschnitts (8) hinausgehende Verdickung (9) aufweist, die vorzugsweise profiliert, z.B. als Sechskant, ausgebildet ist.
- Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsabschnitt (2) ein zwischen den Innengewinden angeordnetes Durchgangsloch aufweist.
- Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der der Platte (1) abgewandten Seite des Befestigungsabschnitts (2) eine Frontplatte (4) angebracht, insbesondere angeschweißt, ist, die wenigstens ein mit dem jeweiligen Innengewinde fluchtendes Durchgangsloch aufweist.
- Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützmittel ein Formschlusselement (5) aufweisen, welches mit der Komponente (13) in formschlüssigen Eingriff bringbar ist, um die Komponente (13) gegen die Schwerkraft abzustützen.
- Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (1) mit einer langen und einer kurzen Seite, insbesondere rechteckig, ausgebildet ist, wobei der Befestigungsabschnitt (2) an der kurzen Seite angeordnet ist und an der langen Seite ein das Formschlusselement (5) ausbildender Halteabschnitt umgebogen ist, auf dem die Komponente (13) abstützbar ist, wobei vorzugsweise der Halteabschnitt ausgehend von der Plattenebene in eine dem Befestigungsabschnitt (2) entgegengesetzte Richtung umgebogen ist.
- Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Formschlusselement (5) von einem hakenartig umgebogenen Endbereich der Platte (1) gebildet ist.
- Gestell zur Aufbewahrung von elektronischen Komponenten (13), umfassend wenigstens zwei in Abstand voneinander angeordnete, senkrecht verlaufende und eine Lochreihe (10) aufweisende Blechwinkel (12), deren zueinander weisende erste Schenkel (11) eine Öffnung begrenzen und an denen wenigstens eine elektronische Komponente (13) befestigt ist, wobei die elektronische Komponente (13) im Wesentlichen eine der Öffnung entsprechende Breite und wenigstens zwei an einer Vorderseite an ihren Rändern nach außen vorspringende, mit der Vorderseite vorzugsweise fluchtende Befestigungslaschen (14) aufweist, welche an den ersten Schenkeln (11) anliegend angeordnet sind und mit Löchern (16) der Lochreihe (10) fluchtende Löcher (15) aufweisen, und wobei am ersten Schenkel (11) jeweils eine Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12 befestigt ist, von welcher der wenigstens eine Befestigungsbolzen (6) in das jeweilige Innengewinde des Befestigungsabschnitts (2) eingeschraubt ist und die Löcher (15,16) der Befestigungslasche (14) und der Lochreihe (10) durchsetzt, wobei die Komponente (13) an den Befestigungsvorrichtungen insbesondere formschlüssig gegen die Schwerkraft abgestützt ist.
- Gestell nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsabschnitt (2) an der Innenseite des Blechwinkels (12) am ersten Schenkel (11) angeordnet ist.
- Gestell nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (16) der Lochreihe (10) jeweils als Gewindeloch ausgebildet sind und die Befestigungsbolzen (6) derart in das jeweilige Innengewinde der Befestigungsvorrichtung eingeschraubt sind, dass die Verdickung (9) des jeweiligen Befestigungsbolzens (6) gegen den ersten Schenkel (11) des Blechwinkels (12) drückt, und wobei eine auf den zweiten Bolzenabschnitt (8) aufgeschraubte Schraubenmutter (17) die Befestigungslasche (14) gegen den ersten Schenkel (11) des Blechwinkels (12) drückt.
- Gestell nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (16) der Lochreihe (10) jeweils als gewindeloses Loch, insbesondere als Vierkantloch, ausgebildet sind, wobei die Verdickung (9) des Befestigungsbolzens (6) im jeweiligen Vierkantloch (16) angeordnet ist und eine auf den zweiten Bolzenabschnitt (8) aufgeschraubte Schraubenmutter (17) die Befestigungslasche (14) gegen den ersten Schenkel (11) des Blechwinkels (12) drückt.
- Gestell nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponente (13) auf dem Halteabschnitt aufliegt.
- Gestell nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der hakenartig umgebogene Endbereich (5) in eine schlitzförmige Ausnehmung der Komponente (13) eingreift.
- Gestell nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell vier einen quaderförmigen Aufbewahrungsraum begrenzende Blechwinkel (12) aufweist und die Befestigungsvorrichtungen keine durchgehende Verbindung zwischen zwei benachbarten Blechwinkeln (12) ausbilden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung einer elektronischen Komponente, die wenigstens eine Befestigungslasche mit wenigstens einem Loch aufweist, an einem eine Lochreihe aufweisenden Blechwinkel eines Gestells. Die Erfindung betrifft weiters ein Gestell zur Aufbewahrung von elektronischen Komponenten, umfassend wenigstens zwei in Abstand voneinander angeordnete, senkrecht verlaufende und eine Lochreihe aufweisende Blechwinkel, deren zueinander weisende erste Schenkel eine Öffnung begrenzen und an denen wenigstens eine elektronische Komponente befestigt ist, wobei am ersten Schenkel jeweils eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung befestigt ist. Unter dem Begriff Gestell ist im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung und entsprechend dem fachlichen Sprachgebrauch ein Rack für elektronische Komponenten mit einer genormten Breite von z.B. 19 Zoll zu verstehen, bei dem die einzelnen Komponenten, die sich im Gestell montieren lassen, eine der genormten Breite entsprechende Breite von z.B. 19 Zoll aufweisen. In Höhenrichtung ist ein derartiges Rack üblicherweise in genormte Höheneinheiten unterteilt, wodurch wiederum die Mindesthöhe einer zu montierenden Komponente festlegt wird. Die im Gestell zu befestigenden elektronischen Komponenten haben demgemäß zumeist eine standardisierte Höhe von einer Höheneinheit oder einem Vielfachen davon. Eine Höheneinheit (HE) eines Standard 19 Zoll Gestells besitzt eine Höhe von 1,75 Zoll. Die mit der Befestigungsvorrichtung zu befestigenden elektronischen Komponenten weisen seitlich vorstehende plattenförmige Befestigungslaschen auf, mittels welcher eine Befestigung an den Lochreihen an der Vorderseite des Gestells verlaufender Blechwinkel erfolgt. Die plattenförmigen Befestigungslaschen der elektronischen Komponente sind in ihren seitlich vorstehenden Bereichen mit Löchern versehen, die in einer mit der Lochreihe der Blechwinkel fluchtenden Position der Aufnahme von Verbindungsmitteln, insbesondere Schraubbolzen dienen. Die Blechwinkel können etwa 2 mm stark sein und sind im Falle genormter 19 Zoll Gestelle je 15,88 mm breit und bilden zwischen sich eine etwa 19 Zoll breite Öffnung aus. Die Ausführung solcher Racks ist in den folgenden Normen festgelegt: EIA 310-D, IEC 60297 und DIN 41494 SC48D. Je Höheneinheit (1,75") liegen drei Löcher in zwei Abständen von 15,88 mm (0,625") übereinander; der Abstand zum ersten Loch der nächsten Höheneinheit ist mit 12,70 mm (≙0,5") etwas geringer. So ergibt sich eine sichtbar rhythmische Wiederholung der Lochabstände. Die Montage von elektronischen Komponenten in Gestellen ist aufwendig und gestaltet sich meist schwierig, da die elektronischen Komponenten ein gewisses Gewicht sowie eine gewisse Sperrigkeit aufweisen. Die Montage von elektronischen Komponenten erfolgt meist an der Vorderseite des Gestells, also dort, wo die mit der Lochreihe versehenen senkrecht verlaufenden Blechwinkel angeordnet sind. Die Löcher der Lochreihe können bei sog. "Round-hole Racks" als runde Löcher oder bei sog. "Square-hole Racks" als quadratische Löcher ausgebildet sein und sind bei sog. "Threaded-hole Racks" mit Gewinden versehen. Da Gestelle der herkömmlichen Art keine Auflagefläche zum Aufsetzen der elektronischen Komponenten bieten, muss der Monteur die elektronische Komponente händisch in eine Position bringen, in der die Löcher an den seitlich vorstehenden Bereichen der plattenförmigen Befestigungslaschen mit den Löchern der Lochreihe der Blechwinkel fluchten, die Komponente in dieser Position halten und die Verbindungsschrauben anbringen, um die Komponente im Gestell zu fixieren. Dabei muss der Monteur die elektronische Komponente entweder selbst in der korrekten Position halten, sodass zur Befestigung der Komponente nur eine freie Hand zur Verfügung steht, oder die Montage muss zu zweit durchgeführt werden, wobei einer der Beteiligten die Komponente in der korrekten Montageposition hält und der andere die Montage vornimmt. Auf Grund der oben genannten Unzulänglichkeiten gestaltet sich die Montage von elektronischen Komponenten in Gestellen zeitlich aufwändig und ist mit einem hohen personellen Aufwand verbunden. Eine Verbesserung wurde durch eine Befestigungsvorrichtung gemäß der WO 2024/141836 A1 erreicht. Die Befestigungsvorrichtung weist eine Platte mit einem abgewinkelten Befestigungsabschnitt auf, der mittels unlösbar angebrachter, die Befestigungslasche der elektronischen Komponente und die Lochreihe des Gestells durchsetzender, Befestigungsbolzen am Gestell befestigt wird. Hierbei können die Befestigungsvorrichtungen vorab am jeweiligen Blechwinkel befestigt oder darin eingehängt werden und die elektronische Komponente danach an den Befestigungsvorrichtungen abgestützt werden, wofür diese mit Abstützmitteln versehen wird. Dadurch ist für die nachfolgende Montage von Schrauben oder dgl. bereits eine abgestützte Position der Komponente gewährleistet. Die in der WO 2024/141836 A1 beschriebene Befestigungsvorri